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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2236 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

spannanlage Kelsterbach im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wesentlich zu ändern.<br />

Diese Gestattung lässt die Erweiterung der vorhandenen Einrichtungen um die Fundamente<br />

für mehrere Transformatoren auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Anla-<br />

ge zu. In einem zweiten <strong>Ausbau</strong>schritt, der für Ende 2007 vorgesehen ist, soll die Demonta-<br />

ge des bestehenden Umspannwerks erfolgen.<br />

Die RWE Transportnetz Strom GmbH hat bei der Standortauswahl der für die Erneuerung<br />

der Umspannanlage Kelsterbach die Planungen der Vorhabensträgerin zum <strong>Ausbau</strong> des<br />

<strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> mit berücksichtigt, um künftige Verlagerungen des Umspannwer-<br />

kes zu vermeiden. Dies begründet keine Zuständigkeit der luftrechtlichen Planfeststellungs-<br />

behörde nach § 75 HVwVfG. Das Vorhaben der RWE Transportnetz Strom GmbH rechtfer-<br />

tigt auch unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Problembewältigung kein Verfah-<br />

ren nach § 78 VwVfG, ganz abgesehen davon, dass hierfür kein Antrag der RWE Transport-<br />

netz Strom GmbH vorliegt.<br />

14.1.2 Wärmeversorgung<br />

Die Funktionsfähigkeit des Verkehrsflughafens <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> ist auch im Hinblick auf die<br />

erforderliche Wärmeversorgung nach dem hier planfestgestellten <strong>Ausbau</strong> sichergestellt.<br />

Auch insoweit wird auf die von der Vorhabensträgerin vorgelegte Systemuntersuchung zur<br />

Energieversorgung im Rahmen des Südausbaus der ETA-Plus GmbH vom August<br />

2001/Januar 2002 (einschließlich Fortschreibung vom Juli 2002 und Überarbeitung vom<br />

01.12.2006) Bezug genommen. Hiernach haben die Teilbereiche 2 bis 6 (vgl. Übersichtsplan<br />

in Anlage 1 zur Überarbeitung vom 01.12.2006) nach dem <strong>Ausbau</strong> einen Wärmebedarf von<br />

etwa 4 MW (Tabelle III, S. 20 der Untersuchung). Für die Teilbereiche 1 und 7 bis 14 im<br />

Südbereich des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> wird ein Mehrbedarf vom 20 MW ermittelt (hierzu<br />

Übersichtsplan in Anlage 1 zur Systemuntersuchung i.d.F. vom 01.12.2006).<br />

Die Vorhabensträgerin hat mitgeteilt (Planteil B3, Erläuterungsbericht Ver- und Entsorgungs-<br />

anlagen in der Fassung vom 11.12.2006, S. 312), dass mit der <strong>Main</strong>ova AG die Abdeckung<br />

des zusätzlichen Wärmebedarfes durch den <strong>Ausbau</strong> des Südbereiches entsprechend dem<br />

<strong>Ausbau</strong>fortschrift vertraglich geregelt ist. Damit ist auch für den <strong>Ausbau</strong>fall die ausreichende<br />

Versorgung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> mit Wärme sichergestellt. Zur Realisierung ste-<br />

hen verschiedene Konzepte zur Verfügung; so ist eine Anbindung an die Fernwärmeversor-<br />

gung des Nordbereiches des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> möglich; alternativ ist auch eine Mo-<br />

dernisierung und Erweiterung der bestehenden Anlagen im Heizhaus Süd in mehreren Er-

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