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Regierungspräsidium Stuttgart Referat 46 Verkehr ... - Haller Tagblatt

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

<strong>Regierungspräsidium</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

<strong>Referat</strong> <strong>46</strong> <strong>Verkehr</strong><br />

29.04.10<br />

Die Stellungnahme zur frühzeitigen Offenlage vom 01.07.2009 (AZ: <strong>46</strong>-2511.-2-SHA/SHA<br />

Stadt) gilt weiterhin unverändert.<br />

Darin heißt es:<br />

Das Gebiet liegt im Schalleinflussbereich folgender Landeplätze:<br />

- Hubschraubersonderlandeplatz Diakonie-Krankenhaus Schwäbisch Hall<br />

- <strong>Verkehr</strong>slandeplatz Schwäbisch Hall Hessental (EDTY)<br />

- Sonderlandeplatz Schwäbisch Hall Weckrieden (EDTX)<br />

Im BPlan ist auf eine mögliche Schallbelastung durch Flugverkehr hinzuweisen. Ggf.<br />

erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Auf den<br />

Bauinformationsbereich des <strong>Verkehr</strong>slandeplatzes Schwäbisch Hall Hessental wird<br />

hingewiesen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Ein Hinweis zu möglichen Schallbelastungen durch Fluglärm wurde im BPlan<br />

aufgenommen. Ebenso der Hinweis auf den Bauinformationsbereich des<br />

<strong>Verkehr</strong>slandeplatzes Schwäbisch Hall Hessental.<br />

Im Textteil zum Bebauungsplan (B Hinweise, S. 12) Kapitel 12 – Fluglärm heißt es:<br />

...Das Plangebiet befindet sich im Schalleinflussbereich folgender Landeplätze:<br />

- Hubschraubersonderlandeplatz Diakonie-Krankenhaus Schwäbisch Hall<br />

- <strong>Verkehr</strong>slandeplatz Schwäbisch Hall Hessental (EDTY)<br />

- Sonderlandeplatz Schwäbisch Hall Weckrieden (EDTX)<br />

Ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Auf den<br />

Bauinformationsbereich des <strong>Verkehr</strong>slandeplatzes Schwäbisch Hall Hessental wird<br />

hingewiesen....<br />

Damit wird im Bebauungsplan auf diese Thematik genügend hingewiesen.<br />

Es wird auf die Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung vom 03.03.2010 (AZ.:<br />

CNS/NF/Da/BW 1<strong>46</strong>5 A) verwiesen.<br />

<strong>Regierungspräsidium</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

23.04.2010<br />

A. Belange der Raumordnung<br />

Besondere Aufgabe des Bebauungsplanes ist die parzellenscharfe Ausformung des<br />

dargestellten Regionalen Grünzugs „Raum Schwäbisch Hall mit Bühlertal“.<br />

In denen uns zugegangenen Akten ist davon die Rede, dass die Ausformung mit dem<br />

Regionalverband abgestimmt worden ist und findet dessen Zustimmung. Wir bitten um<br />

besondere Beachtung der Stellungnahme des Regionalverbandes. Wir bitten darum<br />

Verhandlungen mit dem Regionalverband zu führen und den Abschluss eines Vertrags zur<br />

Verwirklichung des vorgenannten Grünzugs (vgl. § 15 Landesplanungsgesetz).<br />

- 1 -


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Abwägungsvorschlag<br />

Verhandlungen mit dem Regionalverband haben bereits stattgefunden. Mit der<br />

Verschiebung der Bauflächen nach Norden wurde auf die Belange der Regionalplanung<br />

reagiert. Es wird auf die Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom<br />

15.03.10 (Az.: 45.13) verwiesen, die Planung wird aus regionalplanerischer Sicht<br />

mitgetragen. Es ist deshalb nicht erforderlich, die Belange des regionalen Grünzugs in<br />

Anbetracht des § 15 Landesplanungsgesetz vertraglich zu vereinbaren.<br />

B. Belange der Denkmalpflege – Ref. 86<br />

(Az.: 86/Pl.2512-Ha)<br />

Es wird gebeten zu prüfen, ob eine neue Landmarke wie das Hochhaus in der bisher<br />

weitgehend verschonten Kulturlandschaft notwendig ist, oder ob hier nicht auf vorhandene<br />

historische Landmarken in der Landschaft vertraut wird.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus der Planung genommen, die historischen Landmarken sind damit<br />

auch weiterhin Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und werden nicht durch ein<br />

Hochhaus in den Hintergrund gerückt.<br />

C. Belange des Straßenwesens und des <strong>Verkehr</strong>s<br />

Die Abteilung 4 hat sich bisher nicht geäußert. Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />

keine Bedenken bestehen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das <strong>Referat</strong> <strong>46</strong> <strong>Verkehr</strong> hat keine Bedenken geäußert. Siehe Stellungnahme vom<br />

29.04.2010.<br />

D. Belange der Umwelt<br />

Die Anbringung von Nisthilfen und die Baumfällungen außerhalb der Vogelbrutzeit werden<br />

im Bebauungsplan unter Hinweisen Teil B angeführt, zur Abarbeitung des besonderen<br />

Artenschutzes reicht das nicht aus.<br />

Um ein Verbotstatbestand nach § 42 BNatSchG (§ 44 BNatSchG 2010) zu vermeiden<br />

müssen die CEF Maßnahmen rechtlich abgesichert werden. Die Absicherung erfolgt durch<br />

öffentlich-rechtliche Verträge.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Aus den artenschutzrechtlichen Gutachten:<br />

- Wolf, M., Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung (2008): „Untersuchung zur<br />

Fledermausfauna“, Stadt Schwäbisch Hall, Bebauungsplan „Breite Eiche“, August 2008,<br />

Schwäbisch Hall.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2008): Avifaunistisches<br />

Gutachten zum geplanten Baugebiet „An der Breiteich“, 27.09.2008, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Avifaunistisches<br />

Gutachten zum geplanten Baugebeit „An der Breiteich“, 28.07.2009, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Untersuchung zur „lokalen<br />

Population“ der Feldlerche in der Schwäbisch-<strong>Haller</strong> Ebene westlich Schwäbisch Hall“,<br />

22.07.2009, Oberrot.<br />

geht hervor, dass ausschließlich für die Feldlerche vorgezogene Maßnahmen zu ergreifen<br />

sind. Diese Maßnahmen sind bereits zwischen der HGE Schwäbisch Hall und den Pächter<br />

vertraglich gesichert und angelegt, weitere Vertragsregelungen zwischen HGE und dem<br />

- 2 -


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Landratsamt sind angestrebt. Hierzu werden im Umweltbericht S. 45 und in den oben<br />

genannten Fachgutachten weitere Aussagen getätigt.<br />

Das Anbringen von Nisthilfen und die Baumfällungen außerhalb der Vogelbrutzeit sind<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und stellen keine CEF-Maßnahmen dar. Der<br />

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist diesbezüglich nicht notwendig.<br />

Laut Gutachten wird bei den Baumfällungen kein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG<br />

ausgelöst, da die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten in räumlichen Zusammenhang auch weiterhin erfüllt ist (§ 44 (5)<br />

BNatSchG). Es ist somit nicht zwingend notwendig die verloren gegangenen Baumhöhlen<br />

durch Nisthilfen zu ersetzen.<br />

Regionalverband Heilbronn-Franken<br />

15.03.10<br />

Zur Planung wurde bereits mit den Schreiben zum FNP vom 23.02.09 und Bebauungsplan<br />

vom 19.06.09 Stellung bezogen. Die Planung wird aus regionalplanerischer Sicht<br />

mitgetragen.<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

16.04.2010<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Im BPlan (z.B. unter Ziff. 3.5 der Begründung) fehlen Angaben zur dauerhaften<br />

Sicherstellung der Wasserversorgung hinsichtlich ausreichendem Speicherraum und<br />

Druckverhältnissen im Spitzenbedarfsfall (HB Streifleswald l = 1700 m 3 = ca. 7.500 zu<br />

versorgende Einwohner).<br />

Die Anlagen für Regenwasser sind so auszuführen, dass keine nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die umliegende Bebauung ausgehen können.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall wurden in die Planung mit einbezogen. Die<br />

Wasserversorgung wird von den Stadtwerken nach den Regeln der Technik ausgebaut,<br />

somit ist die Versorgung des Baugebiets gewährleistet.<br />

Die Ableitung des Regenwassers wird sachgerecht vom Büro Stadtland Ingenieure<br />

geplant. Ableitungs- und Retentionsflächen sind im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Ein Verfahrensverstoß liegt vor weil, weder das Wohnhochhaus noch der Aussichtsturm<br />

Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung war. Dadurch entstanden wesentliche<br />

Planänderungen, die gemäß § 3 Ab. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu einer erneuten<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden führen müssen. Die Untere<br />

Naturschutzbehörde konnte so keine Stellungnahme zum Detaillierungsgrad der<br />

Umweltprüfung (bezüglich Wohnhochhaus) abgeben. Der Umweltbericht ist unvollständig,<br />

besonders für das Schutzgut Landschaftsbild in jeder Hinsicht.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Ein Bauleitplan kann als Entwurf gegenüber dem Vorentwurf geändert offengelegt werden,<br />

da in der frühzeitigen Beteiligung dem Bürger ja auch noch alternative Lösungen<br />

darzustellen sind. (§ 3 (1) BauGB)<br />

Es liegt deshalb kein Verfahrensfehler vor. Im Übrigen wird das Hochhaus wieder aus der<br />

- 3 -


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Planung herausgenommen. Es bleibt beim Plankonzept des Vorentwurfs. Der<br />

Umweltbericht ist vollständig.<br />

Abgrenzung Plangebiet<br />

Die Wirkung des regionalen Grünzugs im Süden ist trotz einer Verschiebung des<br />

Baugebiets nach Norden unbefriedigend. Der Grünzug weist nur eine rechnerische<br />

durchschnittliche Breite von 145 m auf, an den Engstellen liegt er deutlich darunter. Die<br />

Verschiebung macht sich im nord-westlichen Bereich durch das Heranrücken an<br />

Gottwollshausen negativ bemerkbar. Gottwollshausen wird optisch erdrückt.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Regionalplanerisch ist ein regionaler Grünzug nördlich von Teurershof zu berücksichtigen.<br />

Dies geschieht im Bebauungsplan in ausreichendem Maße. Die weiteren Flächen<br />

zwischen Teurershof und Gottwollshausen sind im Regionalplan für jedwede Nutzung<br />

noch Schutzgebiete irgendeiner Art nicht weiter gekennzeichnet.<br />

Zu Gottwollshausen wurden ausreichende Abstandsflächen eingehalten.<br />

Der Regionalverband Heilbronn-Franken bestätigt die Richtigkeit und die Einhaltung der<br />

erforderlichen Abstandsflächen (siehe 2. Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-<br />

Franken).<br />

Eingriffsregelung<br />

Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Realisierung der hochgesteckten Ziele der<br />

Minimierung- und Ausgleichsmaßnahmen, besonders wenn diese multifunktional und/oder<br />

privat bewirtschaftet werden sollen.<br />

Die bei der Anlage und der Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen benötigte<br />

Überwachung wird noch durchgeführt. Doch spätere Erfolgskontrollen und notwendige<br />

Korrekturen unterbleiben erfahrungsgemäß oder werden erheblich reduziert, zumal<br />

Verstöße nur zögerlich oder nicht verfolgt werden. Auch aufgrund der hohen<br />

Bevölkerungsdichte im geplanten Gebiet ist zumindest ein unbefriedigender Zustand der<br />

Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen vorauszusagen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Die Bedenken gegen die Umsetzung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

können ausgeräumt werden, da wie folgt vorgegangen wird.<br />

Der Umweltbericht, die Eingriffsregelung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen<br />

obliegen folgenden Grundlagen:<br />

- Der Umweltbericht zum Bebauungsplan „An der Breiteich“ orientiert sich an der<br />

Anlage 1 zu § 2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich eine<br />

Grünordungsplanung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz<br />

1 BauGB.<br />

- Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU Baden-<br />

Württemberg (2005).<br />

- „ Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten“<br />

(LUBW 2009)<br />

- Küpfer, Prof. Dr. C. (2005): „Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von<br />

Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung“, LfU Baden-Württemberg<br />

Karlsruhe, Stand Oktober 2005<br />

- „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des<br />

Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“ (Breunig 2005).<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

- Umweltministeriums BW (2006) „Das Schutzgut Boden in der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ und Heft 31 (1996): „Bewertung von<br />

Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“<br />

- Entwurf zur Ökokontoverordnung.<br />

Der Umweltbericht entspricht damit der gängigen Praxis.<br />

Die weiteren Hypothesen und Weissagungen können nicht als Stellungnahme oder<br />

Anregung gewertet werden.<br />

Nach Umweltbericht Kapitel 9 Monitoring, sind jährliche Prüfungen bezügliche der<br />

Lerchenfenster mit der unteren Naturschutzbehörde zu vereinbaren. Die verbleibenden 2<br />

Lerchenreviere nach dem ersten Bauabschnitt, sind jährlich auf Annahmeerfolg zu prüfen.<br />

