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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2149 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

stellte Vorhaben trägt nur mit bis zu 2 µg/m³ zur Gesamtbelastung an NO2 in Schwanheim<br />

bei (vgl. Abbildungen 5-92 und 5-93 auf den Seiten 140 f. des Gutachtens G13.4).<br />

Den Abbildungen 5-54 und 5-55 auf den Seiten 98 f. des Gutachtens G13.4 ist zu entneh-<br />

men, dass die Wahrscheinlichkeit einer 18-maligen Überschreitung pro Jahr des über eine<br />

Stunde gemittelten Grenzwertes für NO2 von 200 µg/m 3 (vgl. § 3 Abs. 2 der 22. BImSchV)<br />

außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes bei unter 10 % liegt. Lediglich in Teilbereichen des Frank-<br />

furter <strong>Flughafen</strong>s werden höhere Wahrscheinlichkeiten prognostiziert; Wohnbevölkerung ist<br />

nach Realisierung des planfestgestellten Vorhabens von mehr als 18 jährlichen Überschrei-<br />

tungen des NO2-Kurzzeitgrenzwertes jedenfalls nicht betroffen.<br />

9.3.2 Staubpartikel mit einem Durchmesser < 10 µm (PM10)<br />

Für Staubpartikel mit einem Durchmesser < 10 µm (PM10) werden ausweislich der Abbildun-<br />

gen A-29 und A-30 in Anhang A zu Gutachten G13.4 für den Planungsfall maximale Jahres-<br />

mittelwerte von 34 µg/m 3 im 1 km-Raster bzw. von 24 µg/m 3 im 250 m-Raster prognostiziert.<br />

Damit ist der über das Kalenderjahr gemittelte Grenzwert von 40 µg/m 3 (vgl. § 4 Abs. 2 der<br />

22. BImSchV) eingehalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass diese Belastungsspitzen öst-<br />

lich von Darmstadt bzw. im Norden von Wiesbaden-Delkenheim und somit außerhalb des<br />

unmittelbaren Einflussbereichs des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s auftreten, also nicht vorhabens-<br />

bedingt, sondern auf lokale Quellen zurückzuführen sind. Ausweislich der Stellungnahme<br />

des HLUG vom 07.09.2007 handelt es sich bei der flughafenunabhängigen Emissionsquelle,<br />

die für die PM10-Belastung im Osten von Darmstadt verantwortlich ist, um einen Granitstein-<br />

bruch der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie AG in Dieburg. Die Spitzenwerte nördlich von<br />

Wiesbaden-Delkenheim gehen zurück auf eine Asphaltmischanlage der Südhessischen As-<br />

phalt-Mischwerke GmbH & Co KG in Wiesbaden-Delkenheim. In den dem <strong>Flughafen</strong> nächst-<br />

gelegenen Ortschaften beträgt die PM10-Belastung im Jahresmittel maximal 18-19 µg/m 3 und<br />

liegt demnach deutlich unter dem in der 22. BImSchV festgelegten Grenzwert von 40 µg/m 3 .<br />

Auch im Mittel über sämtliche Rasterzellen des Untersuchungsgebiets liegt die Immissions-<br />

konzentration für PM10 bei 18 µg/m 3 , erreicht also nicht einmal die Hälfte des Jahresmittel-<br />

werts der 22. BImSchV.<br />

Dass die Maximalwerte für das PM10-Jahresmittel im Planungsfall in den Siedlungsgebieten<br />

in <strong>Flughafen</strong>nähe an den Jahresgrenzwert von 20 µg/m 3 aus Stufe 2 in Anhang III der Richt-<br />

linie 1999/30/EG heranreichen, steht dem Vorhaben nicht entgegen. Denn auf diesen äu-<br />

ßerst anspruchsvollen Partikelwert war aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht abzu-<br />

stellen. Die erste Tochterrichtlinie selbst spricht in der Fußnote zu Anhang III von „Richt-<br />

grenzwerten, die im Lichte weiterer Informationen über die Auswirkungen auf Gesundheit

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