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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2249 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Der LEP Hessen 2000 betont in Ziffer 7.4 den besonderen Stellenwert des internationalen<br />

Großflughafens <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> mit flexiblem Zugang zu den europäischen und weltweiten<br />

Märkten und formuliert als Ziel, dass der <strong>Flughafen</strong> auch künftig den zu erwartenden Ent-<br />

wicklungen gerecht werden und seine Funktion als bedeutende Drehscheibe im internationa-<br />

len Luftverkehr sowie als wesentliche Infrastruktureinrichtung für die Rhein-<strong>Main</strong>-Region er-<br />

füllen soll. Die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flugha-<br />

fen <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, die nach ihrem Zusammenhang der Ziffer 7.4 des LEP Hessen 2000 zu-<br />

zuordnen ist, konkretisiert diese Vorgaben zu einem Vorranggebiet für die räumlich und<br />

sachlich bestimmte Erweiterung des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s.<br />

Insgesamt enthält die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> folgende den Standort für die räumliche Entwicklung des Flugha-<br />

fens sichernde Zielfestlegungen:<br />

„III. 1 Erweiterungsflächen für den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>:<br />

Z Zur Sicherung der langfristigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Flugha-<br />

fens <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> werden die in der Plankarte dargestellten Flächen für die Erweite-<br />

rung der <strong>Flughafen</strong>anlagen einschließlich einer neuen Landebahn als Vorranggebiete<br />

ausgewiesen, die von konkurrierenden Planungen und Nutzungen freizuhalten sind“.<br />

„III. 2 <strong>Ausbau</strong> der Bundesfernstraßen:<br />

Z Planungen und Nutzungen, die die folgenden <strong>Ausbau</strong>maßnahmen der Bundesfern-<br />

straßen verhindern oder erschweren könnten, sind zu vermeiden:<br />

- <strong>Ausbau</strong> der A 5 um einen weiteren Fahrstreifen zwischen <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz<br />

und Anschlussstelle Zeppelinheim in Fahrtrichtung Süden sowie teilweise<br />

zwischen <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz und Anschlussstelle Niederrad in Fahrtrichtung<br />

Norden; zusätzlicher Fahrstreifen am <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz in der Verbindungs-<br />

rampe von der A 3 (West) auf die A 5 (Süd);<br />

- Um- und <strong>Ausbau</strong> der Anschlussstelle Zeppelinheim“.<br />

„III. 3 Neuordnungsmaßnahmen in der Elektrizitätsinfrastruktur:<br />

Z Zur Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten sowie des zukünftigen Betriebs des<br />

<strong>Flughafen</strong>s sind Neuordnungsmaßnahmen der Elektrizitätsinfrastruktur notwendig.

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