Für die Maßnahmen (GOP) ist der unteren Naturschutzbehörde zunächst nach einem Jahr<br />

und anschließend im 5-jährigen Turnus ein Zustandsbericht zu übermitteln.<br />

Der Bebauungsplan sieht für die Durchführung der genannten Überwachungsmaßnahmen<br />

keine weiteren verbindlichen Regelungen vor. Sie sind damit auf Ebene der<br />

Bauleitplanung erschöpfend dargestellt.<br />

Auch bei der zu erwartenden Beeinträchtigung werden die Ausgleichs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen die erforderliche Wirkung erreichen.<br />

Lokalklimatische Auswirkung<br />

Trotz der Aussagen der lokalklimatischen Untersuchung, wird eine irreversible erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Kleinklimas in der Kernstadt und den angrenzenden Siedlungen<br />

vorhersehbar erwartet. Das Baugebiet führt laut Gutachten zur Abschnürung der<br />

westlichen Kaltluftströme und damit zu einer Beeinträchtigung der unteren Luftschichten.<br />

Das Dasein der Bewohner spielt sich in den unteren Luftschichten ab.<br />

Auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung und deren Aussagen wird hingewiesen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Dieses Meinungsbild steht im krassen Gegensatz zum klimatologischen Gutachten, dass<br />

im Gemeinderat ausführlich erläutert worden ist. Die Stellungnahme legt nicht dar, aus<br />

welchem Grund die gutachterliche Aussage angezweifelt wird.<br />

Bezüglich der bodennahen Luftschichten sagt das Gutachten (S.11) aus:<br />

...Es wird zwar eine schwache west-östliche Strömung (hangauf!) berechnet, der Bereich<br />

wird aber von der sehr markanten Haupt-Kaltluftstrom von den westlich gelegenen<br />

Hängen nordwärts schwenkend umgangen. Nur im westlichen Teil sind die Einflüsse des<br />

Hauptstromes noch geringfügig wirksam, was die „Kaltluftzunge“ im Temperaturfeld (s.o.<br />

und Abb. 5.1-1) erklärt....<br />

Aus dem Gutachten (S.35) wäre weiteres zu zitieren:<br />

Die Freifläche,<br />

...erfüllt aber nicht die Funktion eines Haupt-Zustrom-Gebiets für Kaltluft zur Belüftung<br />

anderer Bereiche des Stadtgebiets....<br />

...Die bei einer Realisierung der Bebauung Breiteich zu erwartenden Veränderungen<br />

bleiben von ihrer Intensität her gering und von ihrer Reichweite her im Wesentlichen auf<br />

das unmittelbare Umfeld begrenzt...<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Die Aussagen wurden in den Umweltbericht (S. 28 und S. 56) übernommen.<br />

Der Bebauungsplan hat demnach keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge. Die<br />

Planung beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig.<br />

Artenschutz<br />

Es werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die Feldlerche<br />

erforderlich.<br />

Wenn vorgegebene Maßnahmen aus dem Umweltbericht und/oder Gutachten nicht<br />

konkret im Bebauungsplan festgesetzt werden, bedarf es den Abschluss eines öffentlichrechtlichen<br />

Vertrags mit unterer Naturschutzbehörde. Die Verpflichtungen sind gem. § 1a<br />

Abs. 3 Satz 4 BauGB rechtlich dauerhaft zu sichern.<br />

Es ist grundsätzlich sicherzustellen, das die CEF-Maßnahmen zum Zeitpunkt des Eingriffs<br />

bereits wirksam sind, die Wirksamkeit ist konkret nachzuweisen.<br />

Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, darf der Bebauungsplan nicht in Kraft gesetzt,<br />

oder vollzogen werden.<br />

Zur Vermeidung von zeitlichen Lücken sollten, neben vertraglichen Festlegungen,<br />

entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen, sowie geeignete<br />

Nebenbestimmungen im Zuge des Planvollzugs (Baugenehmigung).<br />

Bislang ist keine konkrete Abstimmung und rechtliche Sicherung der Maßnahmen erfolgt.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Bezüglich der CEF-Maßnahmen wird wie im Umweltbericht (S. 58) Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen (extern) beschrieben vorgegangen. Hier werden auch die<br />

Bestimmungen der vorgezogenen Maßnahmen hinlänglich erläutert. Diese Bestimmungen<br />

sind der HGE bekannt. Die Maßnahmen werden vertraglich gesichert.<br />

Die CEF-Maßnahmen werden in Form von Lerchenfenstern ausgeführt. Die<br />

Lerchenfenster wurden bereits angelegt.<br />

Flurstück: Teilfläche 98/4, Gemarkung Heimbach = 4 Lerchenfenster<br />

Flurstück Teilfläche 98/4, Gemarkung Heimbach = 8 Lerchenfenster<br />

Flurstück: 690, Gemarkung Gailenkirchen = 11 Lerchenfenster<br />

Flurstück: 2335, Gemarkung Gailenkirchen = 3 Lerchenfenster<br />

Untere Landwirtschaftsbehörde<br />

Es wird auf die Stellungnahme vom 30.06.2009 verwiesen. Die Ausführungen dieser<br />

Stellungnahme sind vollständig auf den jetzigen Verfahrenschritt zu übertragen.<br />

Auch die Existenzgefährdung betroffener Landwirte wird aufrechterhalten.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher bereits genehmigt ist, wurde über die<br />

landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. In dieser Fortschreibung wurde auch der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Die Stadt<br />

Schwäbisch Hall ist im Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebs in Gottwollshausen/Sülz<br />

mit dem entsprechenden Ersatzflächenkontingent. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb<br />

hält die Stadt Schwäbisch Hall ausreichend landwirtschaftliche Flächen als Ersatzland für<br />

die Landwirte bereit. Gefährdungen für landwirtschaftliche Betriebe sind nicht gegeben.<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Untere Gesundheitsbehörde<br />

Es bestehen keine Einwendungen.<br />

Das Dachflächenwasser ist hygienisch bedenklich. Es müsste ein zweites internes<br />

Wassernetz aufgebaut werden, nach DIN 1989. Erfahrungsgemäß kommt es zu<br />

Verwechslungen der Rohrleitungen bei späteren Umbaumaßnahmen und so zu einer<br />

Vermischung mit Trinkwasser. Das Dachflächenwasser darf nicht für die Waschmaschine<br />

(Bestimmung der Trinkwasserverordnung) benutzt werden. Es kann nur für die Toilette<br />

verwendet werden. Das Quellwasser darf nicht als Trinkwasser verwendet werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Teil B Hinweise, Abschnitt 4) wird<br />

bereits auf § 45b Abs. 3 WG-BW und auf die DIN 1989-1 (Regelungen zur<br />

Regenwassernutzungsanlagen) hingewiesen.<br />

Amt für Straßenbau und Nahverkehr / Fachbereich Nahverkehr<br />

Die Stellungnahme der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH vom 02.03.2010 soll in der<br />

weiteren Planung berücksichtigt werden.<br />

Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH 02.03.2010<br />

Es bestehen keine Einwände gegen die Planung.<br />

Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />

08.04.2010<br />

Es wird auf die Stellungnahme vom 29.07.2009 verwiesen. An der südlichen<br />

Gebietsgrenze (Schafbrunnenweg) ist ein Leitungsrecht für die verlegte Biogasleitung<br />

einzutragen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

An der südlichen Grenze ist ein Leitungsrecht bereits festgesetzt, dies ist durch die<br />

geringe Breite und die Maßstäblichkeit plangraphisch kaum zu erkennen.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />

09.02.10<br />

Die Festlegungen der Telekommunikationslinien (TK-Linien) sind dem<br />

Telekommunikationsgesetz unterstellt. Das BauGB entfaltet in diesem Zusammenhang<br />

keine Rechtswirkung auf Telekommunikationslinien. Die Erweiterung des<br />

Telekommunikationsnetzes ist erforderlich. Frühe Information von Beginn und<br />

Durchführung der Erschließungsmaßnahmen, damit die Telekom ihre Maßnahmen mit den<br />

anderen Versorgungsunternehmen koordinieren kann. Zusendung einer Mehrfertigung des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans.<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung<br />

21.04.10<br />

Es wird entschieden, dass § 18 a LuftVG der vorgelegten Planung nicht entgegensteht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Prüfung gem. § 31 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 12<br />

bis 17 LuftVG zu erfolgen hat.<br />

Soweit durch Bauwerke Belange der Streitkräfte berührt werden können, hat eine Prüfung<br />

der zuständigen militärischen Luftfahrtbehörde zu erfolgen (§ 30 Abs. 2 in Verbindung mit<br />

§§ 12, 13, 15-19 LuftVG).<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Planwerk wieder herausgenommen. Die erwähnten<br />

Prüfungen werden im Rahmen der Baugenehmigung vorgelegt. Im Übrigen bringen DFS<br />

und Wehrberichsverwaltung Süd keine einschränkenden Stellungnahmen vor. Es benötigt<br />

bezüglich ihrer Stellungnahme im Bebauungsplan kein weiterer Handlungsbedarf.<br />

Deutsche Flugsicherung (DFS)<br />

03.03.10<br />

Es werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd<br />

15.03.10<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Interessen der militärischen Landesverteidigung<br />

nicht berührt. Verweis auf die Stellungnahme vom 25. Juli 2009 – IUW 4,320 – Az 45-60-<br />

00<br />

- 8 -


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es sind insgesamt 55 Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Daraus ergaben sich<br />

folgende Abwägungspunkte:<br />

Nummer 1<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Aufgrund der topographischen Verhältnisse wird angeregt, dass mehrere<br />

Regenrückhaltebecken gebaut werden sollten. Diese könnten dann dem Geländeverlauf<br />

besser angepasst werden und reduziert so den Bau von Böschungen und Dämmen. Für<br />

den ersten Bauabschnitt würde so ein Becken reichen. Erdbewegungen können reduziert<br />

werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Derzeit wird eine Umstrukturierung des Regenrückhaltebeckens geprüft. Die Höhenlage<br />

der Regenrückhaltebecken wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, dies ist<br />

umsetzungsbezogen. Aus der Stellungnahme ergibt sich nicht die Notwendigkeit, den<br />

Bebauungsplan zu ändern.<br />

Nummer 2<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Bedenken gegen die Lage des Spielplatzes werden geäußert. Es kommt zu<br />

Verunreinigung durch Hunde und der Spielplatz liegt in zu großer Entfernung zum<br />

geplanten Wohngebiet. Es ist fraglich, ob der Spielplatz angenommen wird.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu. Aufgrund fehlender<br />

Spielflächen im Wohngebiet Teurershof wurden diese in der Nähe zum genannten<br />

Wohngebiet festgesetzt. Der Spielplatz dient nicht nur der Grundversorgung des neuen<br />

Wohngebiets. Durch entsprechende Vorkehrungen werden die Verunreinigungen durch<br />

Hunde auf ein Minimum reduziert. Dies ist jedoch dies ist umsetzungsbezogen. Aus der<br />

Stellungnahme ergibt sich nicht die Notwendigkeit, den Bebauungsplan zu ändern.<br />

Nummer 3<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die Überbauung der Flächen bedeutet eine Existenzgefährdung für den<br />

landwirtschaftlichen Betrieb. Anschließend ist die Erweiterung des geplanten und<br />

baurechtlich genehmigten Kuhstalls nicht mehr möglich. Dies bedeutet in der Folge mit<br />

Sicherheit eine Erhöhung für Pacht- und Transportkosten. Flächen für die<br />

Nahrungsmittelproduktion sollen erhalten bleiben. Aufgrund der Verschiebungen nach<br />

Nord-Osten, ist der Abstand des Neubaugebiets zu den angrenzenden Grundstücken<br />

unannehmbar zusammengeschmolzen. Dies ist ein nicht unerheblicher Wertverlust dieser<br />

Grundstücke.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher bereits genehmigt ist, wurde über die<br />

landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die zukünftige Bebauung ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt, der Abstand<br />

zwischen dem Neubaugebiet und Gottwollshausen liegt nach der Verschiebung bei noch<br />

ca. 80 m – 150 m. Ein Wertverlust der Grundstücke ist nicht zu erkennen,<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

da der Regionalplan eine Bebaubarkeit des Areals nicht ausschließt und der FNP schon<br />

vor der 7. Fortschreibung im Plangebiet Wohnbauland dargestellt hat.<br />

Nummer 4<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Ein Hochhaus passt nicht in die idyllische, landschaftlich reizvolle Lage der unverbauten<br />

Freifläche in unmittelbarer Nähe zu Schwäbisch Hall. Es würde das historisch entstandene<br />

Schwäbisch Hall als gebauten Schandfleck überragen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 5<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Hochhaus passt nicht ins Landschaftsbild. Außerdem sind die umliegenden<br />

Grundstücke dann weniger attraktiv für Bauherren. Es werden Massenunterkunften und<br />

weitere soziale Brennpunkte erwartet. Es gibt zu wenig soziale Treffpunkte wie Cafes oder<br />

Begegnungsbereiche. Die Neubaufläche ist zu Nahe an Gottwollshausen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2ha<br />

großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Dadurch wird der<br />

Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter<br />

Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung. Die Verschiebung des<br />

Baugebiets in Richtung Norden ergibt sich aus regionalplanerischen Vorgaben. Die<br />

Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht bebaut<br />

oder verschmälert werden.<br />

Der Abstand zu Gottwollshausen beträgt durchschnittlich ca. 115 m. Eine Beeinträchtigung<br />

ist dadurch nicht gegeben, da die zukünftige Bebauung bereits im FNP dargestellt ist. Im<br />

