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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2148 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die für den Planungsfall prognostizierten Grenzwertüberschreitungen am südlichen Rand der<br />

Kelsterbacher Wohnbebauung sind nicht allein auf vom <strong>Flughafen</strong>ausbau bewirkte Immissi-<br />

onen zurückzuführen. Vielmehr beträgt die vorhabensbedingte Zunahme der NO2-Belastung<br />

im Bereich der Stadt Kelsterbach maximal 4 µg/m³, wie sich aus den Abbildungen 5-92 und<br />

5-93 des Gutachtens G13.4 (S. 140 f.) ergibt. Den entscheidenden Anteil an den Grenzwert-<br />

überschreitungen in Kelsterbach hat vielmehr der großräumige Hintergrund. Ganz abgese-<br />

hen davon liegen die für den Verkehrsflughafen <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> zugewandten Siedlungsrand<br />

von Kelsterbach prognostizierten Grenzwertüberschreitungen mit einer Gesamtbelastung<br />

von maximal 42 µg/m³ (1 km-Raster) bzw. von 41 µg/m³ (250 m-Raster) im Bereich des<br />

Grenzwertes und können demzufolge – ohne Schaffung vollendeter Tatsachen durch das<br />

planfestgestellte <strong>Ausbau</strong>vorhaben – über die Luftreinhalteplanung einer Lösung zugeführt<br />

werden.<br />

Schließlich ergibt ein Vergleich des für die Ist-Situation 2005 berechneten NO2-Wertes<br />

(39 µg/m³) im 250-m-Raster bzw. 41 µg/m³ im 1 km-Raster, vgl. hierzu die Abbildungen A-3<br />

und A-4 im Anhang zum Gutachten G 13.4) mit dem von der Vorhabenträgerin für das Jahr<br />

2005 in Kelsterbach gemessenen NO2-Wert von 32 µg/m³ (hierzu der Lufthygienische Jah-<br />

resbericht 2005 der Vorhabenträgerin), dass die gemessene Schadstoffbelastung im Immis-<br />

sionsbereich erheblich unter der berechneten Belastung liegt (vgl. auch Tabelle 5-2 des luft-<br />

hygienischen Gutachtens G 13.4, S. 43). Dieser Vergleich zwischen den Ergebnissen der<br />

Modellrechnung und der tatsächlich gemessenen Belastung rechtfertigt die Erwartung, dass<br />

das planfestgestellte Vorhaben für sich genommen zu keinen Grenzwertüberschreitungen<br />

führen wird, die es ausschließen, im Hinblick auf die der 22. BImSchV zugrunde liegende<br />

gebietsbezogenen Betrachtung die zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigung<br />

gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan zu treffen. Auch das<br />

Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung mehrfach hervorgehoben, dass sich<br />

gerade im Bereich mit Luftschadstoffen belasteter Gebiete das Verfahren der Luftreinhalte-<br />

planung zur Problembewältigung anbietet, weil die Luftreinhalteplanung hierfür ein breites<br />

Spektrum vorhabensunabhängiger Maßnahmen zur Verfügung stellt, mit dessen Hilfe<br />

Schadstoffbelastungen nicht nur reduziert, sondern auch kompensiert werden können.<br />

Auch in der Ortslage von <strong>Frankfurt</strong>-Schwanheim wird eine Überschreitung des über das Ka-<br />

lenderjahr gemittelten Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ prognostiziert. Im 1 km-Raster wird der<br />

zukünftige Grenzwert mit 40 µg/m³ gerade erreicht, im 250 m-Raster in einigen Quadraten<br />

mit maximal 47 µg/m³ überschritten. Doch die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen<br />

Bereiche von Schwanheim liegen in unmittelbarer Nachbarschaft der stark befahrenen Auto-<br />

bahn A 5, wo Straßenverkehrsemissionen die dominierende Rolle spielen; das planfestge-

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