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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2275 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Für die Forderung der Stadt Kelsterbach, den vernichteten naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />

für die Bebauungspläne „Nr. 2/99 Länger Weg II“ und „Nr. 3/99 Länger Weg III“ im Einver-<br />

nehmen mit der Stadt Kelsterbach und der zuständigen Naturschutzbehörde zu ersetzen,<br />

indem die Vorhabensträgerin auf ihre Kosten die erforderlichen Voraussetzungen schafft und<br />

den rechtlich festgesetzten Ausgleich auf ihre Kosten tatsächlich realisiert und unterhält, fehlt<br />

es an einer rechtlichen Grundlage.<br />

Hinsichtlich der noch nicht umgesetzten Maßnahmen hat die Vorhabensträgerin der Stadt<br />

einen Vorschlag zum Ausgleich gemacht.<br />

Die Vorhabensträgerin legt für die bereits durchgeführten Maßnahmen eine rechnerische<br />

Aufwertung von ca. 1,4 Mio. Biotopwertpunkten zugrunde. Zu dieser Bewertung ist von der<br />

Stadt Kelsterbach im Schreiben vom 25.09.2007 keine Stellungnahme abgegeben worden.<br />

Die von der Stadt ergänzend in diesem Schreiben vorgelegte Bilanzierung ist für die Ermitt-<br />

lung der bereits durchgeführten Maßnahmen unbeachtlich, da diese Bilanzierung für zukünf-<br />

tig durchzuführende Maßnahmen erstellt wurde. Der Zeithorizont für die Durchführung der<br />

Maßnahmen reicht vom Winter 2006/2007 bis ca. 2011. Zudem berechnet die Bilanzierung<br />

mit 3.237.200 Biotopwertpunkten ein höheres Aufwertungspotenzial als im Bebauungsplan<br />

insgesamt ausgewiesen (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom<br />

20.07.2007, Schreiben der Stadt Kelsterbach vom 25.09.2007). Die obere Naturschutzbe-<br />

hörde hat die Bilanzierung durch die Vorhabensträgerin grundsätzlich nicht beanstandet. Sie<br />

kommt allerdings im Ergebnis zu einer geringeren Aufwertung auf den bereits umgesetzten<br />

Maßnahmen (vgl. Schreiben der Planfeststellungsbehörde vom 18.09.2007 beantwortet mit<br />

Schreiben der oberen Naturschutzbehörde vom 17.10.2007).<br />

Die Vorhabensträgerin hat im Hinblick auf den Ausgleich der Bebauungspläne „Nr. 2/99 Län-<br />

ger Weg II“ und „Nr. 3/99 Länger Weg III“ vorgeschlagen, für die noch nicht umgesetzten<br />

Maßnahmen die Punktedifferenz von ca. 1 Mio. Biotopwertpunkten über bestehende Öko-<br />

konten aufzufangen. Die Vorhabensträgerin hat zugesagt, die insoweit entstehenden Kosten<br />

zu übernehmen (A XIV).<br />

Darüber hinaus wurde der Stadt Kelsterbach angeboten, auf Kosten der Vorhabensträgerin<br />

das noch ausstehende Aufwertungspotential von ca. 0,8 Mio. Biotopwertpunkten des Bebau-<br />

ungsplanes Nr. 4/1999 „Mönchwald“ über die Ökoagentur Hessen bei der Hessischen Land-<br />

gesellschaft zu decken.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat mit Schreiben vom 20.07.2007 der Stadt Kelsterbach die<br />

Zusage und das Angebot der Vorhabensträgerin mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.

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