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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2243 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

bögen zum Ausgleich der Temperaturänderungen zwischen Innen- und Außenrohr. Diese<br />

bilden nicht kontrollierbare Tiefpunkte in den Leitungen, an denen sich freies Wasser und<br />

infolgedessen Mikroben bilden können. Freies Wasser im Kerosin, das in die Flugzeugtanks<br />

gelangt, kann in großen Flughöhen aufgrund der niedrigen Außentemperaturen gefrieren, die<br />

Düsen blockieren und einen Triebwerksausfall herbeiführen. Zudem beeinträchtigen Mikro-<br />

ben die Produktqualität des Treibstoffs sowie die Wirksamkeit von Filterelementen.<br />

Ein weiteres Sicherheitsrisiko doppelwandiger Rohrleitungen stellt der zur Lecküberwachung<br />

der Rohrzwischenräume erforderliche Gasüberdruck zwischen Innen- und Außenrohr dar.<br />

Aufgrund der zusätzlichen Gasversorgungs- und Prüfanschlüsse, die ebenfalls mit einem<br />

Überdruck von 20 bar beaufschlagt sind, besteht im Bereich des Vorfeldes sowie der Start-<br />

und Landebahnen ein zusätzliches Gefährdungspotential für das in der Abfertigung tätige<br />

<strong>Flughafen</strong>personal und den Flugbetrieb im Übrigen.<br />

Schließlich begründet das Fehlen der für den Umgang mit einem doppelwandigen Rohrlei-<br />

tungssystem erforderlichen Betriebserfahrung einen Sicherheitsgrund i. S. d. § 12 Abs. 2<br />

S. 4 VAwS. Bislang wurde ein Doppelrohrsystem in einer mit der Hydrantenbetankungsanla-<br />

ge des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s vergleichbaren Dimension nicht errichtet. Auch die TÜV<br />

Technische Überwachung Hessen GmbH hat mit Stellungnahme vom 29.11.2006 dargelegt,<br />

dass derzeit keine verbindlichen Erfahrungswerte mit vergleichbaren Systemen existieren.<br />

Die Verwendung doppelwandiger Rohrleitungen ist bei einem derart weit verzweigten Lei-<br />

tungsnetz wie dem Unterflurbetankungssystem auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> (noch)<br />

nicht Stand der Technik.<br />

Mit Stellungnahme vom 27.03.2007 hat auch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung<br />

Arbeitsschutz und Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, bestätigt, dass die von der Vorhabensträgerin vorgetra-<br />

genen Sicherheitsgründe, die gegen die Verwendung doppelwandiger Rohre sprechen, als<br />

hinreichend angesehen werden. Vor diesem Hintergrund hält es die Planfeststellungsbehör-<br />

de nicht für erforderlich, im Rahmen der Ausführungsplanung für einzelne Rohrleitungsab-<br />

schnitte bzw. -typen – wie vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Umwelt <strong>Frankfurt</strong>, gleichwohl gefordert – die Sicherheitsrisiken im Einzelfall zu konkretisie-<br />

ren.<br />

Schon aus rechtlichen Gründen konnten die vom Regierungspräsidium Darmstadt vorge-<br />

schlagenen Bedingungen nicht in den <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> übernommen werden. Da<br />

§ 19 h Abs. 1 WHG Nebenbestimmungen nicht ausdrücklich zulässt, kann die Eignungsfest-<br />

stellung als gebundene Entscheidung nur dann mit Nebenbestimmungen versehen werden,<br />

wenn sie sicherstellen sollen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt des

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