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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2287 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

FluglärmG ergebenden Bauverbote einer Fortführung der Bebauungsplanverfahren entge-<br />

genstehen.<br />

Die Flächennutzungsplanung der Städte und Gemeinden kann nach Auffassung der Plan-<br />

feststellungsbehörde durch die Lärmauswirkungen nicht nachhaltig gestört werden.<br />

Die prognostizierten Lärmauswirkungen auf die Flächennutzungsplanung führen zu keiner<br />

nachhaltigen Störung der kommunalen Planungshoheit, da das planfestgestellte Vorhaben<br />

nicht an die Flächennutzungsplanung gebunden ist. Der öffentliche Planungsträger hat nach<br />

§ 7 S. 1 i.V.m. § 38 S. 2 BauGB seine Planung dem Flächennutzungsplan nur anzupassen,<br />

soweit er nach § 4 oder § 13 BauGB beteiligt worden ist und diesem Plan nicht widerspro-<br />

chen hat.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist nach Anhängigkeit des Planfeststellungsverfahren zum<br />

<strong>Ausbau</strong> des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> nicht nach § 4 oder § 13 BauGB beteiligt worden.<br />

Ferner hat die Vorhabensträgerin mitgeteilt, dass sie im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger<br />

öffentlicher Belange in ihrer Stellungnahme zu Bauleitplanungen je nach Lage des Pla-<br />

nungsgebiets auf die übergeordneten Restriktionen des bestehenden und bei <strong>Ausbau</strong> mit der<br />

Landebahn Nordwest erweiterten Bauschutzbereichs gemäß § 12 LuftVG, des Lärmschutz-<br />

bereichs gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Ver-<br />

kehrsflughafen <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> vom 05.08.1977 sowie des im geltenden Regionalplan Süd-<br />

hessen 2000 ausgewiesenen, den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> umgebenden Siedlungsbe-<br />

schränkungsbereichs hinweist. An Flächennutzungsplanungen, die im – ggf. eine Pflicht zur<br />

Anpassung der Planung auslösenden – Widerspruch zu dem planfestgestellten Vorhaben<br />

stehen oder gestanden hätten, sei die Vorhabensträgerin nicht beteiligt worden. Für einen<br />

Widerspruch nach § 7 BauGB hätte insoweit kein Anlass bestanden (vgl. Aufklärungsschrei-<br />

ben der Planfeststellungsbehörde vom 18.05.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorha-<br />

bensträgerin vom 07.08.2007).<br />

16.1.3.2 Prüfung der Bebauungspläne der Städte und Gemeinden<br />

Die Prüfung der Bebauungspläne der Städte und Gemeinden hat folgendes ergeben:<br />

Bad Vilbel<br />

Es sind keine Einwendungen erhoben worden.

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