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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2264 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Auch die Grundzüge des Regionalplans werden nicht berührt. Von den vorgesehenen Auf-<br />

forstungsmaßnahmen bedarf es für ca. 159,2 ha der in der Plankarte als „Bereiche für Land-<br />

schaftsnutzung und -pflege“ ausgewiesenen Flächen eines Zielabweichungsverfahrens. Da<br />

sich die Abweichung nur auf einzelne Teilbereiche des Regionalplans bezieht, wird die pla-<br />

nerische Gesamtkonzeption nicht berührt.<br />

15.2.3.4 Abweichung von Zielen der Raumordnung – „Bereich für die Grundwas-<br />

sersicherung“<br />

Eine Abweichung von den Zielfestlegungen des „Bereichs für die Grundwassersicherung“<br />

infolge der Aufforstungsmaßnahmen OF 59 Egelsbach im Umfang von ca. 33,5 ha ist unter<br />

raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar.<br />

Das Grundwasser als eine natürliche Lebensgrundlage des Menschen sowie der Pflanzen-<br />

und Tierwelt soll durch die regionalplanerischen Festlegungen zur Grundwassersicherung<br />

flächendeckend geschützt und nachhaltig bewahrt werden. Aus Ziffer 10.2-15 des Regional-<br />

plans Südhessen 2000 wird hierzu abgeleitet, dass auch größere Aufforstungen in „Berei-<br />

chen für Grundwassersicherung“ mit den regionalplanerischen Zielen vereinbar sein können,<br />

wenn ein landesplanerisches Verfahren (im Rahmen des Planfeststellungsverfahren: Zielab-<br />

weichungsverfahren) durchgeführt wird. Zusammenfassend kommt die Planfeststellungsbe-<br />

hörde zu dem Ergebnis, dass die Abweichung von den Zielen der Raumordnung mit einer<br />

geordneten raumordnerischen Entwicklung vereinbar ist. Die Auswirkungen durch die Auf-<br />

forstungen in den betroffenen „Bereichen für die Grundwassersicherung“ sind weder qualita-<br />

tiv noch quantitativ so groß, dass die Funktion der Grundwassersicherung und das damit<br />

verfolgte Ziel in Frage gestellt werden.<br />

Die Aufforstungsmaßnahme OF 59 Egelsbach hat keinen erheblichen Einfluss auf die<br />

Grundwasserströmung oder -neubildung. Langfristig werden durch die Aufforstung sogar<br />

positive Auswirkungen erreicht, da die derzeitigen Vorbelastungen durch Düngung und Ein-<br />

satz von Pflanzenschutzmitteln entfallen.<br />

Durch die Inanspruchnahme der Fläche OF 59 Egelsbach für die geplanten Aufforstungs-<br />

maßnahmen ist ein Zielabweichungsverfahren für den „Bereich für die Grundwassersiche-<br />

rung“ notwendig. Mit Blick auf die im Regionalplan Südhessen 2000 ausgewiesene Gesamt-<br />

fläche „Bereich für die Grundwassersicherung“ von 289.597 ha sind durch ein Zielabwei-<br />

chungsverfahren ca. 0,01% dieser Fläche betroffen. Da sich die Abweichung zudem nur auf<br />

einzelne Teilbereiche des Regionalplans bezieht, ist die planerische Gesamtkonzeption nicht<br />

berührt.

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