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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2293 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

27.08.2007 hat die Gemeinde mitgeteilt, dass der sich zum Zeitpunkt der Erhebung der Ein-<br />

wendungen in Aufstellung befundene Bebauungsplan mit Wohnbebauung „Am grünen Weg“<br />

seit 08.06.2007 rechtswirksam ist (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde<br />

vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Gemeinde Büttelborn vom 27.08.2007, An-<br />

lage B). Er ist bereits in der vorhergehenden Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungs-<br />

pläne berücksichtigt worden.<br />

Im Rahmen der Konkretisierung der Einwendungen der Gemeinde Büttelborn sind folgende<br />

Bebauungsplanverfahren mitgeteilt worden:<br />

- „Frontgartengraben“, Aufstellungsbeschluss vom 07.03.2007, Nutzung als WA, und<br />

- „Im Wasserlauf“, Aufstellungsbeschluss vom 07.03.2007, Nutzung als WA.<br />

Diese Bebauungspläne sind in den Einwendungen der Gemeinde Büttelborn nicht geltend<br />

gemacht worden. Erst nach Aufforderung der Planfeststellungsbehörde zur Konkretisierung<br />

ihrer Einwendungen hat die Gemeinde Büttelborn auf diese Bebauungsplanverfahren hinge-<br />

wiesen (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwor-<br />

tet mit Schreiben der Gemeinde Büttelborn vom 27.08.2007, Anlage B). Zudem gilt der<br />

Grundsatz, dass die Planung auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung Rücksicht zu<br />

nehmen hat. So muss auch die Bauleitplanung der Gemeinde Büttelborn planerische Er-<br />

schwernisse (z.B. nach dem FluglärmG) und einen planerischen Anpassungsbedarf hinneh-<br />

men, wenn sie mit ihrer Bauleitplanung auf eine schon vorher durch Auslegung vom<br />

17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung der Vor-<br />

habensträgerin trifft.<br />

Bei den übrigen, in den Einwendungen geltend gemachten, in Aufstellung befindlichen Be-<br />

bauungsplänen der Gemeinde Büttelborn handelt es sich um Bebauungspläne ohne Fest-<br />

setzung von Wohnnutzungen. Die Fortführung der Bebauungsplanverfahren auf Grundlage<br />

dieser Festsetzungen wird durch das diesen Bereich umfassende Siedlungsbeschränkungs-<br />

gebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beeinträchtigt. Das gilt<br />

auch, wenn die an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und re-<br />

präsentative Ortslagen ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben<br />

in Betracht gezogen werden (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Büt_01 bis Büt_15).<br />

Darmstadt<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Darm-<br />

stadt.

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