08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2303 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die geltend gemachten in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung<br />

„Südliche Hauptstraße“ und „Südliche Goethestraße“ befinden sich im neuen Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebiet, wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt. Die Be-<br />

bauungspläne sind nach Angaben der Gemeinde am 05.02.2007 aufgestellt worden. Die<br />

Gemeinde trifft mit ihrer Bebauungsplanung auf eine schon vorher durch Auslegung vom<br />

17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung der Vor-<br />

habensträgerin. Sie hat die Aufstellung der Bebauungspläne in Kenntnis der Lärmauswir-<br />

kungen des planfestgestellten Vorhabens beschlossen. Die angesichts der Lärmauswirkun-<br />

gen entstehenden planerische Erschwernisse für die Bebauungspläne muss die Gemeinde<br />

Erzhausen hinnehmen, da die Planung auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung<br />

Rücksicht zu nehmen hat.<br />

Flörsheim am <strong>Main</strong><br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Flörs-<br />

heim am <strong>Main</strong>.<br />

Die von Stadt in den Einwendungen vom 01.03.2005 und 06.05.2007 (S. 2) sowie der Stel-<br />

lungnahme vom 14.03.2007 (S. 3 f.) aufgeführten rechtswirksamen Bebauungspläne sind<br />

von der Planfeststellungsbehörde geprüft worden.<br />

Im Norden der Kernstadt Flörsheim am <strong>Main</strong> wird im Planungsfall der aus dem Flugbetrieb<br />

resultierende Lärm gegenüber dem Prognosenullfall erheblich zunehmen. Die Zunahme liegt<br />

am Tag zwischen 2,2 und 3,9 dB(A) und in der Nacht zwischen 11,5 und 11,7 dB(A). Der aus<br />

dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an den Nachweis-<br />

punkten für besondere schutzbedürftige Bereiche in dem Bereich von Leq(3) = ca. 61,2 bis<br />

62,3 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 51,7 bis 52,8 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G10.1, Teil<br />

C, Messpunkte Flö_02, Flö_04 und Flö_10). Im Süden der Kernstadt wird die Lärmzunahme<br />

am Tag und in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall geringer. In den Bereichen am<br />

<strong>Main</strong> ist sogar eine Abnahme zu verzeichnen. Am <strong>Main</strong> wird der aus dem Flugbetrieb resul-<br />

tierende prognostizierte Lärm im Planungsfall an den Nachweispunkten für besondere<br />

schutzbedürftige Bereiche und repräsentative Ortslagen in dem Bereich von Leq(3) = ca. 55,2<br />

bis 55,7 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 47,2 bis 47,4 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G10.1,<br />

Teil C, Messpunkte Flö_06, Flö_12 und Flö_15). Der Norden der Kernstadt Flörsheim wird<br />

erheblich durch die Lärmzunahme im Planungsfall betroffen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!