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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2239 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

wird durch das bereits derzeit vorhandene Tankvolumen von 186.000 m³ abgedeckt. Ledig-<br />

lich der Bevorratungszeitraum für den Treibstoff im Tanklager wird sich verringern.<br />

Dagegen ist eine Anbindung der neuen Flugzeugabfertigungspositionen im Südbereich des<br />

<strong>Flughafen</strong>s an das bestehende Hydrantenbetankungssystem vorgesehen (vgl. C III 14.2.3).<br />

Zudem müssen aus planungstechnischen Gründen die bestehende Pipelinetrasse im Be-<br />

reich der Landebahn Nordwest (C III 14.2.1) und die NATO-Pipeline auf dem südlichen Flug-<br />

hafengelände verlegt werden (C III 14.2.2).<br />

Durch die mit diesem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> zugelassene Hydrantenbetankung Vorfeld<br />

Süd, Pipeline-Umlegung Landebahn Nord-West sowie CEPS-Fernleitungsanschluss werden<br />

die für Anlage und Betrieb dieser Anlagen bestehenden Genehmigungen und Erlaubnisse<br />

geändert.<br />

14.2.1 Verlegung der Pipelinetrasse im Bereich der Landebahn Nordwest<br />

Derzeit wird die Fläche der geplanten Landebahn Nordwest von einer erdverlegten Pipeline-<br />

trasse gequert, die aus zwei Leitungen DN 200 und einer Leitung DN 300 besteht und vom<br />

Kelsterbacher Hafen zum Tanklager der Hydranten-Betriebs-Gesellschaft (HBG) auf dem<br />

<strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> führt.<br />

Aufgrund der für die Anlage der Flugbetriebsflächen erforderlichen Geländemodulationen soll<br />

die bestehende Trasse in der Nähe des Bodenfilters Nr. 1 aufgenommen und parallel zur<br />

Perimeter Road neu verlegt werden. Im Bereich der Befeuerungsstation Ost sollen die Pipe-<br />

lines die ICE-Strecke und die Bundesautobahn 3 (A 3) unterqueren und in der Nähe der<br />

neuen Rollbrücke Ost an den Bestand anschließen. Um im Kreuzungsbereich größere Erd-<br />

bewegungen und damit Beeinträchtigungen des Schienen- und Kfz-Verkehrs zu vermeiden,<br />

sollen die Leitungen auf einer Strecke von etwa 150 m mittels eines horizontalen Spülbohr-<br />

verfahrens verlegt werden.<br />

Die Länge des neu zu verlegenden Leitungsabschnitts beträgt insgesamt rund 1.850 m. Die<br />

vorhandenen Abschnitte, die nicht mehr benötigt werden, sollen auf einer Länge von etwa<br />

1.225 m stillgelegt bzw. zurückgebaut werden.<br />

Die von der Vorhabensträgerin beantragte Plangenehmigung für die Verlegung der Pipeline-<br />

Trasse im Bereich der Landebahn Nord-West, deren Bauherr und Betreiber die HBG ist,<br />

konnte nach § 20 UVPG erteilt werden. Wie der von der Planfeststellungsbehörde geprüften<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (G 1) zu entnehmen ist, sind mit dem Vorhaben keine Auswir-<br />

kungen verbunden, die die Durchführung einer auf die Verlegung der Pipeline-Trasse bezo-

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