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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

9.3.1.2 Nicht bewohntes Gelände<br />

- 2146 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

In den sich an den <strong>Flughafen</strong> unmittelbar anschließenden Waldflächen werden im Planungs-<br />

fall im Jahresmittel Belastungsspitzen von über 50 µg/m³ an NO2 erreicht. Dies hindert die<br />

Planfeststellung des <strong>Ausbau</strong>vorhabens nicht.<br />

Erholungssuchende halten sich nur vorübergehend und gelegentlich in diesem Belastungs-<br />

bereich auf; sie sind keinem Jahresmittelwert von über 40 µg/m³ NO2 ausgesetzt. Das Näm-<br />

liche gilt für die Nutzer der (stark befahrenen) Autobahnen A 3, A 5 und A 67. Auch dort sind<br />

Belastungsspitzen an NO2-Konzentrationen von bis zu 47 µg/m³ im Jahresmittel im Pla-<br />

nungsfall zu erwarten. Diese Überschreitungen stehen einer Planfeststellung des <strong>Ausbau</strong>-<br />

vorhabens nicht entgegen. Die Kraftfahrer auf den Autobahnen halten sich dort nicht über<br />

eine, gemessen an einem Jahr, signifikante Zeitspanne auf; auch sie sind dieser Schadstoff-<br />

belastung nicht dauerhaft ausgesetzt.<br />

9.3.1.3 Wohnbereiche<br />

In den dem <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> nächstgelegenen Ortschaften wird der Grenzwert von<br />

40 µg/m 3 für NO2 im Jahresmittel auch nach Verwirklichung des planfestgestellten Vorha-<br />

bens weitgehend eingehalten. In Okriftel wird sowohl für den 250 m-Nahbereich als auch für<br />

das 1.000 m-Raster ein maximaler NO2-Jahresmittelwert von 35 µg/m 3 ausgewiesen. In Ed-<br />

dersheim beträgt die Immissionsbelastung durch NO2 im Maximum sowohl im 1 km- als auch<br />

im 250 m-Raster 34 µg/m 3 und nur in unmittelbarer Nähe zur angrenzenden Autobahn A 3<br />

37 µg/m 3 . Auch in den Siedlungsgebieten der Stadt Raunheim werden für NO2 im Planungs-<br />

fall Immissionskonzentrationen von bis zu 34 µg/m 3 prognostiziert. Für Walldorf sind den<br />

Abbildungen A-23 und A-24 im Anhang zu G13.4 maximale NO2-Immissionswerte von<br />

33 µg/m 3 (1 km-Raster) bzw. 32 µg/m 3 (250 m-Raster) zu entnehmen. Nur im unmittelbaren<br />

Nahbereich zur Autobahn A 5 steigen die Schadstoffbelastungen durch NO2 auf bis zu<br />

38 µg/m 3 an. In Zeppelinheim schließlich werden maximale Jahresmittelwerte für NO2 von<br />

36 µg/m 3 im 1 km-Raster bzw. von 31 µg/m 3 im 250 m-Raster errechnet.<br />

Am flughafenseitigen Siedlungsrand der Stadt Kelsterbach dagegen wird für ein 1 km x 1 km<br />

großes Quadrat im Untersuchungsgebiet eine maximale NO2-Immissionskonzentration im<br />

Jahresmittel von 42 µg/m 3 prognostiziert. Auch im 250 m-Nahbereich beträgt der Jahresmit-<br />

telwert für NO2 in einer Rasterzelle am Südrand der Wohnbebauung von Kelsterbach maxi-<br />

mal 41 µg/m 3 . Die Planfeststellungsbehörde ist sich dessen bewusst, dass dadurch der über<br />

das Kalenderjahr gemittelte Grenzwert von 40 µg NO2/m 3 aus § 3 Abs. 4 der 22. BImSchV<br />

überschritten ist. Doch auch diese Grenzwertüberschreitungen stehen der Planfeststellung<br />

nicht entgegen. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-

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