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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2307 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

lungsbeschränkungsgebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht<br />

beeinträchtigt wird. Das gilt auch, wenn die Lärmauswirkungen des sich in der Umgebung<br />

befindenden Nachweispunktes für eine repräsentative Ortslage in Betracht gezogen werden<br />

(vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt Flö_07).<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

Die Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> hat in der Einwendung vom 07.05.2007 keine Betroffenheit ihrer<br />

kommunalen Planungshoheit geltend gemacht. Konkrete Ausführungen zur Betroffenheit der<br />

Bauleitplanung sind nicht gemacht worden.<br />

Gernsheim<br />

Es sind keine Einwendungen erhoben worden.<br />

Ginsheim-Gustavsburg<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Ginsheim-Gustavsburg.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 01.03.2005 (Anlage Gi 1 und<br />

Gi 2) aufgeführten rechtswirksamen Bebauungspläne der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg<br />

geprüft.<br />

Die von der Vorhabensträgerin prognostizierte Lärmzunahme im Ortsteil Gustavsburg ist<br />

erheblich und liegt am Tag ca. zwischen 3,8 und 4,9 dB(A) und in der Nacht zwischen 5,0<br />

und 6,3 dB(A). Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Pla-<br />

nungsfall am Nachweispunkt „Altenpflegeheim, Bebelstraße 36“, und am Nachweispunkt<br />

„Kindertagesstätte, Virchowstraße 3“, im Bereich von Leq(3), Tag = ca. 53,6 und 55,1 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 43,4 und 45,6 dB(A) liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Gin_01 und<br />

Gin_02). Die Lärmauswirkungen werden von der Planfeststellungsbehörde als unerheblich<br />

angesehen. Zudem befinden sich die geltend gemachten Bebauungspläne mit Wohnbebau-<br />

ung noch außerhalb der Konturen der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone nach § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG. Deshalb ist von keiner nachhaltigen Störung der Bebauungspla-<br />

nung auszugehen.<br />

Im Ortsteil Ginsheim (Ecke Zwerggewann / Westerwaldstraße) wird der prognostizierte Lärm<br />

im Planungsfall am Tag um ca. 1,7 dB(A) zunehmen und in der Nacht unverändert bleiben.<br />

Der prognostizierte Lärm wird bei Leq(3), Tag = ca. 50,6 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 42,7 dB(A)

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