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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2319 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Nach den Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde sind die Lärmauswirkungen auf die<br />

Stadt Hattersheim am <strong>Main</strong> sehr unterschiedlich.<br />

Der Stadtteil Hattersheim liegt nicht innerhalb der für die Auslegung als relevant angesehe-<br />

nen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht.<br />

In dem am stärksten durch Lärm berührten südwestlichen Teil des Stadtteiles Eddersheim<br />

kommt es im Planungsfall infolge des aus dem Flugbetrieb resultierenden prognostizierten<br />

Lärms zu einer Lärmabnahme von ca. 3,1 und 2,9 dB(A) am Tag und einer Zunahme von ca.<br />

8,2 und 6,2 dB(A) in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall. Die Lärmauswirkungen lie-<br />

gen an den Nachweispunkten für repräsentative Ortslagen (vgl. B11, Kap. 19, S. 9) in dem<br />

Bereich von Leq(3), Tag = ca. 58,4 und 60 dB(A) sowie Leq(3), Nacht = ca. 49,5 und 50,8 dB(A) (vgl.<br />

G10.1, Teil C, Messpunkte Edd_02 und Edd_01). Die Lärmzunahme in der Nacht für den in<br />

diesem Bereich geltend gemachten rechtswirksamen Bebauungsplan mit der Sonderge-<br />

bietsnutzung Sport und Erholung ist als nicht erheblich anzusehen.<br />

In dem Bereich des Bebauungsplans mit Wohnbebauung „Am weißen Stein“ (Ecke Am wei-<br />

ßen Stein/Kapellenstraße) wird der prognostizierte Lärm im Planungsfall am Tag um ca. 5,6<br />

dB(A) abnehmen und in der Nacht um ca. 1,9 dB(A) zunehmen. Der prognostizierte Lärm<br />

wird bei Leq(3), Tag = ca. 50,7 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 43,5 dB(A) liegen (vgl. Aufklärungs-<br />

schreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der<br />

Vorhabensträgerin vom 10.09.2007, Anlage zu 2, Messpunkt 9). Die Lärmauswirkungen wer-<br />

den als nicht erheblich für den Bebauungsplan angesehen.<br />

Im Stadtteil Okriftel kommt es zu einer Zunahme von 1,5 dB(A) am Tag und von 1,2 dB(A) in<br />

der Nacht des aus dem Flugbetrieb resultierenden Lärmes gegenüber dem Prognosenullfall.<br />

Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall in dem Be-<br />

reich von Leq(3), Tag = ca. 54,3 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 48,1 dB(A) liegen (vgl. G10.1, Teil C,<br />

Messpunkt Hat_01). Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde sind die Lärmauswirkungen<br />

nicht erheblich.<br />

Nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde werden keine Lärmwerte erreicht, die zu<br />

einer nachhaltigen Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung der Stadt Hattersheim<br />

führen.<br />

Auch die Fortführung der geltend gemachten Bebauungsplanverfahren der Stadt Hatters-<br />

heim am <strong>Main</strong> wird durch die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens nicht be-<br />

einträchtigt.

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