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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2262 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

chen und die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebsstandorte ist zu vermeiden (Ziff.<br />

10.1-4). Derzeit wird die Fläche für die Maßnahme F 30 Praunheim ackerbaulich genutzt, bis<br />

auf einen kleinen Teilbereich liegt sie jedoch brach. Durch die Inanspruchnahme der land-<br />

wirtschaftlichen Flächen wird in diesem Bereich kein landwirtschaftlicher Betrieb in seiner<br />

Entwicklung gefährdet.<br />

Für die Maßnahmenflächen GG 313-314 Bischofsheim und OF 59 Egelsbach, die der Pla-<br />

nungsregion Untermainebene zuzuordnen sind, enthält der Regionalplan lediglich allgemeine<br />

Zielfestlegungen. Die Maßnahmenflächen GG 313-314 Bischofsheim werden ackerbaulich<br />

und in geringem Umfang auch zur Baumaufzucht genutzt. Eine ackerbauliche Nutzung ü-<br />

berwiegt auch auf der Fläche OF 59 Egelsbach, die für Aufforstungsmaßnahmen vorgese-<br />

hen ist. Die Streuobstbereiche nordöstlich und westlich der planfestgestellten Aufforstungs-<br />

fläche werden nicht beansprucht.<br />

Auf keiner der betroffenen Flächen werden landwirtschaftliche Sonderkulturen für den Gar-<br />

tenbau oder Heil- und Gewürzpflanzen angebaut (Ziff. 10.1-6). Insgesamt ist der Verlust der<br />

landwirtschaftlichen Vorrangfläche weder qualitativ noch quantitativ so groß, dass die mit<br />

den regionalplanerischen Zielfestlegungen verfolgten Ziele in Frage gestellt werden. Die Ab-<br />

weichung ist daher mit einer geordneten raumordnerischen Entwicklung vereinbar.<br />

15.2.3.2 Abweichung von Zielen der Raumordnung – „Bereich für besondere<br />

Klimafunktionen“<br />

Eine Abweichungsentscheidung für die im Regionalplan Südhessen 2000 als „Bereich für<br />

besondere Klimafunktionen“ ausgewiesene Fläche, die durch die Maßnahme HU 38 Ronne-<br />

burg im Umfang von ca. 3,2 ha in Anspruch genommen werden wird, ist aus Sicht der Plan-<br />

feststellungsbehörde unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar.<br />

Ziel der Festlegung für besondere Klimafunktionsbereiche (Ziff. 3.4) ist, unbewaldete Teil-<br />

räume auszuweisen, die für die Kaltluftentstehung und den Kaltluftabfluss besonders wichtig<br />

sind, um die Frischluftversorgung in belasteten Räumen zu sichern. Die Ersatzaufforstungs-<br />

maßnahme kann zu einer Verringerung der Kaltluftproduktion zugunsten der Frischluftpro-<br />

duktion führen. Aufgrund der direkten räumlichen Nähe zu bestehenden Waldflächen und<br />

wegen der geringen Flächengröße werden jedoch weder die Funktion der Zielfestlegung<br />

noch die Ziele der Frischluftversorgung in Frage gestellt. Die Abweichung ist daher mit einer<br />

geordneten raumordnerischen Entwicklung vereinbar.<br />

Auch die Grundzüge des Regionalplans werden nicht berührt. Insgesamt entfällt durch die<br />

Zielabweichungsentscheidung eine im RPS 2000 als „Bereich für besondere Klimafunktio-

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