Übrigen setzt der Bebauungsplan Baugebiete und nicht Einzelnutzungen fest.<br />

Nummer 6<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es wird Einspruch gegen das Baufeld des Hochhauses erhoben.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 7<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Hochhaus verschandelt die Landschaft. Bisher stört eigentlich nur das Rudolf-Popp-<br />

Haus. Ursprünglich war ein Cafe und Aussichtsturm geplant, der Löschweiher wurde<br />

ebenfalls gestrichen. Im gegenwärtigen Bebauungsplan fehlt bis auf die Spielplätze alles<br />

Menschenverbindende. Es soll sich dem ursprünglichen Plan genähert oder<br />

menschenverbindende Elemente ergänzt werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

-<br />

- 10


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner gegenüber dem Wettbewerb geändert haben mögen. Die öffentliche<br />

Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des Baugebiets mit der<br />

Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche<br />

sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Es gibt im BPlangebiet weiterhin<br />

Retentionsflächen für das Regenwasser.<br />

Nummer 8<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Gründe gegen das Baugebiet bzw. Hochhaus:<br />

- Das 60m hohe Hochhaus passt nicht ins ländlich geprägte Landschaftsbild.<br />

- Das Hochhaus nimmt anderen Einfamilienhäusern die Sicht, die Wohnqualität wird stark<br />

beeinträchtigt.<br />

- In Schwäbisch Hall gibt es genug Bausünden, aus Fehlern sollte man lernen.<br />

- Besteht Bedarf an neuen Wohneinheiten?<br />

- Wo finden die Leute Arbeitsplätze, wird die Schaffung von Arbeitsplätzen forciert?<br />

- Durch den Zusammenschluss zwischen Teuerershof und Gottwollshausen entsteht ein<br />

neues Ghetto und wird den Ruf von Schwurm und Grundwiesensiedlung ablösen.<br />

- Erhöhung der Kriminalität vor den Türen Gottwollshausens.<br />

- Der Flair vom „ländlichen Leben“ geht verloren, die Immobilienpreise werden sinken.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Die<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanung. Durch die<br />

aktuelle Entwicklung verschiedener Gewerbeflächen in Schwäbisch Hall gehen Gewerbe-<br />

und Wohnbaulandentwicklung Hand in Hand.<br />

Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m) wird der<br />

Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert.<br />

Durch festgesetzte Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe<br />

Wohnqualität bewahrt. Eine Schwächung der Immobilienpreise ist, aufgrund der<br />

Umsetzung des Flächennutzungsplanes, im Bebauungsplan nicht zu erwarten. Für eine<br />

detaillierte Betrachtungsweise der Immobilienpreisentwicklung besitzt die Bauleitplanung<br />

keine Regelinstrumente.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2ha<br />

großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Dadurch wird der<br />

Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter<br />

Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung. Es ist nicht<br />

nachvollziehbar, weshalb ein Wohngebiet von vorne herein ein Ghetto sein soll, mit dieser<br />

Aussage werden alle zukünftigen Bewohner diskriminiert. Ausgenommen vom Thema<br />

Hochhaus ist dieser Stellungnahme nicht zu folgen.<br />

-<br />

- 11


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 9<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Für das Hochhaus besteht kein Wohnraumbedarf. Es entsteht ein Fremdkörper, der nicht<br />

zu den anderen geplanten Bauten passt und den Gesamteindruck zerstört.<br />

Die Wasserversorgung könnte problematisch werden. Das Hochhaus wird im<br />

Klimagutachten nicht berücksichtigt. Die umliegenden Wohnhäuser werden beschattet.<br />

Kein ausreichendes Parkplatzangebot für das Hochhaus.<br />

Einsicht in Privatbereiche. Abschläge auf die Kaufpreise der umliegenden Grundstücke<br />

müssen in Kauf genommen werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 10<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

In der öffentlichen Info-Veranstaltung wurde niemals das Hochhaus erwähnt. Vielmehr von<br />

einer interessanten Bebauung mit See und Biotop, der Aussichtsturm ist zum Hochhaus<br />

geworden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden.<br />

Derzeit wird eine Umstrukturierung des Regenrückhaltebeckens geprüft, die Retention<br />

wird ökologischer konzipiert, es entstehen weitere Feuchtbiotope.<br />

Nummer 11<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das 60m hohe Hochhaus ist ein Schandfleck. In der Bürgerversammlung wurde<br />

zugesichert, dass die Meinung der Bürger akzeptiert werde, dies ist anscheinend nicht der<br />

Fall. Für die Jugend wird nichts getan, seit Jahren wird auf die Fußballtore gewartet. Eine<br />

Rettung (z.B. Brandfall) aus 60 m ist nicht gewährleistet. Die Stadt Schwäbisch Hall soll in<br />

sinnvoller Projekte investieren.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Die Meinung der Bürger ist gegenüber den Stellungnehmern der Behörden und gegenüber<br />

allen anderen privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen. Eine Vorabakzeptanz<br />

würde zu einem Abwägungsmangel führen. Einzelmaßnahmen für die Jugend sind auch<br />

Inhalt des BPlanes. Allerdings besteht auf den großzügigen Grünflächen später die<br />

Möglichkeit, konkrete Maßnahmen umzusetze.<br />

Nummer 12<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Baugebiet ist eine finanzielle Belastung der Stadt. Der Wohnraumbedarf ist nicht<br />

nachgewiesen worden, deshalb ist ein zügiger Verkauf der Grundstücke unwahrscheinlich.<br />

Das Bebauungsgebiet wird von privaten Bauträgern mit Mehrfamilienhäusern bebaut,<br />

-<br />

- 12


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

dies schafft soziale Probleme. Fehlende Infrastruktur z. B. die Breit-Eich Grundschule, hier<br />

wird der Unterricht in Kellerräumen mit Wandschimmel abgehalten.<br />

Der Wohnturm wir abgelehnt, diese Planung führt zu einer Minderung der Attraktivität der<br />

umliegenden Grundstücke, der Verkaufsertrag und Grundstückswert sinkt. Eine weitere<br />

Belastung der Steuerzahler von Schwäbisch Hall wäre die Folge. Durch den Wohnturm<br />

wird der dörfliche Charakter von Gottwollshausen zerstört.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Im<br />

Bebauungsplan werden unterschiedliche Wohnungsbautypen in einer städtebaulich<br />

sinnvollen Zuordnung festgesetzt. Dies verhindert eine Ballung von Mehrfamilienhäusern<br />

und beugt so den genannten Problemen vor.<br />

Die Instandsetzung von Infrastruktur außerhalb des Geltungsbereichs ist nicht<br />

Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Eine Belastung der Steuerzahler von SHA ist<br />

aus dem BPlangebiet nicht zu erwarten, da sich dieser aus dem Verkauf der Grundstücke<br />

finanzieren wird.<br />

Nummer 13<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Bebauungsplan weicht vom ausgezeichneten Entwurf ab, genannt wird die erhöhte<br />

Bewohnungsdichte. Die Bevölkerung wurde nicht informiert.<br />

Die Bevölkerungszahl ist Rückgängig, daraus ergibt sich kein zusätzlicher<br />

Wohnraumbedarf. Im Klimagutachten wird das Hochhaus nicht berücksichtigt. Das<br />

Hochhaus käme einer Verschandelung der Landschaft gleich. Ausgleichsmaßnahmen sind<br />

nicht vorgesehen. Der Entwurf ist nicht lebenswert. Weitere Pflanzen in unserer Umwelt<br />

verschwinden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Am 15. November 2009 fand eine Bürgerversammlung<br />

statt, hier wurde das Vorhaben vorgestellt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche, alle<br />

Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen. Der Inhalt des vorliegenden<br />

Umweltberichts zum Bebauungsplan „An der Breiteich“ orientiert sich an der Anlage 1 zu §<br />

2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich eine Grünordungsplanung inkl. der<br />

-<br />

- 13


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU Baden-Württemberg (2005).<br />

Nummer 14<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Bebauungsplan weicht vom ausgezeichneten Wettbewerbsentwurf ab, genannt wird<br />

Größe, Lage und die Anzahl der Wohneinheiten.<br />

Das Baugebiet ist überdimensioniert, dabei ignorieren die Planer die von Fachleuten<br />

errechnete Bevölkerungsentwicklung. Keine Möglichkeit der Begegnung der Anwohner im<br />

öffentlichen Raum, aufgrund der Abweichung vom Wettbewerbsentwurf, soziale Probleme<br />

sind vorprogrammiert. Bevor neue Flächen versiegelt werden sollen vorhandene Flächen<br />

überbaut werden. Das Hochhaus passt nicht ins Landschaftsbild. Im Klimagutachten wird<br />

das Hochhaus nicht berücksichtigt. Wenn ein Hochhaus gebaut werden soll, dann an<br />

anderer Stelle. Ausgleichsmaßnahmen werden auf den Bauherrn abgeschoben.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher<br />

genehmigt ist, wurde der entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan<br />

wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2ha<br />

großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Dadurch wird der<br />

Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter<br />

Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung.<br />

Ein qualitativ und ökologisch hochwertiges Baugebiet ist nicht nur im Interesse des<br />

Naturschutzes und/oder Anwohner sondern auch gesetzliche Vorgabe (BNatSchG,<br />

BauGB, UVPG). Diese Vorgaben zielen darauf ab, ein sinnvolles Maß an Ökologie,<br />

Artenschutz und landschaftlicher Ästhetik in den Neubaugebieten zu sichern. Deshalb ist<br />

es unumgänglich die Last der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen dieses Baugebiets auf<br />

alle Grundstücke in diesem Gebiet zu verteilen.<br />

Nummer 15<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung von Schwäbisch Hall in den nächsten Jahrzehnten<br />

ist die Notwendigkeit eines solchen Baugebiets nicht nachvollziehbar. Das Baugebiet<br />

erweckt den Eindruck einer maximalen Ausnutzung, dabei wirkt es lieblos und kalt.<br />

Für einen potenziellen Bauherrn sind die Grundstücke weniger attraktiv, denn die<br />

Eingrünung soll zum größten Teil auf den Käufer abgewälzt werden. Raum für soziale<br />

Begegnungen wie im ursprünglichen Entwurf sind nicht vorgesehen. Das Hochhaus ist<br />

unsinnig.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

-<br />

- 14


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist,<br />

wurde der entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die Dichte der Bebauung ergibt sich aus der übergeordneten Bauleitplanung, daran sind<br />

Zielvorgaben geknüpft, an welchen sich der Bebauungsplan in Bezug auf die<br />

Bebauungsdichte zu orientieren hat. Der für ein Baugebiet ungewöhnlich hohe Anteil an<br />

Freiflächen (ca. 16 ha) sind in den Vorgaben (Wohneinheiten pro Hektar) berücksichtigt.<br />

Deshalb wird der Anschein einer maximalen Ausnutzung der Baugrundstücke erweckt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2<br />

ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Dadurch wird<br />

der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter<br />

Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung.<br />

Ein qualitativ und ökologisch hochwertiges Baugebiet (Eingrünung) ist nicht nur im<br />

Interesse des Naturschutzes und Anwohner sondern auch gesetzliche Vorgabe<br />

(BNatSchG, BauGB, UVPG). Diese Vorgaben zielen darauf ab, ein sinnvolles Maß an<br />

Ökologie, Artenschutz und landschaftlicher/städtebaulicher Ästhetik in den<br />

Neubaugebieten zu sichern. Deshalb ist es unumgänglich die Last der<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen dieses Baugebiets auf alle Grundstücke in diesem<br />

Gebiet zu verteilen. Im Übrigen Realisieren die späteren Bauherren<br />

Eingrünungsmaßnahmen ohnehin in eigenem Interesse.<br />

Nummer 16<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Menschen benötigen zur gesunden Entwicklung ein naturnahes Umfeld. Im<br />

Klimagutachten wird das Hochhaus nicht berücksichtigt. Die Bevölkerungszahlen<br />

sprechen gegen ein solches Baugebiet.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl<br />

und damit die Naturnähe um ein vielfaches.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Nummer 17+18, identisch<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die sinkenden Bevölkerungszahlen sprechen gegen ein solches Baugebiet. Das<br />

vorgelegte Klimagutachten räumt gewaltige negative Auswirkungen für die Stadt nicht aus.<br />

Das Hochhaus passt nicht ins Landschaftsbild und in den städtebaulichen Kontext. Eine<br />

Rettung (z.B. Brandfall) aus 60 m ist nicht gewährleistet.<br />

-<br />

- 15


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Durch die vorgesehene Bebauung sind soziale Brennpunkte vorprogrammiert.<br />

Naherholungsgebiet um Gottwollshausen wird durch die Westumfahrung und das<br />

Baugebiet zerstört. Der Bebauungsplanentwurf weicht stark vom Wettbewerbsentwurf ab,<br />

angeblich sollte er 1 zu 1 umgesetzt werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig. In Luftschichten<br />

über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen sind in den<br />

Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden unzugängliche Ackerflächen überbaut, es werden blütenreiche extensive Wiesen,<br />

Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern den Erholungswert<br />

gegenüber der Ausgangssituation deutlich. Außerdem werden zusätzliche Freizeitwege<br />

angelegt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung<br />

gliedert, dient der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen<br />

Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze<br />

und Liegebereiche möglich. Dadurch wird der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der<br />

Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt<br />

der Bebauungsplanung.<br />

Nummer 19<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es wird sich mit allem Nachdruck gegen die Planung ausgesprochen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Die Stadt Schwäbisch Hall nimmt von ihrer Möglichkeit gebrauch, attraktiven Wohnraum<br />

für die Bevölkerung bereit zu stellen.<br />

Die Stadt Schwäbisch Hall ist als Mittelzentrum festgelegt. Die Regionalplanung sieht vor,<br />

dem Mittelzentrum Schwäbisch Hall oberzentrale Funktionen zuzuweisen. Es soll diese<br />

Aufgaben „für jene Teilgebiete der Region wahrnehmen, deren Entfernung zum<br />

Oberzentrum überdurchschnittlich groß ist.“<br />

Die Siedlungstätigkeit der Stadt Schwäbisch Hall ist auf den Bedarf sowohl aus Eigen-<br />

entwicklung als auch aus Wanderungsbewegungen ausgerichtet.<br />

Dabei wird sich die Festlegung einer verstärkten Siedlungsentwicklung, aufbauend auf der<br />

Lage auf einer Entwicklungsachse vorrangig an der Kernstadt orientieren.<br />

-<br />

- 16


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 20+21+22, identisch<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das historisch entstanden dörfliche Gottwollshausen wird durch die Planung grob gestört.<br />

Es treten Verhältnisse wie im Ruhrgebiet ein, wo nur durch ein Ortschild erkennbar ist,<br />

dass man sich in ein einer anderen Ortschaft befindet. Es wir vorgeschlagen das<br />

Baugebiet direkt an Teurershof anschließen zu lassen und einen ca. 200 m breiten<br />

Abstand zu Gottwollshausen zu belassen.<br />

Durch die vorgesehene Bebauung vor allem das 60 m hohe Gebäude sind soziale<br />

Brennpunkte vorprogrammiert. Es sollten maximal dreigeschossige Gebäude gebaut<br />

werden. Im Hinblick auf eine freie Sicht in Richtung Gottwollshausen, Wackershofen und<br />

Gailenkirchen, mussten die Käufer einen Zuschlag zum Kaufpreis ihrer Grundstücke an<br />

den Randlagen bezahlen. Die damaligen Käufer haben einen Vertrauensschutz<br />

gegenüber der Stadt, wird der Zuschlag mit Zinsen nun zurück bezahlt. Die Grünstreifen<br />

werden erfahrungsgemäß stark von Hunden beansprucht, dass kann auch gesundheitliche<br />

Folgen haben.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m) wird der<br />

Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Durch festgesetzte<br />

Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe Wohnqualität bewahrt.<br />

Eine 200 m breite Freifläche zwischen Baugebiet und Gottwollshausen ist aus Sicht des<br />

FNPs nicht möglich. Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplanes. Der Regionalplan verhindert durch die Darstellung eines<br />

regionalen Grünzuges ein direktes Anbauen an Teurershof. Der Bebauungsplan wird aus<br />

dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die Höhe der Bebauung ist im BPlan auf Grundlage des Wettbewerb-Ergebnisses<br />

differenziert und bereichsweise gestaffelt. Es entsteht eine bedarfsgerechte und auf die<br />

innere Struktur des zukünftigen Baugebiets abgestimmte Mischbebauung an<br />

unterschiedlichen Bauformen und -dichten.<br />

Im Bebauungsplan ist der Vertrauensschutz der Bürger berücksichtigt, da sowohl in<br />

Gottwollshausen wie auch in Teurershof ein ausreichender Abstand eingehalten ist.<br />

Bauverbote in der Umgebung waren mit dem Kauf von Randgrundstücken in Teurershof<br />

und Gottwollshausen nicht vorhanden.<br />

Eine detaillierte Bekämpfung des Hundeproblems ist nicht Gegenstand des<br />

Bebauungsplanes. Anzumerken wäre, das Hundeproblem ist kein spezifisches Problem<br />

des geplanten Baugebiets sondern ein generelles Problem, welches überall auftritt.<br />

Nummer 23<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es wird angeregt zunächst vorhandene Baulücken in den benachbarten Wohngebieten<br />

wie Katzenkopf oder Teurershof zu füllen, bevor weitere Vorleistungen der Stadt für derart<br />

große Erschließungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.<br />

Das Hochhaus passt nicht in das harmonische Gefüge von Stadt und Landschaft.<br />

Gottwollshausen wird optisch großstädtisch. Die Stadt Schwäbisch Hall rühmt sich und<br />

wirbt mit gewachsenen Strukturen und Dörfern. Die Planung widerspricht diesen<br />

Grundsätzen und Darstellungen komplett.<br />

Die Verbindungsstraße zwischen Katzenkopf und Breiteich kostet viel Geld und ist völlig<br />

unnötig. Durch die Verbindung nimmt der <strong>Verkehr</strong> im Wohngebiet Katzenkopf zu, die<br />

Käufer der Grundstücke wurden darüber nicht informiert.<br />

-<br />

- 17


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m) wird der<br />

Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Durch festgesetzte<br />

Eingrünungsmaßnahmen und das deutliche Abrücken von den bestehenden<br />

Siedlungskörpern werden die Ländlichkeit und eine hohe Wohnqualität bewahrt.<br />

Ein Anschluss an den Teurershof ist für den normalen Autoverkehr nicht vorgesehen. Hier<br />

wird lediglich der öffentliche Personen Nahverkehr (ÖPNV) durchgeleitet. Darüber wurde<br />

in öffentlichen Veranstaltungen informiert.<br />

Nummer 24<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das geplante Hochhaus passt nicht in den städtebaulichen Kontext und stört die sensible<br />

Hangkante sowie die einzigartige Grünkulisse der Stadt Schwäbisch Hall enorm.<br />

Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung spricht gegen ein solches Baugebiet.<br />

Mit Landschaftsverbrauch und Bodenversiegelung soll verantwortlich Umgegangen<br />

werden. Falls sich herausstellt, dass nicht die komplette Bebauung realisiert wird entsteht<br />

eine zerschnittene Landschaft durch den Zubringer zum ersten Bauabschnitt im Osten des<br />

Gebiets. Baut man von der Kreisstraße her, bleibt zunächst ein deutlich wertvoller Bereich<br />

für den Bürger erhalten. Die Bebauungsrichtung der einzelnen Siedlungsabschnitte<br />

erscheint fragwürdig.<br />

Das Klimagutachten ist nicht abschließend.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Im<br />

Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde der verantwortliche Umgang mit Grund und<br />

Boden eingehend erörtert und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen formuliert. Diese<br />

wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.<br />

Durch die Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets<br />

ermittelt. Der Bedarf zeigt das, dass Baugebiet voll besetzt werden wird. Der Baubeginn<br />

im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom Baustellenlärm<br />

und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen Bau der<br />

Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig anbinden,<br />

dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig. In Luftschichten<br />

über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen sind in den<br />

Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

-<br />

- 18


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 25<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung spricht gegen ein solches Baugebiet. Das geplante<br />

Hochhaus passt nicht in das Landschaftsbild. Die Feuerwehr ist nicht dementsprechend<br />

ausgerüstet. Minderung der umliegenden Grundstücke. Das Klimagutachten ist nicht<br />

abschließend. Die Bebauungsrichtung der einzelnen Siedlungsabschnitte erscheint<br />

fragwürdig. Falls sich herausstellt, dass nicht die komplette Bebauung realisiert wird<br />

entsteht eine zerschnittene Landschaft durch den Zubringer zum ersten Bauabschnitt im<br />

Osten des Gebiets. Auch fehlen Verbindungen zum angrenzenden Wohngebiet zur<br />

Nutzung gewachsener Infrastruktur (wie Dorfladen, Metzgerei, etc.). Das Neubaugebiet<br />

verfällt deshalb zur „Schlafstadt“.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Ein<br />

abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009) (Gutachten,<br />

Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss des Klimas<br />

auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der Bebauungsplan<br />

keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung beeinflusst lediglich<br />

das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig. In Luftschichten über 40 m Höhe hat<br />

die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen sind in den Umweltbericht S. 28<br />

übernommen worden.<br />

Durch die Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets<br />

ermittelt. Der Bedarf zeigt das, dass Baugebiet voll besetzt werden wird. Der Baubeginn<br />

im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom Baustellenlärm<br />

und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen Bau der<br />

Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig anbinden,<br />

dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Ein Anschluss an die angrenzenden Wohngebiet für den Autoverkehr, im Sinne einer<br />

besseren Anbindung an verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, kann aufgrund eines<br />

dadurch entstehenden unzumutbaren Abkürzungsverkehres durch das bestehende<br />

Wohngebiet nicht hergestellt und befürwortet werden. Schon jetzt gibt es, laut<br />

Stellungnahme der Polizei, im bestehenden Wohngebiet „ ...Klagen über zu schnelles<br />

Fahren und starken <strong>Verkehr</strong>“. Dieser würde sich mit einem Anschluss ans Neubaugebiet<br />

verstärken und ausweiten. Aus der Struktur der angrenzenden Wohngebiete ist im Übrigen<br />

keine geeignete Straße zu erkennen, die diesen <strong>Verkehr</strong> störungsfrei aufnehmen könnte.<br />

Durch die Anbindung der Siedlungskörper mit Fußwegen, sind die angrenzenden<br />

Baugebiete fußläufig erreichbar.<br />

Nummer 26<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung spricht gegen ein solches Baugebiet. Ein Zuzug ist<br />

weniger zu erwarten. Der Trend zu immer mehr Wohnraum pro Person wird nicht<br />

anhalten. Das geplante Hochhaus passt nicht in das Landschaftsbild, es bringt für die<br />

-<br />

- 19


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

umliegende Bebauung mehr Nachteile. Die Bebauungsrichtung der einzelnen<br />

Siedlungsabschnitte erscheint fragwürdig und ist nicht nachvollziehbar. An eine komplette<br />

Bebauung ist nicht zu denken, deshalb benötigt die Straße zum neuen Baugebiet zu viel<br />

Fläche. Soziale Treffpunkte müssen eingeplant werden. Ausgleichsflächen sind auf<br />

Privatgrund vorgesehen, müssen eigentlich auf städtischen Flächen geleistet werden. Das<br />

Klimagutachten ist nicht abschließend. Die ausgewiesenen „Lerchenäcker“ bietet keinen<br />

ausreichenden Lebensraum für den selten gewordenen Vogel. Auch andere Tiere<br />

(Fledermäuse, Greifvögel, Insekten, Feldhase) geraten in Bedrängnis. Die Überbauung<br />

der Flächen bedeutet eine Existenzgefährdung für den landwirtschaftlichen Betrieb<br />

Kochendörfer, er soll nicht zu Aufgabe gezwungen werden. Er produziert Nahrungsmittel<br />

und betreibt Landschaftspflege. Wichtige Freiflächen für die Naherholung gehen verloren,<br />

vor allem für die Bürger von Teurershof, Gottwollshausen und den Senioren aus dem<br />

Pflegestift sowie den Kindern und Bewohnern aus verschiedenen Einrichtungen der<br />

Umgebung. Stadtplanung darf sich nicht an den Haushaltslöchern orientieren, eine<br />

Bebauung ist nicht reversibel.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt. Der<br />

Bedarf zeigt dass das Baugebiet voll besetzt werden wird. Der Baubeginn im Osten ist<br />

deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom Baustellenlärm und den<br />

Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen Bau der<br />

Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig anbinden,<br />

dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2<br />

ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich.<br />

Es ist nicht zwingend notwendig die Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen<br />

anzubringen. Dies ergibt sich lediglich aus der besseren Kontrollierbarkeit der<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Werden jedoch die Maßnahmen durch geeignete Verträge<br />

gesichert und überwacht, können die Ausgleichmaßnahmen auch auf privaten Flächen<br />

stattfinden. Hierzu werden im Umweltbericht (S. 60 Monitoring) Angaben gemacht. Im<br />

Umweltbericht wird das Thema Artenschutz tief greifend aufgearbeitet, es befinden sich,<br />

ausgenommen die Feldlerche, keine strenggeschützten planungsrelevanten Arten im<br />

Planungsraum. Durch spezielle Artenschutzmaßnahmen (CEF) ist der Verlust der<br />

Feldlerchenreviere kompensierbar. Derzeit ist das Planungsgebiet durch extrem<br />

artenarme Ackerflächen bestimmt, mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden<br />

Hausgärten, extensive Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese<br />

steigern die Artenanzahl um ein vielfaches.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde über die<br />

landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung gliedert, dient der Versorgung des<br />

Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung. Die Stadt Schwäbisch<br />

Hall stellt ausreichend Ersatzflächen für Landwirte zur Verfügung so das eine<br />

-<br />

- 20


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Existenzgefährdung ausgeschlossen werden kann.<br />

Nummer 27<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Ein Hochhaus passt nicht in die idyllische, landschaftlich reizvolle Lage der unverbauten<br />

Freifläche in unmittelbarer Nähe zu Schwäbisch Hall. Es würde das historisch entstandene<br />

Schwäbisch Hall als gebauten Schandfleck überragen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 28+29, identisch<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Aussichtsturm im prämierten Entwurf wurde durch ein Hochhaus ersetzt. Auch der<br />

