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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2231 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Dass im nordöstlichen Abschnitt der geplanten Landebahn Nordwest im Bereich der Altlas-<br />

tenverdachtsfläche NW-ALVF 05 an zwei Untersuchungsstellen (RKS 8 und RKS 14) im Tie-<br />

fenbereich 0,1 bis 1,0 m unter GOK Schadstoffbelastungen mit Mineralölkohlenwasserstof-<br />

fen (MKW; 4.260 mg/kg (RKS 8) bzw. 10.280 mg/kg (RKS 14)) und an zwei Untersuchungs-<br />

stellen (RKS 12 und RKS 14) in der Bodenluft erhöhte Konzentrationen an leichtflüchtigen<br />

chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW; 6,9 mg/m 3 (RKS 12) bzw. 8,32 mg/m 3 (RKS 14))<br />

festgestellt worden sind, hindert die Planfeststellung nicht. Insbesondere ist eine Sanierung<br />

vor Baubeginn auch nach Auffassung der zuständigen Fachbehörde (vgl. E-Mail des Regie-<br />

rungspräsidiums Darmstadt vom 18.12.2006) nicht angezeigt. Vielmehr ist es ausreichend,<br />

aber auch erforderlich, zunächst Detailuntersuchungen vorzunehmen, um die Schadstoffbe-<br />

lastungen einzugrenzen und die jeweiligen Schadensquellen zu ermitteln, § 9 Abs. 2<br />

BBodSchG. Abhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchungen kann in Abstimmung mit<br />

dem Regierungspräsidium Darmstadt entschieden werden, ob und ggf. welche Maßnahmen<br />

zur Sanierung des Schadensbereichs ergriffen werden.<br />

Auch für die Altlastenverdachtsfläche NW-ALVF 01 ist aus den Untersuchungsergebnissen<br />

ein Sanierungsbedarf nicht ableitbar. Der in der Probe BS 01107 in einer Tiefe zwischen 0,0<br />

und 0,4 m unter GOK nachgewiesene Bleigehalt von 1.490 mg/kg im Feststoff liegt deutlich<br />

unter dem Prüfwert in Anhang 2 zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

(BBodSchV) in Höhe von 2000 mg/kg. Die in derselben Probe nachgewiesenen Zinkgehalte<br />

von 1.880 mg/kg überschreiten zwar den Beurteilungswert aus Anhang 3 zum Handbuch<br />

Altlasten, Band 3 Teil 3 („Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden Grund-<br />

wasser - Sickerwasserprognose“), des HLUG von 750 mg/kg, doch die im tieferen Bodenho-<br />

rizont von 0,4 bis 1,0 m unter GOK entnommene Bodenprobe wies keine relevanten Schwer-<br />

metallkonzentrationen auf. Zudem konnte der erhöhte Wert für Zink in keiner der umliegen-<br />

den Sondierungen bestätigt werden, so dass von einer punktuellen, mit Auffüllungsmaterial<br />

eingetragenen Belastung auszugehen ist, die sowohl vertikal als auch horizontal eingegrenzt<br />

ist, zumal die an gleicher Stelle gemessenen Eluat-Konzentrationen an Zink von 0,011 µg/l<br />

den Prüfwert aus Anhang 2 zur BBodSchV (500 µg/l) deutlich unterschreiten. Es reicht aus,<br />

wenn die Erdaushubarbeiten im Bereich dieser Bohrung fachgutachterlich begleitet werden,<br />

um bei organoleptischen Auffälligkeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können<br />

(vgl. Nebenbestimmungen Nr. 3 und 4 unter A XI 11.3).<br />

Im Übrigen wurde im Rahmen der im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens durchgeführ-<br />

ten Untersuchungen im Kelsterbacher Wald der Altlastenverdacht ausgeräumt, da in den<br />

analysierten Bodenproben keine erhöhten Konzentrationen ermittelt wurden. Auch im Be-<br />

reich des bestehenden Start- und Landebahnsystems des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s hat sich

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