08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2273 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

16.1 Nachhaltige Störung bestehender bzw. hinreichend verfestigter Planun-<br />

gen<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in den Einwendungen geltend gemachten und zum<br />

Zeitpunkt der Planfeststellung bestehenden bzw. hinreichend verfestigten gemeindeeigenen<br />

Planungen betrachtet.<br />

Es ist geprüft worden, ob eine nachhaltige Störung durch die unmittelbare Flächeninan-<br />

spruchnahme von beplanten Gemeindegebiet (17.1.1), durch Bauhöhenbeschränkungen<br />

(17.1.2), durch Lärm (17.1.3) und/oder Luftschadstoffbelastungen (17.1.4) ausgelöst werden<br />

kann.<br />

Eine nachhaltige Störung einer kommunalen Planung ist von der Planfeststellungsbehörde<br />

angenommen worden, wenn die mit den Festsetzungen der Bauleitplanung verfolgten Ziele<br />

der städtebaulichen Ordnung nicht mehr verwirklicht werden können oder das planfestge-<br />

stellte Vorhaben einen Anpassungsbedarf für die Bauleitplanung auslöst.<br />

16.1.1 Nachhaltige Störung durch unmittelbare Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die planfestgestellte Nordwestlandebahn wird der Bebauungsplan Nr. 4/1999 „Mönch-<br />

wald“ der Stadt Kelsterbach nachhaltig gestört. Eine weitere nachhaltige Störung der kom-<br />

munalen Bauleitplanung anderer Städte und Gemeinden aufgrund einer unmittelbaren Inan-<br />

spruchnahme durch das geplante Vorhaben oder Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz ist<br />

von der Planfeststellungsbehörde nicht festgestellt worden.<br />

16.1.1.1 Bebauungsplanung<br />

Die Kommunen Kelsterbach, Ginsheim-Gustavsburg, Flörsheim am <strong>Main</strong> und Trebur haben<br />

in ihren Einwendungen eine unmittelbare Inanspruchnahme ihrer Bebauungsplanung durch<br />

das Vorhaben geltend gemacht. Im Rahmen der Prüfung ist eine nachhaltige Störung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 4/1999 „Mönchwald“ der Stadt Kelsterbach festgestellt worden.<br />

Stadt Kelsterbach<br />

Durch die planfestgestellte Nordwestlandebahn wird der Bebauungsplan der Stadt Kelster-<br />

bach Nr. 4/1999 „Mönchwald“ vom 15.12.2000 fast vollständig überplant. Die nachhaltige<br />

Störung des Bebauungsplanes führt aber nicht zu einer Verletzung der kommunalen Selbst-<br />

verwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, Art 137 Abs. 3 HV, da für das Vorhaben<br />

überörtliche Interessen von höherem Gewicht sprechen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!