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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2272 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

dermark, Rüsselsheim, Seligenstadt, Weilburg an der Lahn, Weiterstadt und Wiesba-<br />

den,<br />

- die Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Büttelborn, Egelsbach, Einhau-<br />

sen, Eppertshausen, Erlensee, Erzhausen, Ginsheim-Gustavsburg, Glashütten,<br />

Großostheim, Groß-Zimmern, Hasselroth, Kriftel, Liederbach am Taunus, Messel,<br />

Nauheim, Niederdorfelden, Nieder-Hilbersheim, Niedernhausen, Otzberg, Roden-<br />

bach, Ronneburg, Roßdorf, Schlangenbad, Sulzbach (Taunus), Trebur und Walluf im<br />

Rheingau und<br />

- die Verbandsgemeinde Bodenheim für alle angehörenden Ortsgemeinden sowie ei-<br />

genständig die Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler<br />

und Nackenheim, die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim für alle angehörenden<br />

Ortsgemeinden sowie eigenständig die Ortsgemeinden Bubenheim, Nieder-<br />

Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Schwabenheim, die Verbandsgemeinde Guntersblum<br />

für alle angehörenden Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein<br />

für alle angehörenden Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinde Nieder-Olm für alle<br />

angehörenden Ortsgemeinden sowie eigenständig die Ortsgemeinden Essenheim,<br />

Klein-Winternheim und Ober-Olm und die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim<br />

für alle angehörenden Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Sprendlingen-<br />

Gensingen für alle angehörenden Ortsgemeinden.<br />

Im Rahmen der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung haben zusätzlich die Städte <strong>Frankfurt</strong><br />

am <strong>Main</strong> und Nidderau am <strong>Main</strong> sowie die Gemeinden Mühltal, Neuberg und Seeheim-<br />

Jugenheim Einwendungen erhoben.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat den durch die Einwendungen vorgetragenen Sachverhalt<br />

ermittelt. Sie hat die von den Einwendungsführern angeführten Planungsvorhaben, soweit<br />

sie die Entwürfe, die Aufstellung oder Realisierbarkeit konkreter Flächennutzungs- und Be-<br />

bauungspläne betreffen, einer eingehenden Prüfung unterzogen.<br />

Vor dem Hintergrund der Vielzahl der geltend gemachten Belange und der unterschiedlichen<br />

Intensität der Beeinträchtigung der sich im Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s befindenden Städte und<br />

Gemeinden ist in einem ersten Schritt eingriffsbezogen geprüft worden, ob durch die Reali-<br />

sierung des planfestgestellten Vorhabens eine bestehende bzw. hinreichend verfestigte ei-<br />

gene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört bzw. unmöglich gemacht wird (C III 16.1)<br />

oder wegen der Großräumigkeit des Vorhabens wesentliche Teile des Gemeindegebietes<br />

einer zukünftigen gemeindeigenen Planung entzogen werden (C III 16.2) oder durch das<br />

Vorhaben die Funktionsfähigkeit kommunaler Einrichtungen beeinträchtigt wird (C III 16.3).

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