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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2256 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Auch die Zielfestlegungen für den „Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer, Bestand“<br />

(Ziff. 4.2) stehen den vorgesehenen Maßnahmen nicht entgegen. Insbesondere werden die<br />

Anforderungen an den Hochwasserschutz (Ziff. 4.2.2) durch entsprechende Auflagen sicher-<br />

gestellt (vgl. Auflagen A VIII 3.4 Nrn. 1-13).<br />

Die Maßnahmen sind zudem mit den Zielfestlegungen für den „Bereich für Schutz und Ent-<br />

wicklung von Natur und Landschaft“ vereinbar (Ziff. 3.2). Da die Aufforstung von Auwald und<br />

Parkwald der ökologischen Aufwertung und Weiterentwicklung der bestehenden Biotope<br />

dient, besteht aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde gegen die vorgesehenen Maßnah-<br />

men keine Bedenken (vgl. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom<br />

04.04.2005, S. 27 und vom 29.03.2007, S. 17).<br />

Die Ausweisung als „NSG, Planung“ steht den Aufforstungsmaßnahmen nicht entgegen. Es<br />

handelt sich vielmehr um einen Hinweis auf ein im Planungszeitraum vorgesehenes Auswei-<br />

sungsverfahren.<br />

15.2.2.8 GG 313-314 Bischofsheim<br />

Die Aufforstungsmaßnahmen auf der Fläche GG 313-314 Bischofsheim (insg. ca. 14,3 ha)<br />

sind mit der Zielfestlegung des „Bereichs für die Landwirtschaft“ des RPS 2000 nicht ohne<br />

Zielabweichung vereinbar.<br />

Die für Aufforstungsmaßnahmen vorgesehene Fläche ist in der Plankarte des Regionalplans<br />

mit ca. 13,4 ha als „Bereich für die Landwirtschaft“ und ca. 0,9 ha als „Bereich für Land-<br />

schaftsnutzung und -pflege" dargestellt. Zudem überlagert ein „Regionaler Grünzug“ die Flä-<br />

che fast vollständig.<br />

Da die Aufforstungsmaßnahmen den Zielen der im Regionalplan ausgewiesenen „Bereiche<br />

für die Landwirtschaft“ widersprechen (Ziff. 10.1-13), ist eine Vereinbarkeit auf dem Weg<br />

einer Zielabweichungsentscheidung herzustellen.<br />

Hingegen stehen die Ersatzaufforstungsmaßnahmen den Zielen der Erhaltung und Entwick-<br />

lung von Freiraumfunktionen im „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ nicht entge-<br />

gen. Da lediglich 0,9 ha „Bereiche für Landschaftsnutzung und -pflege“ in Anspruch genom-<br />

men werden, bedarf es hierfür keines Zielabweichungsverfahrens.<br />

Die Maßnahmen, die neben der Kompensation für die Verluste von Waldflächen auch der<br />

Sicherung des Freiraumes dienen, sind mit den Zielfestlegungen für den „Regionalen Grün-<br />

zug“ im Regionalplan (Ziff. 3.1) vereinbar. Erhebliche Veränderungen der klimatischen Ver-<br />

hältnisse sind durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.

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