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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2294 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 25.02.2005 (Anlage 3) aufge-<br />

führten und in einem beigefügten Plan (Anlage 5, 6 und 4) verorteten rechtswirksamen Be-<br />

bauungspläne der Ortsteile Arheilgen, Kranichstein und Wixhausen geprüft. Die Art der Nut-<br />

zung der Bebauungspläne ist grundsätzlich nicht angegeben worden.<br />

In allen Stadtteilen der Stadt Darmstadt wird nach den Prognosen der Vorhabensträgerin der<br />

äquivalente Dauerschallpegel der flugbetriebsbedingten Geräusche am Tag um ca. 1,0 bis<br />

1,2 dB(A) und in der Nacht um 0,8 bis 0,9 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall zunehmen.<br />

Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an den<br />

Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und repräsentative Ortslagen der<br />

Stadt Darmstadt (vgl. B11, Kap. 19, S. 9 und 18 f.) in dem Bereich von Leq(3) = ca. 47,3 bis<br />

58,9 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 43,0 bis 54,9 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G10.1, Teil<br />

C, Messpunkte Dar_01 bis Dar_16). Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde wird diese<br />

Lärmzunahme als nicht erheblich für die rechtswirksame Bauleitplanung der Stadt Darmstadt<br />

angesehen.<br />

Zusätzlich hat die Planfeststellungsbehörde in einer Detailbetrachtung die in der prognosti-<br />

zierten Kontur der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne<br />

mit Wohnbebauung der Stadt Darmstadt ermittelt und sich den aus dem Flugbetrieb resultie-<br />

renden prognostizierten Lärm für den Prognosenullfall und den Planungsfall berechnen las-<br />

sen (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 18.05.2007, beantwortet<br />

mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 07.08.2007).<br />

Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:<br />

- A 7.1 „An der Reitbahn“, Arheilgen, Leq(3), Tag = ca. 56 - 58 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca.<br />

52 – 54 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1<br />

dB(A),<br />

- A 7.2 „Um die kleine Brückenstraße“, Arheilgen, Leq(3), Tag = ca. 57 - 58 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 52 - 54 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 – 2 dB(A) und in der<br />

Nacht von ca. 0 – 1 dB(A),<br />

- A 7.3 „Um das Wieschen“, Arheilgen, Leq(3), Tag = ca. 57 – 58 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca.<br />

53 – 54 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 0 – 1<br />

dB(A),<br />

- A 8 „Ruthsenbachwiesen“, Arheilgen, Leq(3), Tag = ca. 56 - 58 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca.<br />

52 – 54 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1<br />

dB(A),

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