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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2313 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

mit Schreiben der Stadt Griesheim vom 24.08.2007). Der Bebauungsplan ist bereits in die<br />

vorhergehende Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen worden.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat nach Konkretisierung der Einwendungen durch Schreiben<br />

der Stadt Griesheim vom 24.08.2007 die geltend gemachten Bebauungsplanverfahren an-<br />

hand der Aufstellungsbeschlüsse und Bebauungsplanentwürfe geprüft. Sie ist zu dem Er-<br />

gebnis gekommen, dass die sich in Planung befindlichen Bereiche außerhalb der prognosti-<br />

zierten Tag-Schutzzonen und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG liegen<br />

und deshalb nicht durch die sich aus § 5 FluglärmG ergebenden Bauverbote berührt werden.<br />

Bis auf die Bebauungspläne Nr. 38, 60, 98 und 105 werden die Bebauungspläne innerhalb<br />

des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes, wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes<br />

Südhessen festgelegt, liegen. Da es sich ausschließlich um Bebauungspläne handelt, die<br />

der Verdichtung der vorhandenen Bebauung dienen, hat die Ausweisung als Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebiet keine Auswirkungen auf die Bebauungsplanverfahren. So bleiben Bau-<br />

flächen in geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für<br />

städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen vom Verbot der Ausweisung neuer Wohnbau-<br />

flächen und Mischgebiete unberührt.<br />

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass das im Schreiben vom 24.08.2007 mitgeteil-<br />

te Bauleitplanverfahren Nr. 66 „Pfungstädter Straße / Schaafgasse / Oberndorfer Stra-<br />

ße / Hintergasse“, Aufstellungsbeschluss vom 14.12.1989, Festsetzung als WB und MD,<br />

nicht in den Einwendungen der Stadt Griesheim geltend gemacht worden ist.<br />

Groß-Gerau<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Groß-<br />

Gerau.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 28.02.2005 (S. 48, Anlage E 6)<br />

geltend gemachten rechtswirksamen Bebauungspläne geprüft. Die Art der in den Bebau-<br />

ungsplänen festgesetzten Nutzungen wurde nicht angegeben.<br />

Die Bebauungspläne aus den Stadtteilen Dornheim, Berkach, Dornberg, der Bebauungsplan<br />

„In der langen Hecke“ des Stadtteiles Wallerstädten und die Bebauungspläne „An der Dorn-<br />

berger Pforte“, „Auf der Esch II“, „Auf der Esch III“, „Im Hain“, „Nördlich der Fasanerie“ und<br />

„Östlich der B 44“ der Stadt Groß-Gerau befinden sich nicht innerhalb der für die Auslegung

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