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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2251 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Übrigen sieht die Planfeststellungsbehörde keine Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der<br />

oben zitierten landesplanerischen Zielfestlegungen zu zweifeln.<br />

15.2 Regionalplan Südhessen 2000<br />

Während die Vereinbarkeit der Flächen für die Erweiterung der <strong>Flughafen</strong>anlagen einschließ-<br />

lich einer neuen Landebahn mit den Zielen der Raumordnung durch die Festlegung eines<br />

Vorranggebietes „Erweiterungsflächen für den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>“ mit der Änderung<br />

des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 hergestellt worden ist, war zur Herstellung der<br />

Zielvereinbarkeit der im <strong>Ausbau</strong>fall vorgesehenen Ersatzaufforstungsmaßnahmen ein ent-<br />

sprechendes Zielabweichungsverfahren erforderlich, soweit die hierfür notwendigen Flächen<br />

im Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 nicht als „Waldbereich, Zuwachs“ ausgewiesen<br />

sind. Die Durchführung der Verfahren sowie die Entscheidung über die Zulassung der Ziel-<br />

abweichungen ist durch die Planfeststellungsbehörde erfolgt.<br />

Zusätzlich zu den Ersatzaufforstungsmaßnahmen sind Kompensationsmaßnahmen nach<br />

dem HENatG in Bereichen für Landschaftsnutzung und -pflege vorgesehen. Die geplanten<br />

Maßnahmen entsprechen der in diesen Bereichen vorbehaltenen Nutzung (u. a. Pflege und<br />

Offenhaltung der Kulturlandschaft, der kleinflächigen Biotopentwicklung und -vernetzung),<br />

ein Zielabweichungsverfahren ist hierfür nicht notwendig.<br />

15.2.1 Vereinbarkeit der planfestgestellten Erweiterungsflächen für den Flugha-<br />

fen <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> mit den Zielen des Regionalplans<br />

Den planfestgestellten Erweiterungsflächen für den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> sollen, wie in<br />

der Landesplanerischen Beurteilung vom 10.06.2002 dargestellt und in zahlreichen Einwen-<br />

dungen vorgetragen, die Ziele „Waldbereich, Bestand“ (Ziff. 10.2-14), „Regionaler Grünzug“<br />

(Ziff. 3.1-2), „Grundwassersicherung“ (Ziff. 4.1-5 u. 4.1-7) und „Industrie- und Gewerbebe-<br />

reich, Bestand“ (Ziff. 2.4.2-4) im Regionalplan Südhessen 2000 entgegen gestanden haben.<br />

Einer konkreten Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit diesen Zielen des RPS 2000<br />

durch die Planfeststellungsbehörde bedurfte es aber nicht, da durch die Ausweisung des<br />

Vorranggebietes „Erweiterungsflächen für den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>“ in dem nach der<br />

Planhierarchie höherrangigen Landesentwicklungsplan die entgegenstehenden Ziele und<br />

Grundsätze des noch nicht angepassten Regionalplans Südhessen 2000 verdrängt werden.<br />

Ein den Regionalplan Südhessen 2000 ersetzender, an die Festlegungen der Änderung des<br />

Landesentwicklungsplans angepasster Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennut-<br />

zungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung. Die Erweiterungsflächen sind dort als<br />

„Fläche für den Luftverkehr, geplant“ dargestellt (vgl. Stellungnahme des Regierungspräsidi-

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