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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2240 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

genen formellen Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Es handelt sich im Übrigen um<br />

eine Änderung unwesentlicher Bedeutung.<br />

Die dem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> beigefügten Nebenbestimmungen stellen sicher, dass<br />

das Wohl der Allgemeinheit von der Änderung der Pipeline-Trasse im Bereich der Lande-<br />

bahn Nord-West nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefahren für die in § 2 Abs. 1<br />

S. 2 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können und Vorsorge gegen die<br />

Beeinträchtigungen der Schutzgüter getroffen wird. Umweltrechtliche Vorschriften und ande-<br />

re Vorschriften stehen dem Vorhaben ebenso wenig wie Ziele der Raumordnung und Grund-<br />

sätze sowie sonstige Erfordernisse der Raumordnung entgegen, § 21 Abs. 3 i.V.m. § 21<br />

Abs. 1, Abs. 2 UVPG. Diese Beurteilung der Planfeststellungsbehörde stützt sich auch auf<br />

die Stellungnahme des TÜV, Technische Überwachung Hessen GmbH, vom 24.11.2006. In<br />

dieser Stellungnahme ist festgestellt worden, dass der Verlegung der Pipelines keine Beden-<br />

ken entgegenstehen, wenn – wie geschehen – die vom Gutachter vorgeschlagenen Maß-<br />

nahmen als Nebenbestimmungen in den <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> übernommen werden.<br />

14.2.2 Verlegung der NATO-Pipeline und der dazugehörigen Übergabestation<br />

im Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

Die NATO-Pipeline im Südbereich des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s ist Bestandteil des mitteleuro-<br />

päischen Pipelinesystems der NATO (CEPS), das die Versorgung der alliierten Streitkräfte in<br />

Mitteleuropa mit Flugtreibstoff sicherstellt. Der betroffene Leitungsabschnitt Pfungstadt –<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> führt über 46 km vom Tanklager Pfungstadt zur Übergabestation<br />

auf dem südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände.<br />

Aufgrund der Errichtung des Terminals 3 im Rahmen des <strong>Ausbau</strong>s des <strong>Frankfurt</strong>er Flugha-<br />

fens wird die bestehende Übergabestation überplant und muss daher an einen neuen<br />

Standort verlegt werden. Dies hat zur Folge, dass die Leitungstrasse im Bereich der Kreu-<br />

zung Hohewartschneise / Kelsterbacher Straße aufgenommen und parallel zum <strong>Flughafen</strong>-<br />

zaun und zur Betriebsstraße westlich der Gebäude Nr. 554 und 555 bis zur neuen Überga-<br />

bestation verlegt wird.<br />

Die bisherigen Leitungsabschnitte, die nicht mehr benötigt werden, werden auf einer Länge<br />

von etwa 750 m stillgelegt bzw. zurückgebaut. Die Länge des neu zu verlegenden Leitungs-<br />

abschnitts beträgt rund 450 m.<br />

Die von der Vorhabensträgerin beantragte Plangenehmigung für die Verlegung der NATO-<br />

Pipeline und der dazugehörigen Übergabestation konnte nach § 20 UVPG erteilt werden.<br />

Wie der von der Planfeststellungsbehörde geprüften Umweltverträglichkeitsstudie (G 1) zu

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