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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2274 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Regelung des § 38 BauGB verhindert eine Kollision miteinander unvereinbarer überörtli-<br />

cher Fachplanung und kommunaler Bauleitplanungen, indem sie regelt, dass im Rahmen der<br />

fachplanerischen Abwägung die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen der §§ 29 bis 37<br />

BauGB nicht anzuwenden sind, wenn die Gemeinde beteiligt wird und die städtebaulichen<br />

Belange im Rahmen der fachplanerischen Abwägung berücksichtigt worden sind.<br />

Bei dem planfestgestellten Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben überörtlicher Bedeu-<br />

tung und die betroffene Stadt Kelsterbach ist beteiligt worden. Zudem sind die städtebauli-<br />

chen Belange der Stadt im Rahmen der fachplanerischen Abwägung wie folgt berücksichtigt<br />

worden:<br />

Entsprechend der Begründung des Bebauungsplanes (S. 3, 2. Absatz) sollen waldbauliche<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, um damit die förmliche Sicherung des Ausgleichspotenzials<br />

gemäß den Grundsätzen des BauGB zu gewährleisten. Nach Umsetzung des Bebauungs-<br />

plans soll sich ein rechnerisches Plus von 2.900.325 Biotopwertpunkten ergeben. Der Be-<br />

bauungsplan soll u.a. dem naturschutzrechtlichen Ausgleich der Bebauungspläne Nr. 2/1999<br />

„Länger Weg II“ (ca. 1,6 Mio. Punkte) und Nr. 3/1999 „Länger Weg III“ (ca. 0,8 Mio. Punkte)<br />

im Umfang von ca. 2.4 Mio. Punkten dienen. Darüber hinaus sei es Ziel, die bereits vorhan-<br />

dene Nutzung innerhalb des Planungsgebietes zu präzisieren und zu differenzieren, um da-<br />

mit in besonderem Maße die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diese Ziele können<br />

bei Realisierung des Vorhabens nicht mehr durch den Bebauungsplan erreicht werden, da<br />

der Bebauungsplan durch die Planung der Nordwestlandebahn bis auf kleine Restflächen<br />

von ca. 28.800 m 2 im Nordwesten des Bebauungsplanes überplant wird. Der Bebauungsplan<br />

wird funktionslos.<br />

Von den im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen ist nach Auskunft der Stadt Kelster-<br />

bach bislang nur ein Teil der Maßnahmen umgesetzt worden. Zu den bereits umgesetzten<br />

Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes lagen weder der unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises Groß-Gerau noch der oberen Naturschutzbehörde Informationen vor. Nach<br />

Aufforderung durch die Planfeststellungsbehörde sind die bereits umgesetzten Maßnahmen<br />

von der Stadt Kelsterbach mitgeteilt worden (Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbe-<br />

hörde vom 03.11.2006, beantwortet mit Schreiben der Stadt Kelsterbach vom 26.01.2007).<br />

Diese werden durch die im Kompensationskonzept der Vorhabensträgerin vorgesehenen<br />

Maßnahmen kompensiert (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom<br />

08.02.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom 16.07.2007). Das Kom-<br />

pensationskonzept wurde von der oberen Naturschutzbehörde fachlich bestätigt, (vgl.<br />

Schreiben der oberen Naturschutzbehörde vom 17.10.2007). Die Kompensation muss ent-<br />

gegen der Auffassung der Stadt nicht auf dem Gebiet ihrer Stadt vorgenommen werden.

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