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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2306 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- „Keltenstraße“, Beschluss für vorgezogene Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung<br />

März 2007, im Stadtteil Weilbach, und<br />

- „West VI“, in Aufstellung, Entwurf vom Januar 2003, ca. 97,6 ha, künftige Nutzung<br />

des bisherigen Abbaugeländes, Naturschutz und Erholung.<br />

Eine konkrete örtliche Zuordnung der Bebauungspläne und in Aufstellung befindlichen Be-<br />

bauungspläne ist nicht erfolgt. Zudem sollen auf dem ehem. Axthelmgelände Wohnungen<br />

auf Basis eines städtebaulichen Wettbewerbs entstehen.<br />

Der in der Einwendung vom 01.03.2005 geltend gemachte Bebauungsplan Nord VI ist seit<br />

05.04.2007, der Bebauungsplan „West VI“ seit 21.07.2006 und der Bebauungsplan „Auf der<br />

Lehmkraut“ seit 29.06.2006 rechtswirksam. Die Bebauungspläne sind bereits in die vorher-<br />

gehende Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen worden (vgl.<br />

Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01.08.2007; Aufklärungsschreiben der<br />

Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Flörsheim<br />

am <strong>Main</strong> vom 31.08.2007).<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgewann“ ist erst am 13.12.2005 beschlossen<br />

worden. Die Stadt Flörsheim am <strong>Main</strong> trifft mit ihrem Bebauungsplanverfahren auf eine<br />

schon vorher durch Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinrei-<br />

chend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Die angesichts der prognostizierten<br />

Lärmauswirkungen entstehenden planerischen Erschwernisse (z.B. aus dem FluglärmG) und<br />

der planerische Anpassungsbedarf für den Bebauungsplan muss die Stadt hinnehmen. Die<br />

Stadt hat in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die Aufstel-<br />

lung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan ist nach Auskunft der Stadt<br />

Flörsheim am <strong>Main</strong> am 21.08.2007 als Satzung beschlossen worden.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Keltenstraße“ im Nordosten des Stadtteiles Weilbach<br />

ist ebenfalls in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens am<br />

23.11.2006 beschlossen worden. Darüber hinaus wird das Gebiet weder durch Konturen der<br />

Tag-Schutzzone 1 und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FluglärmG noch durch das<br />

zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet, wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes Süd-<br />

hessen festgelegt, berührt.<br />

Für den in der Konkretisierung der Einwendung der Stadt Flörsheim am <strong>Main</strong> vom<br />

31.08.2007 geltend gemachten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />

West V“ wird davon ausgegangen, dass aufgrund der vorgesehenen gewerblichen Nutzung<br />

die Fortführung der Bebauungsplanverfahren durch das diesen Bereich umfassende Sied-

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