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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2259 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

reich für den Schutz oberirdischer Gewässer, Planung“ gesichert. Des Weiteren sind ca.<br />

0,2 ha als „NSG, Bestand“ ausgewiesen.<br />

Wie bereits dargestellt, bedarf die Vereinbarkeit der Aufforstungsmaßnahmen mit der Ziel-<br />

festlegung „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ einer Zielabweichungsentschei-<br />

dung, da die für die Maßnahmen erforderliche Fläche die Flächenmarke von 5 ha übersteigt.<br />

Die Ersatzaufforstungsmaßnahmen dienen der Kompensation der Verluste von Waldflächen<br />

sowie der Sicherung des Freiraumes, sie stehen daher im Einklang mit den Zielfestlegungen<br />

des Regionalplans Südhessen 2000 für den „Regionalen Grünzug“ (Ziff. 3.1). Auch führen<br />

die Aufforstungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Veränderungen der klimatischen Ver-<br />

hältnisse. Zwar sind die unbewaldeten Talräume der Mittelgebirge für die Kaltluftentstehung<br />

und den Kaltluftabfluss besonders wichtig (Begründung zu Ziff. 3.4), durch die Aufforstungen<br />

sind an dieser Stelle jedoch keine klimatischen Beeinträchtigungen zu erwarten. Ungeachtet<br />

der Aufforstungsmaßnahmen kann weiterhin eine ungehinderte Kaltluftbewegung von Nord-<br />

osten nach Süden erfolgen. Für den Bereich ist jedoch insgesamt von einer Verringerung der<br />

Kaltluftproduktion zugunsten der Frischluftproduktion auszugehen. Für die lufthygienische<br />

Situation der Stadt Steinau ist dies aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn A 66 positiv zu<br />

bewerten.<br />

Die Ersatzaufforstungsmaßnahmen sind auch vereinbar mit den Zielfestlegungen für den<br />

„Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“ im Regionalplan (Ziff. 3.2).<br />

In diesen Bereichen haben die Ziele des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau,<br />

der Entwicklung und Gestaltung eines regionalen ökologischen Verbundsystems dienen,<br />

Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungsansprüchen. Nutzungen,<br />

die mit diesen Zielen in Einklang stehen, sind zulässig. Aus Sicht der oberen Naturschutzbe-<br />

hörde bestehen gegen die vorgesehenen Maßnahmen keine Bedenken (vgl. Stellungnahme<br />

des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 29.03.2007, S. 17).<br />

Die Zielfestlegungen für den „Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer, Bestand“<br />

(Ziff. 4.2) stehen den Maßnahmen nicht entgegen. Insbesondere werden die Anforderungen<br />

an den Hochwasserschutz (Ziff. 4.2.2) durch die Planung der Vorhabensträgerin (vgl. C III<br />

12.8.5) sichergestellt.<br />

Auch das dargestellte „NSG, Bestand“ steht den Maßnahmen nicht entgegen.

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