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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2278 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

che, hat sich durch die Verlegung des Voreinflugzeichen im Rahmen der Planänderung erle-<br />

digt.<br />

Gemeinde Trebur<br />

Die Gemeinde Trebur und die Vorhabensträgerin haben sich in Bezug auf den Bebauungs-<br />

planentwurf „Rheinvorland“ und die Ersatzmaßnahmen GG 15 Kornsand-Nord geeinigt und<br />

jeweils ihre Planung angepasst (vgl. Schreiben der Vorhabensträgerin vom 24.09.2007). Die<br />

Gemeinde Trebur hat im Rahmen der am 19.09.2007 geschlossenen Vereinbarung ihre Ein-<br />

wendung in Bezug auf die Ersatzmaßnahmen GG 15 Kornsand-Nord zurückgenommen.<br />

16.1.1.2 Flächennutzungsplanung<br />

Das planfestgestellte Vorhaben verursacht keine nachhaltige Störung der Flächennutzungs-<br />

pläne.<br />

Die Stadt Kelsterbach hat vorgetragen, dass das Vorhaben dem Flächennutzungsplan des<br />

Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong>, der durch den Planungsverband Ballungsraum <strong>Frankfurt</strong>/Rhein-<br />

<strong>Main</strong> fortzuschreiben ist, widerspreche. In diesem seien die überplanten Flächen als „Flä-<br />

chen für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen worden. Aus dem Flächennutzungsplan geht her-<br />

vor, dass der Bereich der Nordwestlandebahn als Wald sowie ein ca. 15 ha großen Bereich<br />

im Osten, südwestlich des Gewerbegebietes „Taubengrund“, als Fläche für Ver- und Entsor-<br />

gung, Umspannwerk sowie im östlichen Randbereich der Ver- und Entsorgungsfläche als<br />

gewerbliche und gemischte Baufläche ausgewiesen ist. Ferner ist ein Gleisanschluss ge-<br />

kennzeichnet. Im Vorentwurf 2007 des Regionalen Flächennutzungsplans ist der Bereich der<br />

geplanten Landebahn als Fläche für den Luftverkehr, mit dem Symbol <strong>Flughafen</strong>, geplant<br />

dargestellt.<br />

Für die im Flächennutzungsplan durch das planfestgestellte Vorhaben betroffenen Flächen<br />

fehlt es an einer hinreichend bestimmten Planung, da die dargestellten Nutzungen im Flä-<br />

chennutzungsplan eine Außenbereichsfläche Kelsterbachs betreffen und die Darstellung im<br />

Flächennutzungsplan keinen über § 35 BauGB hinausgehenden Regelungsgehalt hat bzw.<br />

die Nutzungen lediglich gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen wurden. Der<br />

Flächennutzungsplan knüpft lediglich an eine dem Außenbereich zukommende bzw. beste-<br />

hende Funktion an. Darin liegt keine eigenständige planerische Entscheidung (vgl. BVerwG,<br />

Beschluss vom 22.06.1993 – 4 B 45.93 – ). Zudem kommen diese Flächen aufgrund des<br />

Schutzstatus der Waldflächen auch nicht für eine Siedlungsentwicklung in Frage. Schließlich<br />

weist der Vorentwurf 2007 des Regionalen Flächennutzungsplanes auf diesen Flächen be-

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