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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2257 -<br />

15.2.2.9 GG 322 Rockenwörth/Rauchenau<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Auf der Fläche GG 322 Rockenwörth/Rauchenau (ca. 38,7 ha) sind die geplanten Ersatzauf-<br />

forstungsmaßnahmen nicht mit den Festlegungen des Regionalplans Südhessen 2000 ver-<br />

einbar, entsprechend ist eine Zielabweichungsentscheidung notwendig.<br />

Die im Regionalplan vollständig als „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ ausgewie-<br />

sene Fläche wird zusätzlich durch weitere, die Fläche komplett überlagernde Raumfunktio-<br />

nen geschützt („Regionaler Grünzug“, „Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer, Be-<br />

stand“ und einen „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“). Zudem<br />

sind ca. 7,7 ha als „NSG, Planung“ und ca. 0,1 ha als „NSG, Bestand“ ausgewiesen.<br />

Aufgrund des für die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen notwendigen Flächenbedarfs (> 5 ha)<br />

von „Bereichen für Landschaftsnutzung und -pflege“ bedarf es einer Zielabweichungsent-<br />

scheidung.<br />

Die Ersatzaufforstungsmaßnahmen dienen der Kompensation der Waldverluste sowie der<br />

Sicherung des Freiraumes, sie sind mit den Zielfestlegungen für den „Regionalen Grünzug“<br />

im Regionalplan (Ziff. 3.1) vereinbar. Auch führen die Ersatzaufforstungsmaßnahmen zu<br />

keinen erheblichen Veränderungen der klimatischen Verhältnisse, da nur Teilbereiche aufge-<br />

forstet werden und Schneisen verbleiben.<br />

Ferner stehen die Ersatzaufforstungsmaßnahmen den Zielfestlegungen für den „Bereich für<br />

den Schutz oberirdischer Gewässer, Bestand“ (Ziff. 4.2) nicht entgegen. Insbesondere wer-<br />

den die Anforderungen an den Hochwasserschutz (Ziff. 4.2.2) durch entsprechende Auflagen<br />

sichergestellt (vgl. Auflagen A VIII 3.4 Nrn. 1-13).<br />

Die Maßnahmen sind auch vereinbar mit den Zielfestlegungen für den „Bereich für Schutz<br />

und Entwicklung von Natur und Landschaft“ im Regionalplan (Ziff. 3.2), da sie der ökologi-<br />

schen Aufwertung und Weiterentwicklung bestehender Biotope dienen. Hinsichtlich ihrer<br />

Biotopfunktion sind die Maßnahmen zur Schaffung von Laubwald, Parkwald, Röhricht- und<br />

Grünlandflächen höher einzustufen als die vorhandenen Ackerflächen und Ackerbrachen.<br />

Aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde bestehen gegen die vorgesehenen Maßnahmen<br />

keine naturschutzfachlichen Bedenken (vgl. Stellungnahme des Regierungspräsidiums<br />

Darmstadt vom 29.03.2007, S. 17).<br />

Zudem stehen die Maßnahmen der Ausweisung des „NSG, Planung“ und den entsprechen-<br />

den Festlegungen in Ziffer 3.3 des Regionalplans nicht entgegen. Es handelt sich bei der

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