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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2296 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Wi 2.1 „Brühlwiesen“, Wixhausen, Leq(3), Tag = ca. 56 – 58 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 52<br />

– 54 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A),<br />

- Wi 4 „Südost“, Wixhausen, Leq(3), Tag = ca. 56 – 59 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 52 –<br />

55 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A),<br />

und<br />

- Wi 4.2 „Südost“, Wixhausen, Leq(3), Tag = ca. 57 – 59 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 53 –<br />

55 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A).<br />

Die konkrete Untersuchung hat das aus der Betrachtung der Nachweispunkte gewonnene<br />

Ergebnis bestätigt. Die Lärmzunahme für die innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-<br />

Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung ist grundsätzlich mit bis zu ca.<br />

1 dB(A) nur unerheblich. In den Bereichen in denen am Tag eine Lärmzunahme von bis zu<br />

ca. 2 dB(A) zu erwarten ist, wird von einer erheblichen Lärmzunahme ausgegangen. Trotz<br />

der in Teilbereichen erheblichen Lärmzunahme wird die Funktion der aufgeführten Bebau-<br />

ungspläne bei Lärmwerten von bis zu Leq(3), Tag = ca. 59 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 55 dB(A)<br />

nicht beeinträchtigt. Die Lärmwerte liegen noch weit unter einem Dauerschallpegel vom Leq(3),<br />

Tag = 70 dB(A) und Leq(3), Nacht = 60 dB(A). Durch die Gewährung von passivem Schallschutz<br />

auf Basis der Festsetzung des Lärmschutzbereichs durch Rechtsverordnung des Landes im<br />

Bereich der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone bleiben die gesunden Wohnverhält-<br />

nisse in den Wohngebieten gewahrt. Zudem gilt das Bauverbot nach § 5 Abs. 2 FluglärmG<br />

nicht für Wohnungen im Geltungsbereich wirksamer Bebauungspläne, § 5 Abs. 3 Nr. 4<br />

FluglärmG. Die rechtswirksamen Bebauungspläne können weiterhin ihre Funktion ausüben.<br />

Das Baurecht bleibt bestehen.<br />

Ferner wurde noch der geltend gemachte Bebauungsplan Nr. A 2.2 „Altenpflegeheim Im<br />

Fiedlersee“ gesondert betrachtet, da er die Nutzung als Altenpflegeheim vorsieht und inner-<br />

halb der prognostizierten Kontur der Tag-Schutzzone 2 liegt. Im Bereich des Bebauungspla-<br />

nes werden die Lärmwerte im Planungsfall in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 53,6 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 49,4 dB(A) liegen. Es wird eine Lärmzunahme am Tag von 1,1 dB(A) und in<br />

der Nacht von 0,8 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall erwartet (vgl. G10.1, Teil C, Mess-<br />

punkt Dar_01). Die Lärmzunahme wird von der Planfeststellungsbehörde als nicht erheblich<br />

angesehen. Ferner kann durch die Gewährung von passivem Schallschutz auf Basis der<br />

Festsetzung des Lärmschutzbereichs durch Rechtsverordnung des Landes im Bereich der<br />

Tag-Schutzzone 2 die Funktion des Bebauungsplanes gewahrt bleiben. Eine nachhaltige<br />

Störung des Bebauungsplanes ist nicht gegeben.<br />

Darüber hinaus hat die Stadt Darmstadt hat in der Einwendung vom 25.02.2005 (Anlage 7)<br />

folgende in Aufstellung befindliche Bebauungspläne des Ortsteiles Arheilgen aufgeführt und

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