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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2316 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Bebauungspläne aus dem Ortsteil Klein-Zimmern und dem nordöstlichen Bereich des<br />

Ortsteiles Groß-Zimmern befinden sich nicht innerhalb der für die Auslegung als relevant<br />

angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der<br />

Nacht.<br />

Im südlichen Teil von Groß-Zimmern kann es vorhabensbedingt zu einer Zunahme von Lärm<br />

am Tag von 1,3 dB(A) und in der Nacht von 0,9 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall<br />

kommen. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall<br />

an den Nachweispunkten für die Altenpflegeheime, Otzbergring 1-3 und 13 sowie Ecke<br />

Schillerstraße/Ober-Ramstädter Weg, in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 49,9 bis 50,9 dB(A)<br />

und Leq(3), Nacht = ca. 45,9 und 46,9 dB(A) liegen (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Gro_01 und<br />

Gro_02; Schreiben der Vorhabensträgerin vom 10.09.2007, Anlage zu 2, Messpunkt 19).<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde wird diese Lärmzunahme als nicht erheblich ange-<br />

sehen.<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen der Gemeinde Groß-Zimmern nicht durch Konturen der<br />

Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG berührt, so dass<br />

eine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung der Gemeinde Groß-<br />

Zimmern nicht gegeben ist.<br />

Eine Beeinträchtigung in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne hat die Gemeinde Groß-<br />

Zimmern nicht geltend gemacht.<br />

Hanau<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Hanau.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung der Stadt Hanau vom 01.03.2005<br />

(S. 77 f. i.V.m. Anlage) und vom 07.05.2007 (S. 230, Anlage 1 u. 2) aufgeführten Bebau-<br />

ungspläne und Bebauungsplanverfahren für die Stadtteile Hanau, Mittelbuchen, Steinheim,<br />

Klein-Auheim, Groß-Auheim und Wolfgang geprüft.<br />

Die Stadtteile Klein-Auheim, Groß-Auheim und Mittelbuchen liegen nicht innerhalb der für die<br />

Auslegung als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und<br />

Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht.<br />

Im Stadtteil Steinheim und teilweise in Hanau kommt es zu einer Abnahme von Fluglärm am<br />

Tag und in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall. Der aus dem Flugbetrieb resultieren-

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