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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2314 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45<br />

dB(A) in der Nacht.<br />

Im Bereich der Bebauungspläne im Ortsteil Wallerstädten und Groß-Gerau wird es zu keinen<br />

erheblichen Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben kommen. Im Ortsteil<br />

Wallerstädten, im nördlichen Teil der Straße „Im Häuserfeld“, wird der prognostizierte Lärm<br />

im Planungsfall am Tag um ca. 1,8 dB(A) zunehmen und in der Nacht um ca. 0,4 dB(A) ge-<br />

genüber dem Prognosenullfall abnehmen. Der prognostizierte Lärm wird bei Leq(3), Tag = ca.<br />

50,3 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 46,4 dB(A) liegen. In Groß-Gerau, Ecke Mörfelder Straße/Am<br />

Atzelberg („Am Hospitalstück“), wird die prognostizierte Lärmzunahme im Planungsfall ca.<br />

1,1 dB(A) am Tag und bei ca. 0,2 dB(A) in der Nacht betragen. Der prognostizierte Lärm wird<br />

bei Leq(3), Tag = ca. 52,9 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 49,4 dB(A) liegen (vgl. Aufklärungsschrei-<br />

ben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorha-<br />

bensträgerin vom 10.09.2007, Anlage zu 2, Messpunkte 7 und 8 sowie zu den Lärmwerten in<br />

der Nacht, Schreiben der Vorhabensträgerin vom 05.11.2007, Anlage zu B7, Messpunkte 7<br />

und 8).<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Stadt Groß-Gerau nicht durch die<br />

Konturen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG<br />

berührt. Die Planfeststellungsbehörde kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass eine nachhal-<br />

tige Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung nicht gegeben ist.<br />

Ferner hat die Planfeststellungsbehörde die in der Einwendung vom 28.02.2005 (Anlage E 6)<br />

geltend gemachten in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne geprüft. Es handelt sich um<br />

folgende Bebauungspläne:<br />

- GG 02 „Am Hospitalstück Nord“, Wohnbaufläche,<br />

- GG 03 „Höllberg, östlich Wick“, gewerbliche Baufläche,<br />

- GG 06 „Lange Gewann, südlich Nordring“, Wohnbaufläche,<br />

- GG 08 „Am grünen Weg, südlich B 44, Nähe Büttelborn“, Aufstellungsbeschluss vom<br />

15.07.2003, gewerbliche Baufläche, Sondergebiet (40 %),<br />

- DB 01 „Lausböhl“, Vorentwurf, Bürgerbeteiligung, gewerbliche Baufläche,<br />

- DB 02 „Lausböhl“, Vorentwurf, Bürgerbeteiligung, Wohnbaufläche und gemischte<br />

Baufläche,<br />

- BE 04 „Im Aulengraben“, Vorentwurf, Bürgerbeteiligung, Wohnbaufläche,<br />

- DH 05 „Hinterlacher Sand“, Wohnbaufläche,<br />

- WA 05 „westlich Rheinfelder Hof“, Wohnbaufläche, und<br />

- WA 07 „südlicher Ortsrand von Wallerstädten“, Wohnbaufläche.

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