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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Bickenbach<br />

- 2288 -<br />

Es sind keine Einwendungen erhoben worden.<br />

Bischofsheim<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Durch die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens werden weder die in der<br />

Einwendung der Gemeinde Bischofsheim vom 01.03.2005 geltend gemachten rechtswirk-<br />

samen Bebauungspläne noch das geltend gemachte Bebauungsplanverfahren Nr. 24 „Tau-<br />

nusstraße - <strong>Main</strong>straße“ beeinträchtigt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 01.03.2005 in der Anlage Bi 1<br />

aufgelisteten und im Plan der Anlage Bi 2 in ihrer räumlichen Lage dargestellten Bebau-<br />

ungspläne anhand der Lärmauswirkungen des Vorhabens geprüft.<br />

Die Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde haben ergeben, dass sich die Lärmsituation<br />

in der Gemeinde Bischofsheim nach den Prognosen der Vorhabensträgerin kaum verändern,<br />

teilweise sogar verbessern wird. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm<br />

wird im Planungsfall an den Nachweispunkten für besonders schutzbedürftige Bereiche und<br />

repräsentative Ortslagen der Gemeinde Bischofsheim (vgl. Planteil B11, Planungsgrundla-<br />

gen, Kap. 19 Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und repräsentative<br />

Ortslagen S. 8 und 18) in dem Bereich von Leq(3) = ca. 54,4 bis 55,1 dB(A) am Tag und Leq(3)<br />

= ca. 47,4 bis 48,1 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. Gutachten G 10.1, Teil C Messpunkte<br />

Bis_01, Bis_02 und Bis_03 und zu den Lärmwerten in der Nacht, Schreiben der Vorhabens-<br />

trägerin vom 05.11.2007, Anlage zu B2.3.4, Messpunkte Bis_01, Bis_02 und Bis_03). Aus<br />

diesem Grund wird keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung an-<br />

genommen.<br />

Ferner ist das in den Einwendungen geltend gemachte Bebauungsplanverfahren Nr. 24<br />

„Taunusstraße-<strong>Main</strong>straße“ abgeschlossen. Der Bebauungsplan ist bereits seit dem<br />

26.05.2006 rechtswirksam (vgl. Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom<br />

01.08.2007; bestätigt durch Schreiben der Gemeinde Bischofsheim vom 27.08.2007, S. 2).<br />

Aufgrund der prognostizierten Lärmwerte an dem Nachweispunkt für die repräsentative Orts-<br />

lage Bis_01 ist von einer Verbesserung der Lärmsituation im Bereich des Bebauungsplanes<br />

gegenüber dem Prognosenullfall auszugehen. Weitere Bebauungsplanverfahren hat die<br />

Gemeinde nicht geltend gemacht.

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