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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2252 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

ums Darmstadt vom 02.04.2007, Abt. III, S. 2; Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächen-<br />

nutzungsplan, Vorentwurf 2007).<br />

15.2.2 Vereinbarkeit der forstrechtlichen Ersatzmaßnahmen mit den Zielen des<br />

Regionalplans<br />

Die planfestgestellten forstrechtlichen Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen des Planfeststel-<br />

lungsverfahrens auf ihre Vereinbarkeit mit den Festlegungen des Regionalplans Südhes-<br />

sen 2000 hin geprüft worden. Aufgrund der vorgesehenen Raumnutzungen (Aufforstungen)<br />

wurden die Maßnahmen F 15 Nieder-Erlenbach Nord, F 30 Praunheim, GG 7 Lange-<br />

nau/Nonnenau, GG 15 Kornsand-Nord, GG 100 Wasserbiblos, GG 313-314 Bischofsheim,<br />

GG 322 Rockenwörth/Rauchenau, HU 38 Ronneburg, HU 40 Domäne Hundsrück, HU 41<br />

Gründau, OF 42 Dudenhofen und OF 59 Egelsbach als raumbedeutsam eingestuft.<br />

Sofern geplante forstrechtliche Ersatzmaßnahmen bereits den Zielen des Regionalplans<br />

Südhessen 2000 entsprechen, bedarf es keines landesplanerischen Verfahrens. Wider-<br />

spricht eine vorgesehene Maßnahme hingegen den Festlegungen des Regionalplans, ist im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Zielabweichungsentscheidung nach § 9<br />

Abs. 1 S. 1 LuftVG i. V. m. § 12 HLPG notwendig. Nach Abschluss der Prüfung ist die Plan-<br />

feststellungsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass:<br />

- die Maßnahmen F 15 Nieder-Erlenbach Nord, GG 15 Kornsand-Nord, GG 100 Was-<br />

serbiblos, HU 41 Gründau und OF 42 Dudenhofen mit den Zielen des Regionalplans<br />

Südhessen 2000 vereinbar sind und<br />

- die Maßnahmen F 30 Praunheim, GG 7 Langenau/Nonnenau, GG 313-314 Bischofs-<br />

heim, GG 322 Rockenwörth/Rauchenau, HU 38 Ronneburg, HU 40 Domäne Hunds-<br />

rück und OF 59 Egelsbach den Zielfestlegungen im Regionalplan teilweise wider-<br />

sprechen und eine Zielabweichungsentscheidung (siehe C III 15.2.3) notwendig ma-<br />

chen.<br />

Die Ermittlung der von den beantragten forstrechtlichen Ersatzmaßnahmen betroffenen Fest-<br />

legungen des Regionalplans Südhessen 2000, die im Folgenden dargestellt wird, basiert auf<br />

der Verschneidung der von der Vorhabensträgerin zur Verfügung gestellten digitalen Daten<br />

mit den digitalen Daten des RPS 2000 der oberen Landesplanungsbehörde.<br />

15.2.2.1 F 15 Nieder-Erlenbach Nord<br />

Die Ersatzaufforstungsmaßnahmen auf der Fläche F 15 Nieder-Erlenbach Nord (ca. 3,9 ha)<br />

sind mit dem RPS 2000 vereinbar. Die für diese Maßnahmen vorgesehenen Flächen sind in

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