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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2266 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

der betroffenen Raumfunktionen wird die planerische Gesamtkonzeption insgesamt nicht<br />

berührt. Auch ist eine Präjudizwirkung für andere Flächen angesichts der Singularität dieses<br />

Vorhabens nicht zu erwarten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans, für die im<br />

Vergleich zum RPS 2000 eine geänderte Planzeichenverordnung zugrunde liegt, ist u. a. zu<br />

prüfen, inwieweit im Entwurf des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungs-<br />

plans eine Überlagerung von Raumfunktionen mit den als „Vorbehaltsgebiet für Forstwirt-<br />

schaft“, als „Wald, Zuwachs“ bzw. „ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />

ausgewiesenen Flächen möglich ist.<br />

Darüber hinaus sind die Ersatzaufforstungsflächen (bis auf HU 40 Domäne Hundsrück) ent-<br />

sprechend den Festlegungen des Regionalplans in Ziffer 10.2-8 und -9 ausgewählt worden.<br />

Nach der Festlegung der Ziffer 10.2-8 können bei Großvorhaben, bei denen eingriffsnah Auf-<br />

forstungsflächen entsprechenden Umfangs nicht verfügbar sind, Aufforstungen vor allem in<br />

waldarmen Gebieten im Verdichtungsraum des Landkreises Groß-Gerau (Neuanlage von<br />

Rhein-Auewäldern) durchgeführt werden. Die planfestgestellte Ersatzmaßnahme GG 313-<br />

314 Bischofheim im Kreis Groß-Gerau entspricht dieser Festlegung. Zudem ist nach der<br />

Festlegung in Ziffer 10.2-9 des Regionalplans eine Waldmehrung im Kreis Groß-Gerau (Teil-<br />

raum Rheinebene), im Kreis Offenbach, in der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> sowie im Ronnebur-<br />

ger Hügelland anzustreben. Die Ersatzaufforstungen GG 313-314 Bischofsheim im Kreis<br />

Groß-Gerau, OF 59 Egelsbach im Kreis Offenbach, F 30 Praunheim in der Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />

am <strong>Main</strong> und HU 38 Ronneburg im Ronneburger Hügelland setzen diese Festlegung um.<br />

Für die Planfeststellungsbehörde bestehen nach diesen Überlegungen keine Anhaltspunkte<br />

(§ 12 Abs. 3 S. 2 HLPG), dass entsprechende Zielfestlegungen im Regionalplan nach § 11<br />

Abs. 3 HLPG nicht genehmigt werden könnten.<br />

15.3 Raumordnungsverfahren<br />

Das planfestgestellte Vorhaben war Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens, das mit<br />

der Landesplanerischen Beurteilung vom 10.06.2002 abgeschlossen worden ist.<br />

In der Landesplanerischen Beurteilung ist festgestellt worden, dass die Vereinbarkeit des<br />

Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung hergestellt werden kann, wenn be-<br />

stimmte Ziele des Regionalplans Südhessen 2000 geändert und zahlreiche Maßgaben be-<br />

achtet werden. Die Landesplanerische Beurteilung ist als sonstiges Erfordernis der Raum-<br />

ordnung gemäß § 3 Nr. 4 HLPG und § 3 Nr. 4 ROG im Planfeststellungsverfahren berück-<br />

sichtigt worden.

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