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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2300 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Darüber hinaus sind die mitgeteilten Bauleitplanverfahren A 19.2 und Wx 13 nicht in den<br />

Einwendungen der Stadt Darmstadt geltend gemacht worden.<br />

In den Einwendungen der Stadt Darmstadt wurde nur für die in Aufstellung befindlichen Be-<br />

bauungspläne A 30 „Grillparzerstraße/Jakob-Jung-Straße“, A 34 „Dianastraße/Kalkofenweg“<br />

und K 15 „Wohnen südlich der Hammelstrift“ die Festsetzung von Wohnnutzungen geltend<br />

gemacht. Zudem hat die Planfeststellungsbehörde ermittelt, dass sich bei dem ohne Nut-<br />

zungsangabe geltend gemachten, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan A 14.1.1.1<br />

„Vorhaben- und Erschließungsplan Ettester Straße“ um einen Bebauungsplan mit der Fest-<br />

setzung von Wohnnutzung handelt (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde<br />

vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Darmstadt vom 22.08.2007).<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes K 15 ist erst am 22.03.2005 beschlossen worden. Die<br />

Stadt Darmstadt trifft mit ihrem Bebauungsplanverfahren auf eine schon vorher durch Ausle-<br />

gung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung<br />

der Vorhabensträgerin. Die angesichts der prognostizierten Lärmauswirkungen entstehen-<br />

den planerischen Erschwernisse (FluglärmG) und der planerische Anpassungsbedarf für den<br />

Bebauungsplan muss die Stadt Darmstadt hinnehmen. Insoweit hat die Stadt Darmstadt in<br />

Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die Aufstellung des Be-<br />

bauungsplanes beschlossen.<br />

Die Bebauungsplanverfahren A 30 und A 34 werden entsprechend dem Vortrag in der Ein-<br />

wendung vom 25.02.2005 von der Stadt Darmstadt als ruhende Verfahren geführt, da sie<br />

sich bereits im Siedlungsbeschränkungsbereich des RPS 2000 befinden. Insoweit wird sich<br />

für diese Bebauungsplanverfahren durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes, wie im Entwurf 2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts<br />

ändern. Dasselbe gilt für den Vorhaben- und Erschließungsplan A 14.1.1.1, der sich auch<br />

bereits innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des RPS 2000 befindet und an des-<br />

sen Situation sich durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes,<br />

wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts ändern wird.<br />

Nach dem mit Schreiben vom 22.08.2007 vorgelegten Vorentwurf vom 05.06.1992 für das<br />

Bebauungsplanverfahren K 11 sollen Festsetzungen für den Gemeinbedarf (Schule, Kinder-<br />

tagesstätte und Jugendhaus) getroffen werden. Der Aufstellungsbeschlusses des Magistrats<br />

der Stadt Darmstadt datiert vom 29.10.1992. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll bereits<br />

am 27.08.1992 abgeschlossen worden sein. Aufgrund des langen Zurückliegens der letzten<br />

Verfahrenshandlung (15 Jahre) geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass das Be-<br />

bauungsplanverfahren nicht mehr ernsthaft betrieben wird. Dafür spricht zudem, dass die

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