See und das Cafe fallen weg. Das Cafe hätte sich als Besuchermagnet entwickeln<br />

können. Der kleine See am Kindergarten wird durch eine Zisterne ersetzt, obwohl dieser<br />

Bereich regelmäßig im Frühjahr überschwemmt wird.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung<br />

gliedert, dient der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen<br />

Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze<br />

und Liegebereiche möglich. In der Erschließung wird eine Umstrukturierung des<br />

Regenrückhaltebeckens geprüft, es soll offener und ökologischer gestaltet werden. Dies<br />

sind jedoch Details der Umsetzung der Bebauungsplanung.<br />

Nummer 30<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Hochhaus wird aus Sicht des Wohnraumbedarfs in SHA nicht benötigt. Das geplante<br />

Hochhaus passt nicht in das Landschaftsbild, es bringt für die umliegenden Wohngebiete<br />

einen immensen Qualitätsverlust. Es irritiert die gesamte soziale Infrastruktur.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 31<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das geplante Hochhaus passt nicht in das Landschaftsbild, es verschandelt den<br />

ländlichen Charakter der Gegenden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt<br />

-<br />

- 21


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 32<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das geplante Baugebiet zerstört die Schönheit der Landschaft. Ebenso die Natur, Umwelt<br />

und Lebensraum für Tiere. Durch die dichte Bebauung geht das Gelände für die<br />

Allgemeinheit verloren. Ein höheres <strong>Verkehr</strong>saufkommen entsteht.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung minimiert und<br />

ausgeglichen. Eine tief greifende Betrachtungsweise dieser Themen wird im<br />

Umweltbericht getätigt. Das Gebiet in seinem jetzigen Zustand ist für die Allgemeinheit<br />

nicht nutzbar. Die intensiv genutzten Ackerflächen sind kaum zugänglich. Die<br />

landwirtschaftlichen Flächen sind extrem artenarme und bieten nur bedingt einen<br />

Lebensraum für Tiere. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Hausgärten,<br />

extensive Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die<br />

Artenanzahl und die Vielfalt der Lebensräume deutlich.<br />

Die Abwicklung des zukünftigen Baugebiets ist so vorgesehen, dass er intern geführt wird<br />

und auf direktem Wege dem übergeordneten <strong>Verkehr</strong>snetz zugeführt wird. Störungen<br />

werden dadurch minimiert.<br />

Nummer 33<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Wichtige ortsnahe Erholungs- und Aussichtsräume gehen verloren. Gottwollshausen ist<br />

eingekesselt zwischen Bebauung und der zukünftigen Westumfahrung. Fruchtbare<br />

ortsnahe Ackerböden gehen verloren, dies hat Folgen für die regionale Landwirtschaft,<br />

das Kleinklima und die Frischluftzufuhr der Stadt. Durch die Bebauung wird sich die<br />

Hochwassersituation am Kocher verschärfen. Ein so großes Siedlungsgebiet ohne jede<br />

(mangelhafter) Infrastruktur führt zu steigender <strong>Verkehr</strong>sbelastung. Das Siedlungsgebiet<br />

ist ohne soziale Treffpunkte mit entsprechenden sozialen Folgen.<br />

Das geplante Baugebiet zerstört die Schönheit und den Charakter der Landschaft. Der<br />

Bedarf an Wohnraum im Hochhaus ist fraglich.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes minimiert und ausgeglichen. Eine tief greifende Betrachtungsweise<br />

dieser Themen wird im Umweltbericht getätigt. Das Gebiet in seinem jetzigen Zustand ist<br />

für die Allgemeinheit nicht nutzbar. Die intensiv genutzten Ackerflächen sind kaum<br />

zugänglich. Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen, welche die Bebauung gliedert,<br />

dienen der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen<br />

Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze<br />

und Liegebereiche möglich. Außerdem werden die großzügigen Freiräume mit<br />

Freizeitwegen erschlossen. Dadurch wird der Kriminalität vorgesorgt und der Vermeidung<br />

sozialer Folgen auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter Umgang mit<br />

der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung. Von einer Zerstörung der<br />

Landschaft wird demzufolge nicht ausgegangen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

-<br />

- 22


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen.<br />

Diese Aussagen sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welche genehmigt ist, wurde über die<br />

landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die Planung der Infrastruktur erfolgt in einem städtebaulich verträglichen und<br />

ausreichenden Maß, mehr Infrastruktur bedeutet eine höhere Versiegelung von Böden,<br />

was aus naturschutzrechtlicher Sicht zu unterlassen ist. Die aufkommende<br />

<strong>Verkehr</strong>sbelastung hält sich gering, weil sich die Erschließungsform des neuen Baugebiets<br />

nicht für den Durchgangs- und Schleichverkehr eignet, die Erschließung dient lediglich den<br />

Anwohnern. Das Oberflächenwassers des Gebiets wird gesammelt, gedrosselt und in<br />

Richtung Westen abgeführt. Dadurch hat es keinen Einfluss auf die Hochwassersituation<br />

am Kocher oder auf der Hochfläche.<br />

Nummer 34<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Wichtige ortsnahe Erholungs- und Aussichtsräume gehen verloren. Das geplante<br />

Hochhaus passt nicht in das Landschaftsbild, es bringt für die umliegenden Wohngebiete<br />

einen immensen Qualitätsverlust. Das Hochhaus stört ebenso die besondere Grünkulisse<br />

der Stadt Schwäbisch Hall. Die <strong>Verkehr</strong>sbelastung wird sich durch eine dichtere Bebauung<br />

nochmals stark erhöhen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn deren Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner<br />

geändert haben mögen. Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen wird die<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert und ausgeglichen. Eine tief greifende<br />

Betrachtungsweise dieser Themen wird im Umweltbericht getätigt. Das Gebiet in seinem<br />

jetzigen Zustand ist für die Allgemeinheit nicht nutzbar. Die intensiv genutzten<br />

Ackerflächen sind kaum zugänglich. Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen, welche die<br />

Bebauung gliedert, dienen der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der<br />

individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen,<br />

Spielplätze und Liegebereiche möglich. Außerdem werden die großzügigen Freiräume mit<br />

Freizeitwegen erschlossen. Die dichtere Bebauung ergibt sich aus der übergeordneten<br />

Bauleitplanung, daran sind Zielvorgaben geknüpft an welchen sich der Bebauungsplan in<br />

Bezug an die Bebauungsdichte zu orientieren hat. Die aufkommende <strong>Verkehr</strong>sbelastung<br />

hält sich gering, weil sich die Erschließungsform des neuen Baugebiets nicht für den<br />

Durchgangs- und Schleichverkehr eignet, die Erschließung dient lediglich den Anwohnern.<br />

Der <strong>Verkehr</strong> aus dem Baugebiet wird unmittelbar den übergeordneten Straßen zugeleitet.<br />

-<br />

- 23


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 35 + 36 identisch, wie 17 + 18<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig. In Luftschichten<br />

über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen sind in den<br />

Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden unzugängliche Ackerflächen überbaut, es werden blütenreiche extensive Wiesen,<br />

Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern den Erholungswert<br />

gegenüber der Ausgangssituation deutlich. Außerdem werden zusätzliche Freizeitwege<br />

angelegt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die öffentliche Grünfläche, welche die Bebauung<br />

gliedert, dient der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen<br />

Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze<br />

und Liegebereiche möglich. Dadurch wird der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der<br />

Bauleitplanung genüge getan. Ein detaillierter Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt<br />

der Bebauungsplanung.<br />

Nummer 37<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Bebauungsplan mit Hochhaus wird abgelehnt.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Nummer 38<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die geplanten Baupreise halten wir für zu hoch. Der erste Bauabschnitt sollte deshalb<br />

erweitert werden. Als architektonisches Gestaltungselement fehlt die Zulassung von<br />

Zeltdächern. Das Hochhaus wird abgelehnt, es mindert den Wert der umliegenden<br />

Bebauung.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

-<br />

- 24


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Die Regelung der Baupreise ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanung.<br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Der Bebauungsplan<br />

gliedert sich in vier geordnete Bauabschnitte auf, die jeweils Zeitnahe aufgesiedelt werden<br />

können. Aus diesem Grund müsste der zweite Bauabschnitt komplett mit realisiert werden.<br />

Dies ist nicht vorgesehen, da es zu längeren Aufsiedlungsphasen führen würde mit<br />

längeren Störungen bereits aufgesiedelter neuer Bewohner. Eine Erweiterung des ersten<br />

Bauabschnitts ist deshalb nicht sinnvoll.<br />

Die individuelle Zulassung von Zeltdächern, würde einer städtebaulichen Grundordnung<br />

und damit den Grundsätzen der geordneten Bebauungsplanung widersprechen.<br />

Zeltdächer sind die Dachformern, bei der die Ausnutzung des Dachraumes am stärksten<br />

eingeschränkt ist und wenn sie realisiert wird, am aufwendigsten ist und dann die<br />

gewünschten Dachformen am stärksten stört (Dachaufbau / Dacheinschnitte). Unter<br />

diesen Gesichtspunkten können Zeltdächer in der weiteren Planung nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Nummer 39<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Baugebiet ist mit 50 ha zu groß, zu viel Boden wird damit versiegelt. Unsere vielfältige<br />

Pflanzen- und Tierwelt wird vernichtet. Es wird kein Bevölkerungszuwachs geben, wer soll<br />

sich die Grundstücke finanziell leisten können. Flächen für nachwachsende Rohstoffe und<br />

Nahrungsmittel werden knapp, verzicht auf Gentechnik. Die Westumfahrung beeinträchtigt<br />

die Bürger genug. Durch das Baugebiet verschlechtert sich die Luft zusätzlich.<br />

Bei einem zusätzlich dicht besiedelten Gebiet sind Probleme und Schwierigkeiten<br />

vorprogrammiert. Ein solches Baugebiet soll zusammenwachen und sich gemeinsam<br />

entwickeln.<br />

Durch die Verschiebung nach Norden wird die Ortschaft Gottwollshausen stark eingeengt,<br />

der Abstand beträgt stellenweise nur 25 m (Elisabethenstrasse). Daraus ergibt sich ein<br />

Wertverlust für die Häuser an den Randlagen. Das Baugebiet führt zu einer unvertretbaren<br />

Belastung der Ortschaft (dörfliche Charakter). Der Grünstreifen muss vergrößert werden.<br />

Auch in Bezug auf den Lebensraum für Tiere, hier der Feldlerche.<br />

Die Ausweisung des Regenüberlaufbeckens hinter der katholischen Kirche ist nicht<br />

realisierbar, wegen Stechmücken und erheblichen Erdbewegungen.<br />

Das Baugebiet bringt erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz, darunter<br />

leidet die Wohnqualität.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Der Bebauungsplan hält sich an die Lage und die Größe des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes. Die Ausweisungen stellen ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen der Bebauung und den Freiflächen dar. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde der verantwortliche Umgang mit Grund und<br />

Boden eingehend erörtert und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen formuliert. Diese<br />

wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Durch die Bedarfermittlung im<br />

Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Außerdem wurde über die landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen<br />

Entwicklung entschieden. Die bauliche Nutzung hat hier den Vorrang.<br />

Die Verschiebung des Baugebiets in Richtung Norden ergibt sich aus regionalplanerischen<br />

-<br />

- 25


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Vorgaben. Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs<br />

nicht bebaut oder verschmälert werden.<br />

Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m) wird der<br />

Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Durch festgesetzte<br />

Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe Wohnqualität bewahrt.<br />

Die intensiv genutzten Ackerflächen sind kaum zugänglich. Die landwirtschaftlichen<br />

Flächen sind extrem artenarme und bieten nur bedingt einen Lebensraum für Tiere. Mit<br />

der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Hausgärten, extensive Wiesen,<br />

Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl und die<br />

Vielfalt der Lebensräume deutlich. Für die Feldlerche sind die Flächen im Geltungsbereich<br />

zu klein, für diese Vögel wird außerhalb ein neuer Lebensraum bereitgestellt.<br />

Die aufkommende <strong>Verkehr</strong>sbelastung hält sich gering, weil sich die Erschließungsform<br />

des neuen Baugebiets nicht für den Durchgangs- und Schleichverkehr eignet, die<br />

Erschließung dient lediglich den Anwohnern. Die Reihenfolge der Bauabschnitte ist so<br />

gewählt, dass die Beeinträchtigung der Bewohner durch Baustellenverkehr auf ein<br />

Minimum reduziert wird.<br />

Die Ableitung des Oberflächenwassers wird in der weiteren Planung weiter konkretisiert.<br />

Das Regenrückhaltebecken wird nicht ständig Wasser führen so das ein Problem mit<br />

Stechmücken nicht zu befürchten ist.<br />

Durch entsprechende Fahrbahnbreiten im Baugebiet, ist die Müllbeseitigung (Schmutz)<br />

durch Müllfahrzeuge sichergestellt. In Bereichen in denen viele Menschen wohnen, liegt<br />

es an jedem einzelnen, dafür zu sorgen, dass sein Wohnumfeld sauber bleibt. Eine<br />

Schmutzbekämpfung ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanung.<br />

Nummer 40<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Für ein 50 ha großes Baugebiet besteht kein Bedarf. Eine Wohnraumbedarfsermittlung hat<br />

nicht stattgefunden und ein Baulückenkataster ist nicht vorhanden. Das Hochhaus wird<br />

abgelehnt, es ist städtebaulich nicht vertretbar. Im Klimagutachten ist das Hochhaus nicht<br />

enthalten. Ein solches Baugebiet beeinflusst das Plangebiet und Gottwollshausen<br />

erheblich negativ. Grundstückspreise in direktem Umfeld zum Hochhaus werden<br />

gemindert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt in Form von Fledermausnistkästen und<br />

