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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

15.2.3.5 Gesamtbewertung<br />

- 2265 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Zusammenfassend ist die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die<br />

naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Ersatzmaßnahmen auf den hierfür vorgesehenen<br />

Flächen unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sind und die Grundzüge des<br />

Regionalplans nicht berühren. Die für die Aufforstungsmaßnahmen notwendigen Zielabwei-<br />

chungsentscheidungen können zugelassen werden, da die hierfür notwendigen Flächen nur<br />

einen untergeordneten Teil der Gesamtflächen des Regionalplans Südhessen 2000 ausma-<br />

chen.<br />

Insbesondere das überörtliche und überwiegende öffentliche Interesse am planfestgestellten<br />

Vorhaben und der Umstand, dass die planerische Gesamtkonzeption des Regionalplans<br />

nicht in Frage gestellt wird, sprechen für die Zulassung der Abweichungen von den Zielfest-<br />

legungen des Regionalplans (vgl. Ausführungen zu C III 1.2). Zudem entspricht die Verwirkli-<br />

chung des Vorhabens der planerischen Konzeption des höherrangigen Landesentwicklungs-<br />

plans (siehe C III 15.1).<br />

Entsprechend den Vorgaben der Ziffer III. 4 der Änderung des Landesentwicklungsplans<br />

sind die planfestgestellten forstrechtlichen Ausgleichsflächen im Entwurf des Regionalplans<br />

Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (Stand: Offenlage 2007) im Rahmen des re-<br />

gionalen Kompensationskonzeptes bereits ausgewiesen worden bzw. sind, sofern dies noch<br />

nicht geschehen ist, entsprechend noch auszuweisen. Dieses höherrangige Ziel ist bei der<br />

Betrachtung der planerischen Gesamtkonzeption des Regionalplans zu beachten; auch aus<br />

diesem Grund ist die Zulassung der Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunk-<br />

ten vertretbar.<br />

Von den im <strong>Ausbau</strong>fall für die Ersatzaufforstungsmaßnahmen vorgesehenen Flächen sind<br />

ca. 249 ha nicht als „Waldbereich, Zuwachs“ im RPS 2000 festgelegt. Insgesamt weist der<br />

RPS 2000 in seiner Plankarte ca. 6.639 ha „Waldbereich, Zuwachs“ aus. Die Planung, die<br />

eine Erweiterung dieser Planungskategorie um ca. 3,75 % darstellt, betrifft knapp 45 ha von<br />

107.571 ha des „Bereichs für die Landwirtschaft“ und ca. 159,2 ha „Bereiche der Land-<br />

schaftsnutzung und -pflege“. Im Entwurf des Regionalplans sind die Flächen für die Auffors-<br />

tungsmaßnahmen als „Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft“ und im Regionalen Flächennut-<br />

zungsplan als „Wald, Zuwachs“ und „ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-<br />

schaft“ ausgewiesen worden.<br />

Darüber hinaus berührt die Inanspruchnahme der für die Aufforstungsmaßnahmen vorgese-<br />

henen Flächen einzelne Raumfunktionen. Aufgrund des geringen flächenmäßigen Anteils

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