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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2309 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

schränkungsgebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beein-<br />

trächtigt. Das gilt auch, wenn die an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige<br />

Bereiche und repräsentative Ortslagen ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestge-<br />

stellte Vorhaben in Betracht gezogen werden (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Gin_01 und<br />

Gin_02).<br />

Im Ortsteil Ginsheim sind zwei in Aufstellung befindliche Bebauungspläne mit Wohnnutzung<br />

geltend gemacht worden. Es handelt sich um die Bebauungspläne „Ginsheim-Ortsmitte“ und<br />

„Am alten Sportplatz“.<br />

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ datiert vom<br />

13.07.2006. Die Gemeinde trifft mit ihrer Bebauungsplanung auf die schon vorher durch Aus-<br />

legung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachpla-<br />

nung der Vorhabensträgerin. Sie hat in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestell-<br />

ten Vorhabens die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die angesichts der<br />

Lärmauswirkungen ggf. entstehenden planerischen Erschwernisse für die Bebauungspläne<br />

muss die Gemeinde hinnehmen, da die Planung grundsätzlich Rücksicht auf die zeitlich vor-<br />

hergehende Planung zu nehmen hat.<br />

Der geltend gemachte in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Ginsheim-Ortsmitte wird<br />

nach Prüfung der Planfeststellungsbehörde weder durch das zukünftige Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebiet, wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, noch durch die<br />

Tag-Schutzzonen oder Nacht-Schutzzonen nach dem FluglärmG berührt. Die Planfeststel-<br />

lungsbehörde gelangt zu dem Ergebnis, dass die ermittelten Lärmauswirkungen nicht der<br />

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens entgegenstehen.<br />

Die Fortführung der übrigen Bebauungsplanverfahren im Ortsteil Ginsheim wird aufgrund<br />

ihrer vorgesehenen Nutzung durch das diesen Bereich umfassende Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beeinträchtigt.<br />

Das gilt auch, wenn die ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben<br />

in Betracht gezogen werden (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom<br />

07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 10.09.2007, Messpunkt<br />

6).<br />

Griesheim<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Gries-<br />

heim.

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