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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2311 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Nr. 105 „Zwischen <strong>Flughafen</strong>straße und im Dürren Kopf“, erneuter Aufstellungsbe-<br />

schluss,<br />

- Nr. 102 „Wohngebiet Südwest“, Offenlegung 10.04. bis 10.05.2007, und<br />

- Nr. 59 „Goethestraße I“, Bürgeranhörung.<br />

Zudem ist in der Einwendung vom 02.05.2007 darauf hingewiesen worden, dass entspre-<br />

chend dem Flächennutzungsplan vorgesehen sei, die Flächen westlich der Oberndorferstra-<br />

ße als neues Wohnbauland im Bebauungsplan Nr. 102 „Wohngebiet Südwest“, Offenlegung<br />

10.04. bis 10.05.2007, auszuweisen. Es geht hierbei um Flächen in einer Größe von ca.<br />

25 ha.<br />

Eine konkrete örtliche Zuordnung der rechtswirksamen Bebauungspläne und der in Aufstel-<br />

lung befindlichen Bebauungspläne ist nicht erfolgt.<br />

In der Stadt Griesheim wird nach den Prognosen der Vorhabensträgerin der äquivalente<br />

Dauerschallpegel der flugbetriebsbedingten Geräusche am Tag um ca. 1 dB(A) und in der<br />

Nacht um ca. 0,7 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall zunehmen. Der aus dem Flugbe-<br />

trieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an dem Nachweispunkt für das<br />

Altenpflegeheim, Eichendorffstraße 55, in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 47,8 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 44,5 dB(A) liegen (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt Gri_01). Aus Sicht der Plan-<br />

feststellungsbehörde ist diese Lärmzunahme nicht erheblich.<br />

Zusätzlich hat die Planfeststellungsbehörde in einer Detailprüfung die in der zukünftigen Tag-<br />

Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung der<br />

Stadt Griesheim ermittelt und sich den prognostizierten äquivalenten Dauerschallpegel der<br />

flugbetriebsbedingten Geräusche am Tag und in der Nacht berechnen lassen (vgl. Aufklä-<br />

rungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 18.05.2007, beantwortet mit Schreiben<br />

der Vorhabensträgerin vom 07.08.2007).<br />

Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:<br />

- Nr. 29 „Groß-Gerauer Straße“, Leq(3), Tag = ca. 53 – 54 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 50 –<br />

52 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A),<br />

- Nr. 53 „Pfarrgasse Süd“, Leq(3), Tag = ca. 53 – 55 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 50 –<br />

52 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 0 - 1<br />

dB(A),<br />

- Nr. 41 „Pfützenstraße I“, Leq(3), Tag = ca. 53 – 55 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 51 –<br />

53 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A),

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