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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2298 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- K 10 „Nordwestlich Parkstraße“, Veränderungssperre nach § 2 BauGB, keine Angabe<br />

zur Nutzung,<br />

- K 11 „Schlepperprüffeld“, Darlegung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.1992, keine<br />

Angabe zur Nutzung,<br />

- K 12 „An der Waldbucht“, Darlegung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.1996, keine<br />

Angabe zur Nutzung,<br />

- K 14 „Waldbucht Kranichstein“, keine weiteren Angaben, und<br />

- K 15 „Am Lindgraben Ost“, Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2005,<br />

Wohnbebauung, sieben zweigeschossige Reihenhäuser.<br />

Die Stadt Darmstadt hat in der Einwendung vom 25.02.2005 (Anlage 7) folgende in Aufstel-<br />

lung befindliche Bebauungspläne des Ortsteiles Wixhausen aufgeführt:<br />

- Wx 9.1 „Merianstraße/Zeissweg“, Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Wx 9<br />

vom 28.04.2000, Nutzung als Straßenverkehrsfläche,<br />

- Wx 11 „In den Brühlwiesen“, keine Angaben, und<br />

- Wx 12 „Erweiterung der GSI“ Vorentwurf vom 15.11.2004, Nutzung als SO.<br />

Beigelegt sind ferner zwei Ausschnitte der Stadtkarte, deren Bebauungspläne/-planentwürfe<br />

nicht in der Anlage 7 aufgeführt sind. Es handelt sich um:<br />

- K9 „Wohnen südlich der Hammelstrift“, Begründung vom 29.10.1992, teilweise Ände-<br />

rung des Bebauungsplanes K 6, Wohnnutzung, und<br />

- A 10.1 „Am Schlägelsgraben“, Vorentwurf vom 09.07.2003, keine weiteren Angaben.<br />

In dem als Einwendung und Stellungnahme ausgewiesenen Schreiben vom 29.03.2007 im<br />

Rahmen der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht ergänzend zur Bauleitplanung<br />

vorgetragen worden.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Stadt Darmstadt zur Konkretisierung ihrer Einwendun-<br />

gen mit Schreiben vom 07.08.2007 aufgefordert. In dem Antwortschreiben vom 22.08.2007<br />

hat die Stadt mitgeteilt, dass die in der Einwendung vom 25.02.2005 geltend gemachten Be-<br />

bauungspläne K 2.3, K 9, K 12, K 14, A 7.2, A 7.3 und A 10.1 rechtswirksam sind (vgl. Auf-<br />

klärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben<br />

der Stadt Darmstadt vom 22.08.2007). Die Bebauungspläne sind bereits in der vorhergehen-<br />

den Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne berücksichtigt worden.<br />

Im Rahmen der Konkretisierung der Einwendungen der Stadt Darmstadt sind folgende Be-<br />

bauungsplanverfahren mitgeteilt worden:

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