Grünflächen wie sie im Umweltbericht dargestellt werden, sind in der Praxis völlig<br />

ungeeignet. Es werden parallel unvereinbare Nutzungen mit Nahrungsmittelanbau und<br />

direktem Wohnumfeld mit Spielplätzen ausgewiesen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

-<br />

- 26


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche, alle<br />

Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Der Inhalt des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „An der Breiteich“<br />

orientiert sich an der Anlage 1 zu § 2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich<br />

eine Grünordungsplanung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU<br />

Baden-Württemberg (2005). Diese Methode stellt die gängige Praxis dar.<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu. Aufgrund fehlender<br />

Spielflächen im Teurershof wurden diese in der Nähe zum Wohngebiet festgesetzt. Diese<br />

Belange eines wohnortnahen Spielplatzes, die dem Allgemeinwohl dienen werden hier<br />

höher angesetzt. Etwaige Konflikte zwischen beiden Nutzungen werden jedoch erkannt.<br />

Es wird im Textteil unter C. Örtliche Bauvorschriften Ziff. 2.2 ein Festsetzung zu<br />

Einfriedigungen des Spielplatzes getroffen. Der heutige Ortsrand von Gottwollshausen<br />

zeigt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung neben Wohnbebauung funktioniert.<br />

Nummer 41<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das historisch entstanden dörfliche Gottwollshausen wird durch die Planung grob gestört.<br />

Es treten Verhältnisse wie im Ruhrgebiet ein, wo nur durch ein Ortschild erkennbar ist,<br />

dass man sich in ein einer anderen Ortschaft befindet. Es wird der Anschein erweckt, dass<br />

das Baugebiet ein Baugebiet von Gottwollshausen ist.<br />

Durch die vorgesehene Bebauung vor allem das 60 m hohe Gebäude sind soziale<br />

Brennpunkte vorprogrammiert. Im Hinblick auf eine freie Sicht in Richtung<br />

Gottwollshausen und Wackershofen mussten die Käufer einen Zuschlag zum Kaufpreis<br />

ihrer Grundstücke an den Randlagen bezahlen. Die damaligen Käufer haben einen<br />

Vertrauensschutz gegenüber der Stadt, wird der Zuschlag mit Zinsen nun zurück bezahlt.<br />

Die Erschließung der einzelnen Bauabschnitte sollte überdacht werden. Bevor ein solches<br />

Baugebiet bebaut wird, sollten alle Baulücken im Baugebiet Teureshof und in anderen<br />

Bereichen gefüllt werden.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m)<br />

wird der Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Durch festgesetzte<br />

Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe Wohnqualität bewahrt.<br />

Eine breitere Freifläche zwischen Baugebiet und Gottwollshausen ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht nicht möglich. Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der Regionalplan verhindert durch die<br />

Darstellung eines regionalen Grünzugs eine direktes Anbauen an Teurershof. Der<br />

Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Im Bebauungsplan ist der Vertrauensschutz der Bürger berücksichtigt.<br />

-<br />

- 27


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen<br />

Bau der Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig<br />

anbinden, dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt. Es<br />

ist davon auszugehen, dass das Baugebiet vollständig besetzt wird.<br />

Nummer 42<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Für ein 50 ha großes Baugebiet besteht kein Bedarf. Eine Wohnraumbedarfsermittlung hat<br />

nicht stattgefunden und ein Baulückenkataster ist nicht vorhanden. Das Hochhaus wird<br />

abgelehnt, es ist städtebaulich nicht vertretbar. Im Klimagutachten ist das Hochhaus nicht<br />

enthalten. Ein solches Baugebiet beeinflusst das Plangebiet und Gottwollshausen<br />

erheblich negativ. Grundstückspreise in direktem Umfeld zum Hochhaus werden<br />

gemindert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt in Form von Fledermausnistkästen und<br />

Grünflächen wie sie im Umweltbericht dargestellt werden, sind in der Praxis völlig<br />

ungeeignet. Es werden parallel unvereinbare Nutzungen mit Nahrungsmittelanbau und<br />

direktem Wohnumfeld mit Spielplätzen ausgewiesen.<br />

Die im Wettbewerb aufgezeigten Grünflächen sind nicht mehr vorhanden, eine<br />

Verschiebung bringt keine Verbesserung.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche, alle<br />

Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Der Inhalt des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „An der Breiteich“<br />

orientiert sich an der Anlage 1 zu § 2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich<br />

eine Grünordungsplanung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU<br />

-<br />

- 28


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Baden-Württemberg (2005). Diese Methode stellt die gängige Praxis dar.<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu.<br />

Aufgrund fehlender Spielflächen im Teurershof wurden diese in der Nähe zum Wohngebiet<br />

festgesetzt. Diese Belange eines wohnortnahen Spielplatzes, die dem Allgemeinwohl<br />

dienen werden hier höher angesetzt. Etwaige Konflikte zwischen beiden Nutzungen<br />

werden jedoch erkannt. Es wird im Textteil unter C. Örtliche Bauvorschriften Ziff. 2.2 ein<br />

Festsetzung zu Einfriedigungen des Spielplatzes getroffen. Der heutige Ortsrand von<br />

Gottwollshausen zeigt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung neben Wohnbebauung<br />

funktioniert.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn deren Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner<br />

geändert haben mögen. Die Größe der Freiflächen hat sich nicht geändert, es handelt<br />

sich lediglich um eine aus regionalplanerischen Vorgaben notwendige Verschiebung.<br />

Nummer 43<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Der Gehweg im Bereich des 3. und 4. Bauabschnitts, führt über unser Grundstück. Wir<br />

sind nicht bereit unseren Grund dafür her zu geben. Die Grundstücksnutzung wäre dann<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Eine adäquate Anbindung der einzelnen Bauabschnitte an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur ist aus Sicht des städtebaulichen Gesamtgefüges sinnvoll und<br />

anzustreben.<br />

Eine Realisierung dieser Wegeverbindung erfolgt nur dann, wenn eine einvernehmliche<br />

Grundstücksregelung erfolgt ist.<br />

Nummer 44<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Bei der letzten Fortschreibung des Regionalplanes wurde die Grünzäsur<br />

herausgenommen. Wichtige Funktion der Grünzäsur war eine Fläche für Erholung und<br />

Luftaustausch. Der fachliche Grund einer Aufhebung der Grünzäsur ist nicht erkennbar.<br />

Grünzäsuren und Grünzüge sind für Kommunen und Kreise rechtsverbindlich. Funktion<br />

dieser Grünzäsuren oder Grünzüge ist die Verhinderung eines Zusammenwachsens von<br />

Gemeinden und die Erhaltung von Erholungsräumen. Die Belange der Siedlungsbelüftung<br />

kommen im Baugebiet „An der Breiteich“ zu kurz.<br />

Die Bevölkerungsprognose spricht gegen ein solches Baugebiet.<br />

Das Baugebiet erschwert die Vermarktung anderer Bauplätze im Raum Schwäbisch Hall.<br />

Eine Versiegelung von fruchtbarem Ackerland ist unverantwortlich. Es werden mehr<br />

Flächen für Nahrungsmittel- und Energieversorgung benötigt.<br />

Durch die Westumfahrung wird die Bevölkerung von Teurershof von wichtigen<br />

Naherholungsgebieten abgeschnitten. Die Naherholungsflächen um das Hofgut Bier<br />

müssen unbedingt erhalten werden.<br />

Zu hohe Bebauungsdichte mit zu wenig Begegnungsbereichen.<br />

Das Hochhaus ist ein Fremdkörper und zerstört den Gesamteindruck.<br />

-<br />

- 29


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Diese Argumente machen klar, dass von der Planung abstand genommen werden muss.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m)<br />

wird der Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Eine Verschiebung der<br />

Bauflächen nach Norden, wurde aufgrund eines vorhandenen regionalen Grünzugs im<br />

Süden des Baugebiets notwendig. Dadurch werden die oben angeführten Funktionen von<br />

regionalen Grünzügen und Grünzäsuren erfüllt. Der Regionalverband Heilbronn-Franken<br />

hat gegen das Baugebiet keine Einwände (siehe Stellungnahme oben). Der regionale<br />

Grünzug wurde nicht herausgenommen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Die Vermarktungsstrategie einzelner Bauplätze fällt nicht in den Aufgabenbereich der<br />

Bebauungsplanung. Der Bebauungsplan ist aus dem aktuellen Flächennutzungsplan<br />

entwickelt worden. Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist,<br />

wurde der entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Außerdem wurde über die<br />

landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang.<br />

Das Gebiet in seinem jetzigen Zustand ist für die Allgemeinheit nicht nutzbar. Die intensiv<br />

genutzten Ackerflächen sind kaum zugänglich. Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen,<br />

welche die Bebauung gliedert, dienen der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit<br />

der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind<br />

Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Außerdem werden die großzügigen<br />

Freiräume mit Freizeitwegen erschlossen. Das Wohngebiet Teurershof wird durch den<br />

Bebauungsplan „An der Breiteich“ nicht von Naherholungsflächen abgeschnitten. Das<br />

Hofgut Bier ist nicht Teil des Bebauungsplanes.<br />

Nummer 45<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Hochhaus wird aus städtebaulicher und ästhetischer Sicht abgelehnt.<br />

Der Bedarf ist für ein solches Baugebiet nicht ausreichend und umstritten. Wird das<br />

Baugebiet nicht vollständig besetzt, kommt es, auch aufgrund der Bauabfolge, zu einer<br />

unnötigen Zersiedelung der Landschaft. Dies tritt dem Landschafts- und Naturschutz<br />

massiv entgegen. Die Erschließung muss überdacht werden, die Bauabschnitte sind<br />

bedarfsgerecht anzuordnen.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt. Aus<br />

-<br />

- 30


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

der Bedarfsrechnung geht hervor, dass das Baugebiet vollständig besetzt wird.<br />

Die Gefahr einer Zersiedelung wäre dadurch nicht gegeben.<br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen<br />

Bau der Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig<br />

anbinden, dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Die Bauabschnitte dürfen nicht zu groß werden, um langfristig Baulücken zu vermeiden.<br />

Nummer <strong>46</strong><br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die letzten Naherholungsgebiete für Heimbachsiedlung, Katzenkopf und Teurershof gehen<br />

verloren. Dieser Verlust wird durch den Bau der Westumfahrung verstärkt. Man muss in<br />

Zukunft mit dem Auto zu Erholungsgebieten fahren. Den Kinder wird so der Umgang und<br />

die Erfahrung mit Flora und Fauna genommen.<br />

Die Höhen um Schwäbisch Hall waren ursprünglich nicht für die Bebauung vorgesehen,<br />

um die Frischluftzufuhr der Kernstadt nicht zu beeinträchtigen. Das <strong>Verkehr</strong>saufkommen in<br />

der Innenstadt ist wohl eher zunehmend, dadurch wird die Luft dort eher schlechter.<br />

Deshalb auch die Westumfahrung.<br />

Ein so großes Baugebiet ist nicht nötig, es sollen erst vorhandene Baugebiete aufgefüllt<br />

werden. Zunächst sollen lukrative Grundstücke, völlig losgelöst von den angrenzenden<br />

Wohngebieten, mit Blick auf SHA verkauft und bebaut werden, finanzielle Interessen<br />

stehen im Vordergrund.<br />

Durch die Bebauung der Fläche wird Tieren und Pflanzen der Lebensraum genommen<br />

bzw. eingeschränkt. Das führt zukünftig zur Bedrohung von Arten die bisher noch nicht<br />

bedroht sind. Es entsteht eine Schlafsiedlung ohne Natur.<br />

Die Stadt soll den Zuzug von jungen Familien in bereits bestehende Stadtteile fördern und<br />

Anreize zur Finanzierung von Renovierungen dieser Häuser fördern. Auch die<br />

bestehenden Infrastruktur wie ansässige Einzelhändler, Kindergärten oder Schulen<br />

werden dadurch nicht geschlossen. Durch die Neubausiedlung kommt es zu<br />

Umstrukturierung von Kindergärten aufgrund von Kindermangel oder Überschuss.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Im<br />

Flächennutzungsplan wurde die Größe und Lage des Baugebiets ermittelt und festgelegt.<br />

Finanzielle Leitmotive stehen nicht im Vordergrund, da sich die Erschließung des<br />

Baugebiets so oder so aus sich heraus finanzieren muss.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

-<br />

- 31


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches.<br />

Eine eventuelle Benachteiligung für die Bevölkerung aus anderen Bauvorhaben (z.B.<br />

Westumfahrung) kann in diesem Bebauungsplan nicht abgewendet werden. Vor- und<br />

Nachteile der Westumfahrung wurde bereits in einem anderen Verfahren abgewogen.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Durch die festgesetzten Maßnahmen werden verschiedene<br />

Biotopstrukturen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gesichert, eine<br />

Verschlechterung für die Kinder wird nicht erwartet.<br />

Eine Umstrukturierung der umgebenden Infrastruktur sowie die Förderung des Zuzugs von<br />

jungen Familien ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, ist aber gleichwohl zu<br />

erwarten und erwünscht.<br />

Nummer 47+48, identisch<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Stellungnahme 47 mit 115 Unterschriften und Stellungnahme 48 mit 71 Unterschriften.<br />

