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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2232 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

der Altlastenverdacht nicht bestätigt. Die ermittelten Schadstoffkonzentrationen lagen teil-<br />

weise sogar unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze, unterschritten aber jedenfalls<br />

die einschlägigen Prüf- bzw. Beurteilungswerte. Sollte im Rahmen der geplanten Baumaß-<br />

nahmen gleichwohl organoleptisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen werden, so ist<br />

durch die Nebenbestimmung Nr. 4 unter A XI 11.3 sichergestellt, dass in Abstimmung mit<br />

dem Regierungspräsidium Darmstadt die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden und<br />

das Erdmaterial beprobt, chemisch analysiert und bei Bedarf ordnungsgemäß entsorgt wird.<br />

Auch auf dem südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände ist der Altlastenverdacht nach Analyse der ent-<br />

nommenen Bodenproben weitgehend ausgeräumt. Nur auf den Flächen AS-ALVF 01 und 02<br />

im Bereich der Bohrungen BS 01415, BS 01422 und BS 01426 wurden erhöhte Konzentrati-<br />

onen von MKW, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Kupfer fest-<br />

gestellt. Dies steht der Planfeststellung jedoch schon angesichts der Nebenbestimmung Nr.<br />

1 unter A XI 11.3 nicht entgegen. Zudem sind die ermittelten Schadstoffbelastungen klein-<br />

räumig begrenzt. In der Bodenprobe BS 01426 wurde zwar im Auffüllungshorizont (0-0,5 m<br />

unter GOK) eine MKW-Belastung von 3.200 mg/kg nachgewiesen. Damit ist der Beurtei-<br />

lungswert von 2.500 mg/kg für MKW aus Anhang 3 des HLUG-Handbuches überschritten.<br />

Allerdings handelt es sich um einen kleinräumigen Schadensbereich. Die Schadstoffbelas-<br />

tung wurde sowohl vertikal als auch horizontal eingegrenzt. Im anstehenden Boden (1,5-2 m<br />

unter GOK) lag die MKW-Konzentration unterhalb der Bestimmungsgrenze von 100 mg/kg.<br />

Auch in der benachbarten Bodenprobe BS 01425 traten keine erhöhten MKW-Werte auf. Bei<br />

der Bohrung BS 01422 wurden im Auffüllungsmaterial (0-0,5 m unter GOK) Kupfergehalte in<br />

Höhe von 330 mg/kg entdeckt, die den Beurteilungswert aus dem Handbuch des HLUG von<br />

300 mg/kg knapp überschreiten. Die Belastung konnte jedoch vertikal eingegrenzt werden,<br />

nachdem in der Bodenprobe BS 01422 im Bereich von 0,5 bis 1,0 m unter GOK eine Kupfer-<br />

konzentration von nur 10 mg/kg festgestellt wurde. In der Bodenprobe BS 01415 (0-0,5 m<br />

unter GOK) wurde für PAK ein Wert von 49,87 mg/kg und Benzo(a)pyren eine Konzentration<br />

von 5,5 mg/kg ermittelt. In beiden Fällen sind die HLUG-Beurteilungswerte (25 mg/kg für<br />

PAK und 1 mg/kg für B(a)P) deutlich überschritten. Doch auch hier ist es gelungen, die Aus-<br />

dehnung der Bodenverunreinigung vertikal zu begrenzen. Die untersuchten Bodenproben<br />

BS 01415 (0,5-1 und 1-1,5 m unter GOK) wiesen keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen<br />

auf.<br />

Der Umstand, dass bei aktuellen Untersuchungen sowohl im Nordbereich des <strong>Frankfurt</strong>er<br />

<strong>Flughafen</strong>s als auch auf dem Gelände der ehemaligen US Air Base erhöhte Werte für perflu-<br />

orierte Tenside und Nitrosamine nachgewiesen wurden, steht der Planfeststellung des Vor-<br />

habens nicht entgegen. Da der Vorhabensträgerin bereits im Rahmen der bauzeitlichen

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