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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Bodenheim<br />

- 2289 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Bebauungsplanung der Verbandsgemeinde Bodenheim und ihrer Ortsgemeinden wird<br />

aufgrund der geringen prognostizierten Lärmauswirkungen durch das Vorhaben nicht beein-<br />

trächtigt.<br />

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat in der Einwendung vom 01.03.2005 vorgetragen,<br />

dass lärmempfindliche freiraumorientierte Nutzungen wie Wohngebiete oder Bereiche der<br />

Naherholung ihrer Ortsgemeinden unter Umständen nicht mehr ausgewiesen werden kön-<br />

nen. Konkrete Bebauungspläne sind nicht aufgeführt. Die Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-<br />

Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim haben in ihren eigenen Einwendungen<br />

vom 01.03.2005 in ähnlicher Weise vorgetragen und u.a. auf die zunehmende Verlärmung<br />

ihrer schutzbedürftigen kommunalen Einrichtungen hingewiesen. Im Rahmen der ergänzen-<br />

den Öffentlichkeitsbeteiligung haben weder die Verbandsgemeinde noch die Ortsgemeinden<br />

eine ergänzende Einwendung erhoben.<br />

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Bodenheim wird durch die für die Auslegung relevante<br />

Fluglärmkontur Leq(3) 50 dB(A) am Tag randlich berührt. Der Ortsteil der Ortsgemeinde Bo-<br />

denheim und der nördliche Ortsteil der Ortsgemeinde Nackenheim liegen innerhalb dieser<br />

Fluglärmkontur. Für den östlichen Bereich der Ortsgemeinde Bodenheim wird am Tag eine<br />

erhebliche Zunahme des aus dem Flugbetrieb resultierenden Lärms gegenüber dem Prog-<br />

nosenullfall prognostiziert.<br />

Der prognostizierte Lärm wird aber im Planungsfall an dem Nachweispunkt für das Altenpfle-<br />

geheim, Am Reichsritterstift 3, lediglich in dem Bereich von Leq(3) = ca. 50,3 dB(A) am Tag<br />

liegen. In der Nacht bleibt der Lärmwert bei Leq(3) < 35 dB(A) (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt<br />

Bod_01). Darüber hinaus werden die Siedlungsflächen der Gebiete der Verbandsgemeinde<br />

Bodenheim nicht durch Konturen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG berührt. Eine Beeinträchtigung von Bebauungsplänen durch die<br />

Lärmauswirkungen des Vorhabens wird daher ausgeschlossen.<br />

Büttelborn<br />

Die Lärmzunahme aufgrund der Verwirklichung des planfestgestellten Vorhabens wird zu<br />

keiner nachhaltigen Störung der geltend gemachten rechtswirksamen Bebauungspläne und<br />

Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Büttelborn führen.

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