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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2254 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

der Freiraumfunktion durch die Aufforstungsmaßnahmen unterstützt und die Grundwasser-<br />

neubildung nicht eingeschränkt. Die Überlagerung mit dem festgelegten „Waldbereich, Be-<br />

stand“ ist auf die maßstabsbedingte Ungenauigkeit bei der Abgrenzung des Waldbereichs in<br />

der Karte des RPS 2000 (Maßstab 1:100.000) zurückzuführen.<br />

15.2.2.5 OF 42 Dudenhofen<br />

Mit dem RPS 2000 vereinbar sind auch die Aufforstungsmaßnahmen auf der Fläche OF 42<br />

Dudenhofen (ca. 6,4 ha). Die Maßnahmenfläche ist im Regionalplan vollständig als „Waldbe-<br />

reich, Zuwachs“ ausgewiesen, die Aufforstungsmaßnahmen entsprechen somit den Darstel-<br />

lungen in der Plankarte und den textlichen Zielfestlegungen (Ziff. 10.2).<br />

15.2.2.6 F 30 Praunheim<br />

Nicht ohne Zielabweichung mit den Zielen des RPS 2000 vereinbar, sind hingegen die Er-<br />

satzaufforstungsmaßnahmen auf der Fläche F 30 Praunheim (ca. 2,9 ha), da die Fläche fast<br />

vollständig als „Bereich für die Landwirtschaft“ dargestellt ist (Ziff. 10.1-13). Eine Vereinbar-<br />

keit mit den raumordnerischen Zielfestlegungen kann nur durch eine Zielabweichungsent-<br />

scheidung hergestellt werden, da die landwirtschaftliche Bodennutzung in den „Bereichen für<br />

die Landwirtschaft“ Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen hat.<br />

Nach der Plankarte des RPS 2000 hat die landwirtschaftliche Nutzung auf ca. 2,8 ha im „Be-<br />

reich für die Landwirtschaft“ Vorrang, ca. 0,1 ha sind als „Bereich für Landschaftsnutzung<br />

und -pflege“ ausgewiesen. Zusätzlich ist die Fläche vollständig durch einen überlagernden<br />

„Regionalen Grünzug“ sowie einen „Bereich für die Grundwassersicherung“ gesichert. Eine<br />

Vereinbarkeit der fast vollständig als „Bereich für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Flä-<br />

chen ist, wie bereits dargestellt, nur durch eine entsprechende Zielabweichungsentscheidung<br />

herzustellen.<br />

Wegen der geringen Flächeninanspruchnahme (ca. 0,1 ha) sind die Maßnahmen mit den<br />

Zielfestlegungen für den „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ vereinbar. Sie stehen<br />

dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der Freiraumfunktionen nicht entgegen.<br />

Die Maßnahmen sind auch mit den Zielfestlegungen für den „Regionalen Grünzug“ (Ziff. 3.1)<br />

vereinbar. Der „Regionale Grünzug“ dient der Sicherung des Freiraumes als Träger wichtiger<br />

Funktionen von Boden, Wasser, Luft, Klima, Wald und Landschaft. Diese Funktionen dürfen<br />

durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Planungen, die zu einer Zersiedlung,<br />

einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder<br />

der Freiraumerholung bzw. der Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können,<br />

sind nicht zulässig (Ziff. 3.1-2). Die Ersatzaufforstungsmaßnahmen unterstützen die Zielset-

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