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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2269 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

zur 8. Maßgabe: Die Vorhabensträgerin hat gegenüber dem Planungsstand im Raumord-<br />

nungsverfahren <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> zahlreiche Änderungen der Planung vorgenom-<br />

men, welche die Beeinträchtigung auf die Waldökosysteme durch das Vorhaben vermindern.<br />

So ist u. a. gegenüber der Planung im Raumordnungsverfahren ein Eingriff in das Vogel-<br />

schutzgebiet „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“ auf einer<br />

Fläche von ca. 15 ha vermieden und im Rahmen einer weiteren Planänderung die Flächen-<br />

inanspruchnahme im FFH-Gebiet „Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Wall-<br />

dorf“ um ca. 19 ha verringert worden. Zudem ist zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der<br />

Rastvögel auf dem Mönchwaldsee ein luftströmungsmindernder und blickdichter Vorhang<br />

planfestgestellt worden.<br />

zur 9. Maßgabe: Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind gegenüber der im Raumord-<br />

nungsverfahren zugrunde gelegten Planung erheblich minimiert worden. Entsprechend der<br />

Maßgabe ist auch auf Artenschutzmaßnahmen während der Bauzeit besonderes Gewicht<br />

gelegt worden. So sind u. a. eine ökologische Baubegleitung angeordnet, Einschränkungen<br />

der Rodungszeiten beauflagt und Sicherung von besonderen Habitaten wertgebender Arten<br />

festgelegt worden.<br />

zur 10. Maßgabe: Die forst- und naturschutzrechtliche Kompensation ist möglichst flugha-<br />

fennah realisiert worden. Die Neuanlage von Wald wird in großen Komplexen (> 5 ha) oder<br />

im Anschluss an vorhandenen Waldbestand erfolgen. Zudem wird in den planfestgestellten<br />

Maßnahmenräumen Kelsterbacher Wald, Rüsselsheimer Wald Nord, Rüsselsheimer Wald<br />

West, Wiesental, Wald bei Walldorf und Wald südwestlich Walldorf die Lebensraumfunktion<br />

für die Fauna alter Wälder verbessert. Bei der Planung der Kompensation wurden auch die<br />

kommunale Landschaftsplanung und die örtliche Agrarstruktur berücksichtigt.<br />

zur 11. Maßgabe: Die Inanspruchnahme von Bereichen für die Landwirtschaft gemäß Regio-<br />

nalplan Südhessen 2000 ist – soweit möglich – vermieden worden.<br />

zur 12. Maßgabe: Entsprechend der Maßgabe ist der Verlust von Böden bzw. von Boden-<br />

funktionen auf das notwendige Maß reduziert worden. Soweit Flächen mit schädlichen Bo-<br />

denveränderungen in das Vorhaben mit einbezogen wurden, sind der Vorhabensträgerin<br />

geeignete Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgegeben worden, die während der<br />

Bauzeit durchzuführen sind.<br />

zur 13. Maßgabe: Die vorhandenen Einrichtungen der Trinkwassergewinnung im <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Stadtwald sowie der Firma Infraserv GmbH & Co. Höchst KG (Infraserv Höchst) bleiben je-<br />

derzeit zugänglich.

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