Für ein 50 ha großes Baugebiet besteht kein Bedarf. Eine Wohnraumbedarfsermittlung hat<br />

nicht stattgefunden und ein Baulückenkataster ist nicht vorhanden. Das Hochhaus wird<br />

abgelehnt, es ist städtebaulich nicht vertretbar. Im Klimagutachten ist das Hochhaus nicht<br />

enthalten. Ein solches Baugebiet beeinflusst das Plangebiet und Gottwollshausen<br />

erheblich negativ. Die Kaltluftauswirkung in Richtung Gottwollshausen wurde nicht<br />

erwähnt. Grundstückspreise in direktem Umfeld zum Hochhaus werden gemindert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt in Form von Fledermausnistkästen und<br />

Grünflächen wie sie im Umweltbericht dargestellt werden, sind in der Praxis völlig<br />

ungeeignet. Es werden parallel unvereinbare Nutzungen mit Nahrungsmittelanbau und<br />

direktem Wohnumfeld mit Spielplätzen ausgewiesen.<br />

Der Verbindungsweg zur Elisabethenstraße führt über das Privatgrundstück der Fam.<br />

Härtel. Die Eigentümer sind nicht bereit das Grundstück für den Weg zur Verfügung zu<br />

stellen. Die im Wettbewerb vorhandenen Grünflächen sind nicht mehr in der Größe<br />

vorhanden, die Verschiebung des Baugebiets nach Norden bringt keine Vorteile.<br />

Die Baureihenfolge ist anders als im Wettbewerb vorgeschlagen, jetzt nun von Osten her<br />

beginnend.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

-<br />

- 32


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche, alle<br />

Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Der Inhalt des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „An der Breiteich“<br />

orientiert sich an der Anlage 1 zu § 2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich<br />

eine Grünordungsplanung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU<br />

Baden-Württemberg (2005). Diese Methode stellt die gängige Praxis dar.<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu. Aufgrund fehlender<br />

Spielflächen im Teurershof wurden diese in der Nähe zum Wohngebiet festgesetzt. Diese<br />

Belange eines wohnortnahen Spielplatzes, die dem Allgemeinwohl dienen werden hier<br />

höher angesetzt. Etwaige Konflikte zwischen beiden Nutzungen werden jedoch erkannt.<br />

Es wird im Textteil unter C. Örtliche Bauvorschriften Ziff. 2.2 ein Festsetzung zu<br />

Einfriedigungen des Spielplatzes getroffen. Der heutige Ortsrand von Gottwollshausen<br />

zeigt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung neben Wohnbebauung funktioniert.<br />

Eine adäquate Anbindung der einzelnen Bauabschnitte an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur ist aus Sicht des städtebaulichen Gesamtgefüges sinnvoll und<br />

anzustreben.<br />

Eine Realisierung dieser Wegeverbindung erfolgt nur dann, wenn eine einvernehmliche<br />

Grundstücksregelung erfolgt ist.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die Größe der Freiflächen hat sich nicht geändert, es<br />

handelt sich lediglich um eine aus regionalplanerischen Vorgaben notwendige<br />

Verschiebung.<br />

Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht<br />

bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen<br />

Bau der Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig<br />

anbinden, dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Nummer 49<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Für ein 50 ha großes Baugebiet besteht kein Bedarf. Eine Wohnraumbedarfsermittlung hat<br />

nicht stattgefunden und ein Baulückenkataster ist nicht vorhanden. Das Hochhaus wird<br />

abgelehnt, es ist städtebaulich nicht vertretbar. Im Klimagutachten ist das Hochhaus nicht<br />

enthalten. Ein solches Baugebiet beeinflusst das Plangebiet und Gottwollshausen<br />

-<br />

- 33


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

erheblich negativ. Die Kaltluftauswirkung in Richtung Gottwollshausen wurde nicht<br />

erwähnt. Grundstückspreise in direktem Umfeld zum Hochhaus werden gemindert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt in Form von Fledermausnistkästen und<br />

Grünflächen wie sie im Umweltbericht dargestellt werden, sind in der Praxis völlig<br />

ungeeignet. Es werden parallel unvereinbare Nutzungen mit Nahrungsmittelanbau und<br />

direktem Wohnumfeld mit Spielplätzen ausgewiesen.<br />

Der Verbindungsweg zur Elisabethenstraße führt über das Privatgrundstück der Fam.<br />

Härtel. Die Eigentümer sind nicht bereit das Grundstück für den Weg zur Verfügung zu<br />

stellen. Die im Wettbewerb vorhandenen Grünflächen sind nicht mehr in der Größe<br />

vorhanden, die Verschiebung des Baugebiets nach Norden bringt keine Vorteile.<br />

Die Baureihenfolge ist anders als im Wettbewerb vorgeschlagen, jetzt nun von Osten her<br />

beginnend.<br />

Gottwollshausen ist ein Dorf, durch die Planung würde Gottwollshausen seinen dörflichen<br />

Charakter und Identität verlieren. Eine Dorferweiterung soll aufgrund der besseren<br />

Integrierung behutsam erfolgen, das Baugebiet erschlägt uns.<br />

Die Business-Location SHA und die GWG wirbt mit Lebensqualität für junge Familien und<br />

„Wahren Werten“, richtet sich dies nach dem Geldbeutel?<br />

„Hall ist Freizeitstadt“, das soll nicht in Freizeiteinrichtungen und Wellness-Oasen<br />

stattfinden, sondern in einer schönen freien Landschaft in der Nähe, auch für nicht<br />

motorisierten Menschen erreichbar. Frei heißt; unverbaut und mit einem weiten Blick. Das<br />

Erholungsgebiet von Gottwollshausen und Teurershof wird durch die Westumfahrung und<br />

das neue Baugebiet verdorben, eine Katastrophe für die Landschaft. Die Überbauung der<br />

Landschaft und die verlorene Lebensqualität sind irreversibel. Deshalb denken und planen<br />

wir vorausschauend und erhalten die Landschaft und Lebensqualität.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Umweltbericht werden die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der Bebauung<br />

und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die Bebauung<br />

werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten, extensive<br />

Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die Artenanzahl um<br />

ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche, alle<br />

Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Der Inhalt des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „An der Breiteich“<br />

orientiert sich an der Anlage 1 zu § 2 (4) u. §§ 2a und 4c BauGB und beinhaltet zusätzlich<br />

eine Grünordungsplanung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 1a Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Methodik der LfU<br />

Baden-Württemberg (2005). Diese Methode stellt die gängige Praxis dar.<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

-<br />

- 34


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu. Aufgrund fehlender<br />

Spielflächen im Teurershof wurden diese in der Nähe zum Wohngebiet festgesetzt. Diese<br />

Belange eines wohnortnahen Spielplatzes, die dem Allgemeinwohl dienen werden hier<br />

höher angesetzt. Etwaige Konflikte zwischen beiden Nutzungen werden jedoch erkannt.<br />

Es wird im Textteil unter C. Örtliche Bauvorschriften Ziff. 2.2 ein Festsetzung zu<br />

Einfriedigungen des Spielplatzes getroffen. Der Ortsrand von Gottwollshausen zeigt, dass<br />

eine landwirtschaftliche Nutzung neben Wohnbebauung funktioniert.<br />

Eine adäquate Wegeanbindung der einzelnen Bauabschnitte an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur ist aus Sicht des städtebaulichen Gesamtgefüges sinnvoll und<br />

anzustreben. Eine Realisierung dieser Wegeverbindung erfolgt nur dann, wenn eine<br />

einvernehmliche Grundstücksregelung erfolgt ist.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die Größe der Freiflächen hat sich nicht geändert, es<br />

handelt sich lediglich um eine aus regionalplanerischen Vorgaben notwendige<br />

Verschiebung.<br />

Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht<br />

bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden. Durch den vollständigen<br />

Bau der Haupterschließung lassen sich die übrigen Bauabschnitte effektiv und zügig<br />

anbinden, dies bringt eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität.<br />

Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats.<br />

Das Gebiet in seinem jetzigen Zustand ist für die Allgemeinheit nicht nutzbar. Die intensiv<br />

genutzten Ackerflächen sind kaum zugänglich. Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen,<br />

welche die Bebauung gliedert, dienen der Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit<br />

der individuellen Freizeitgestaltung. Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind<br />

Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche möglich. Außerdem werden die großzügigen<br />

Freiräume mit Freizeitwegen erschlossen. Eventuelle Vor- und Nachteile für die<br />

Bevölkerung aus anderen Bauvorhaben sind bereits in einem anderen Verfahren<br />

abgewogen worden und können so in diesem Bebauungsplanverfahren nicht abgewendet<br />

werden.<br />

Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m) wird der<br />

Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert.<br />

Durch festgesetzte Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe<br />

Wohnqualität bewahrt. Der dörfliche Charakter von Gottwollshausen bleibt dadurch<br />

erhalten, mit einer Überformung von Gottwollshausen wird nicht gerechnet. Das<br />

Neubaugebiet stellt keine Erweiterung von Gottwollshausen dar.<br />

-<br />

- 35


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 50<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Baugebiet hat keine Übereinstimmung mit dem Wettbewerb. Ohne die Weichstellung<br />

für ein soziales öffentliches Leben (Cafe, Spielplätze) wird ein weiterer „sozialer<br />

Brennpunkt“ entstehen.<br />

Mit der Verschiebung des Baugebiets nach Norden wird der eigenständige Dorfcharakter<br />

von Gottwollshausen stark gefährdet.<br />

Das geplante Hochhaus ist ein Fremdkörper und städtebaulich nicht vertretbar.<br />

Es wird sehr skeptisch Betrachtet, ob eine 50 ha große Fläche benötigt wird.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die Größe der Freiflächen hat sich nicht geändert, es<br />

handelt sich lediglich um eine aus regionalplanerischen Vorgaben notwendige<br />

Verschiebung.<br />

Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht<br />

bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes.<br />

Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen, welche die Bebauung gliedert, dienen der<br />

Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung.<br />

Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche<br />

möglich. Außerdem werden die großzügigen Freiräume mit Freizeitwegen erschlossen.<br />

Dadurch wird der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein<br />

detaillierter Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung.<br />

Nummer 51<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es besteht kein Wohnraumbedarf für die Ausweisung eines 50 ha großen Wohngebiets.<br />

Das Hochhaus ist ein Fremdkörper und zerreist die hügelige Landschaft.<br />

Die Konsequenzen des Klimagutachtens wurden nicht zielführend behandelt.<br />

Die im Wettbewerb vorhandenen Grünflächen sind nicht mehr in der Größe vorhanden, die<br />

Verschiebung des Baugebiets nach Norden bringt keine Vorteile.<br />

Keine ausreichenden sozialen Begegnungsmöglichkeiten und zu dichtes Wohnen. Es<br />

fehlen die künstlerischen Gesichtspunkte.<br />

Gottwollshausen ist ein traditionelles Dorf, durch die Planung würde Gottwollshausen<br />

seinen dörflichen Charakter und die Ländlichkeit verlieren. Der Verbindungsweg zur<br />

Elisabethenstraße führt zu dem Privatgrundstück der Fam. Ziehl-Härtel und endet dort.<br />

-<br />

- 36


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Es ist anzunehmen, dass die Leute den kürzesten Weg über das Privatgrundstück<br />

nehmen, zum Ärger der Anwohner. Dagegen wehre ich mich.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die Grundzüge des Wettbewerbsplanes,<br />

teilweise bis ins Detail hinein, beibehalten wurden. Die Freiräume an sich bleiben als<br />

gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich deren Nutzungsmöglichkeiten für die<br />

Bewohner geändert haben mögen. Die Größe der Freiflächen hat sich nicht geändert, es<br />

handelt sich lediglich um eine aus regionalplanerischen Vorgaben notwendige<br />

Verschiebung.<br />

Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht<br />

bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes.<br />

Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen, welche die Bebauung gliedert, dienen der<br />

Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung.<br />

Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche<br />

möglich. Außerdem werden die großzügigen Freiräume mit Freizeitwegen erschlossen.<br />

Dadurch wird der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein<br />

detaillierter Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung.<br />

Eine adäquate Anbindung der einzelnen Bauabschnitte an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur ist aus Sicht des städtebaulichen Gesamtgefüges sinnvoll und<br />

anzustreben.<br />

Eine Realisierung dieser Wegeverbindung erfolgt nur dann, wenn eine einvernehmliche<br />

Grundstücksregelung erfolgt ist.<br />

Nummer 52<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Es besteht unserer Meinung kein Wohnraumbedarf für die Ausweisung eines so großen<br />

Wohngebiets, die Bevölkerungsentwicklung ist negativ.<br />

Ackerflächen sind in der jetzigen Zeit wichtiger, zum Anbau von Feldfrüchten und<br />

nachwachsenden Rohstoffen.<br />

Die Landwirtschaft konkurriert schon jetzt mit der Erzeugung von nachwachsenden<br />

Rohstoffen, siehe Pachtpreise.<br />

Wo sollen die vielen Menschen arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen?<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Durch die Bedarfermittlung im<br />

Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welche genehmigt ist, wurde gleichsam über<br />

die landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

-<br />

- 37


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die Regelung der Pachtpreise sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen<br />

ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanung. Für den attraktiven Wirtschaftsstandort sind<br />

anschließend Wohnmöglichkeiten bereitzustellen, da ansonsten unnötig regionaler<br />

Pendlerverkehr entsteht. Die für die Baden-Württemberg und Städte mit ländlichem<br />

Umfeld vergleichsweise geringe Arbeitsquote von Schwäbisch Hall bestätigt die Stärke<br />

des Wirtschaftsstandorts Schwäbisch Hall.<br />

Nummer 53<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Das Hochhaus hat gravierenden Einfluss auf Vögel und Fledermäuse, dies wurde bisher<br />

nicht untersucht.<br />

Bei der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung nach LUBW (Breunig 2005) wurde nicht<br />

zwischen Standart- bzw. Feinmodul und zwischen Bestandsmodul und Planungsmodul<br />

unterschieden. Es ist nicht klar warum Zierrasen im Bestand schlechter bewertet wird als<br />

in der Planung. Die Wertholzfläche (A1) ist nicht als Streuobstbiotop (45.20b) sondern als<br />

Laubbaumbestand (59.10) zu bewerten.<br />

Der Biotopwert versiegelter Fläche ist gleich Null. Es verbleibt dadurch ein geringeres<br />

Guthaben an Biotopwertpunkten als im Umweltbericht dargestellt.<br />

Das Schutzgut Boden (Versiegelung rund 120.000 m 2 Boden) ist nicht durch Maßnahmen<br />

innerhalb des Gebiets ausgleichbar. Die Annahme dass durch Maßnahmen im Schutzgut<br />

Arten/Biotope der Boden ausgeglichen werden kann, trifft nicht zu. Hier sind Maßnahmen<br />

außerhalb des Plangebiets zu ergreifen.<br />

Es kommt durch die Bebauung zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Schutzguts<br />

Luft/Klima, dies ist in einem Gutachten zu untersuchen und Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Umweltbericht darzustellen.<br />

Der Bedarf für eine Bebauung in diesem Umfang ist nicht stichhaltig nachgewiesen<br />

worden. Ein Wachstum der Stadt Schwäbisch Hall auf Kosten der Umlandgemeinden wird<br />

abgelehnt.<br />

Die Stadt soll das Instrument der Bürgerbeteiligung installieren, dafür bietet das Land<br />

Baden-Württemberg Hilfestellungen inform eines eigenen Agenda-Büros. Der<br />

Stellungnahme war eine Bewertungstabelle der Biotope anhängig.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung erfolgt nach Anleitung der LUBW (Breunig 2005).<br />

Eine detaillierte Darstellung der Biotopbewertung befindet sich als Tabelle im Anhang des<br />

Umweltberichts (Seite 72) zum Bebauungsplan. In dieser Tabelle wird deutlich zwischen<br />

den einzelnen Modulen unterschieden. Die Anregungen des Stellungnehmers wurden<br />

fachlich überprüft und teilweise ergänzt. Dennoch wäre anzumerken, dass die<br />

Kappungsgrenze beim Planungsmodul für das Biotop Zierrasen (33.80) bei 8 (P2) und<br />

nicht wie aus der Tabelle des Stellungnehmers zu entnehmen ist bei 12 liegt. Beim<br />

Planungsmodul für den Biotoptyp Zierrasen kann P1 (4) oder P2 (8) verwendet werden.<br />

Aus fachlichen Gründen kommt hier für die Bewertung der Planung ausschließlich P2<br />

(keine Düngung) in betracht. In der „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur<br />

Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“ (Breunig 2005) wird<br />

nicht zwingend die Bewertung durch das Feinmodul vorgegeben, es ermöglicht dem<br />

Anwender lediglich die Auf- oder Abwertung vom Grundwert innerhalb der festgelegten<br />

Wertspanne.<br />

Bei dem vorgeschlagenen Biotoptyp Laubbaumbestand (59.10) handelt es sich um einen<br />

-<br />

- 38


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Biotoptyp des naturfernen Laubwaldes (siehe Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum<br />

Erfassen, Beschreiben und Bewerten, LUBW 2009). Durch die Maßnahmenbeschreibung<br />

der Wertholzfläche A1 wird deutlich, dass es sich dabei aufgrund der Dichte von max. 50<br />

Bäumen je Hektar nicht um einen Wald handelt. Zusätzlich zu den Baumpflanzungen ist<br />

die Anlagerung von Totholz vorgesehen.<br />

Durch die Maßnahme wird weitestgehend dem Charakter einer Streuobstwiese mit den<br />

typischen Lebensräumen entsprochen, auch wenn es sich im klassischen Sinne nicht um<br />

eine solche handelt. Ziel der Maßnahme ist es, einen Ersatz für die wegfallenden<br />

Streuobstwiesen zu schaffen und gleichwertige Lebensräume zu entwickeln. In den<br />

Beschreibungen (siehe Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben<br />

und Bewerten, LUBW 2009) kommt die Maßnahme dem Typ Streuobstbestand (45.40b)<br />

am nächsten.<br />

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass bei versiegelten Böden in der<br />

Bilanzierung der Wert Null anzunehmen ist. Grundlage der Bewertung ist:<br />

Küpfer, Prof. Dr. C. (2005): „Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von<br />

Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung“, LfU Baden-Württemberg Karlsruhe,<br />

Stand Oktober 2005 und „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur<br />

Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“ (Breunig 2005). Dort<br />

wird ein Wertskala von 1 – 64 Punkten zugrunde gelegt. Weiterhin errechnet sich das<br />

Ausgleichdefizit aus der Multiplikation der Wertstufenänderung mit dem Flächenumfang.<br />

Eine Multiplikation mit dem Wert Null ist in der Systematik des Berechnungsmodells nicht<br />

vorgesehen. Das Planungsmodul sieht beispielsweise für den Biotoptyp 60.21 (völlig<br />

versiegelte Straße oder Platz) die Wertstufe 1 vor (Breunig 2005). Nähere Angaben zu<br />

den Berechnungsmethoden sind den oben genannten Empfehlungen und der Arbeitshilfe<br />

des Umweltministeriums BW (2006) „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung“ zu entnehmen.<br />

Der Überschuss aus der Biotopbewertung, kann schutzgutübergreifend eingesetzt werden.<br />

Dies verdeutlicht die vierstufige Kompensationsregel „4KR“, welche ebenfalls in der<br />

Arbeitshilfe des Umweltministeriums BW (2006) „Das Schutzgut Boden in der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (AAVO) vorgeschlagen wird.<br />

Durch den schutzgutübergreifenden Ausgleich, kann der Eingriff in das Schutzgut Boden<br />

ausgeglichen werden, auf den Entwurf zur Ökokontoverordnung wird verwiesen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen. Diese Aussagen<br />

sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen. Durch die<br />

Bedarfermittlung im Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt.<br />

Der Bebauungsplan kann die Einführung der Bürgerbeteiligung in Schwäbisch Hall über<br />

den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus nicht regeln. Das Wachstum von<br />

Schwäbisch Hall erfolgt nicht auf Kosten der Umlandgemeinden sondern unter dem<br />

Oberziel, das Mittelzentrum zu stärken und dort wo Schwerpunkte der Arbeitsplätze liegen<br />

auch Siedlungsmöglichkeiten anzubringen.<br />

-<br />

- 39


Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Nummer 54<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Von Rechtsanwalt Dr. Schütz für 5 Bürger.<br />

1.) Es besteht kein Wohnraumbedarf für die Ausweisung eines 50 ha großen<br />

Wohngebiets.<br />

Es fehlt die städtebauliche Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB.<br />

Es sind genügend Wohnflächen in diesem Gebiet und im Stadtgebiet vorhanden. Die<br />

Bevölkerungsprognose (Statistisches Landesamt) ist negativ. Eine aktuelle<br />

Wohnraumermittlung sowie ein Baulückenkataster sind nicht vorhanden.<br />

Die Planung ist offensichtlich nicht an angemessener Zeit angelegt, sie ist daher<br />

unzulässig (Bayerischer VGH, Urt. V. 25.10.2005 – 25 N 04.642).<br />

Die gegen das Vorhaben sprechenden Belange sind im Rahmen der Abwägung nicht zu<br />

überwinden. Die Ergebnisse der Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)<br />

und die Gebote des § 1 a Abs. 2 BauGB müssen den Ausschlag geben.<br />

Nach § 1 a Abs. 2 S. 2 BauGB sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in<br />

notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die überplante Fläche ist als Vorrangflur der<br />

Stufe 2 bewertet (LRA SHA). Deshalb soll die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

vorbehalten bleiben. Diese Abwägungsdirektive des § 1 a Abs. 2 S. 2 BauGB kann bei<br />

dieser Sachlage nicht überwunden werden.<br />

2.) Das Hochhaus mit einer zulässigen Höhe von 60 m überragt alles andere in der<br />

Gegend und widerspricht den Empfehlungen des Wettbewerbs. Es ist ein Fremdkörper,<br />

welcher den vorhandenen Gesamteindruck zerstört. Das Hochhaus ist nicht vertretbar.<br />

Der Eingriff in das Landschaftsbild ist nicht kompensierbar.<br />

3.)Die Verlagerung auf privatrechtlich zu sichernde Ausgleichsmaßnahmen wie<br />

Fledermausnistkästen und Grünflächen sind in der Praxis völlig ungeeignet.<br />

4.) Nicht geklärt ist ob und inwieweit der Kaltluftaustausch durch ein solches Projekt<br />

beeinflusst wird. Das vorliegende Hochhaus berücksichtigt die Hochhausplanung nicht. In<br />

der Wettbewerbsauslobung der HGE heißt es wörtlich:<br />

Die zur Kernstadt von Schwäbisch Hall steil abfallenden Hänge... ...auf die einzigartige<br />

Grünkulisse die die Altstadt von Schwäbisch Hall umgibt... ...und kann zumindest<br />

Zeitweise zur Frischluftzufuhr der Tallage dienen.<br />

Die Bebauung trägt dem nicht Rechung. Außerdem wird die Kaltluftentstehung aufgrund<br />

der Hanglage negativ beeinflusst.<br />

5.) Die Kaltluftauswirkung in Richtung Gottwollshausen, also von Ost nach West wird nicht<br />

erwähnt; dies ist ein Mangel des Abwägungsmaterials.<br />

6.) Es werden parallel unvereinbare Nutzungen (Nahrungsmittelanbau und<br />

Wohnbebauung mit Spielplätzen) ausgewiesen. Das ist abwägungsfehlerhaft.<br />

Beeinträchtigungen des Wohngebiets werden nicht untersucht.<br />

7.) Für die Grundstücke im Umfeld des Hochhauses wird eine schlechtere Vermietbarkeit<br />

und somit eine Wertminderung entstehen.<br />

8.) Die im Wettbewerb vorhandenen Grünflächen sind nicht mehr in der Größe vorhanden,<br />

die Verschiebung des Baugebiets nach Norden bringt keine Verbesserung der Situation.<br />

9.) Die zitierten Gutachten im Umweltbericht sind bezüglich des Hochhauses veraltet.<br />

10.) Der Verbindungsweg zur Elisabethenstraße führt über das Privatgrundstück und<br />

würde nicht durchgängig bis Gottwollshausen führen können. Die Eigentümer (Fam. Härtel<br />

Eigentümer der Fläche 202/5 bzw. Fam. Harnbücher, Eigentümer der Fläche 202/7) sind<br />

nicht bereit das Grundstück für den Weg zur Verfügung zu stellen.<br />

11.)Der Baubeginn von Osten widerspricht den Empfehlungen des Wettbewerbs von<br />

Westen zu beginnen.<br />

12.)Es ist nicht geklärt, ob die hochwertigen Vegetation (Schilfröhricht) erhalten bleiben<br />

-<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

kann. Es heißt:<br />

ist von einem Verlust der Quelle auszugehen, ist entsprechend zu kompensieren.<br />

Das genügt den rechtlichen Anforderungen nicht. Die Stadt Schwäbisch Hall muss sich<br />

Gewissheit drüber verschaffen, welche Auswirkungen mit ihrer Planung verbunden sind.<br />

Es sind Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, falls der Verlust überhaupt hinnehmbar<br />

ist.<br />

13.) Es wird bezweifelt, dass die Vorgaben durch die Neufassung BNatSchG (01.03.2010)<br />

zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft bereits umgesetzt sind.<br />

14.) Völlig unzureichend sind die bisherigen Aussagen zum Artenschutz. Dies betrifft die<br />

Beeinträchtigung der Feldlerche als Offenlandbrüter und geschützten Lebensstätten in den<br />

wegfallenden Bäumen. Die freilebenden Vogelarten unterliegen dem Schutz des<br />

Artenschutzrechts, so das es auf deren Erwähnung in Anhang I FFH-Richtlinie nicht<br />

ankommt. Es ist eine umfassende Untersuchung zu den im Gebiet vorkommenden<br />

Vogelarten sowie zu den streng geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

geboten.<br />

1.) Abwägungsvorschlag<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welcher genehmigt ist, wurde der<br />

entsprechende Wohnraumbedarf ermittelt. Durch die Bedarfermittlung im<br />

Flächennutzungsplan wurde die Größe des Baugebiets ermittelt und aufgezeigt. Daraus ist<br />

ersichtlich, dass das Baugebiet voll besetzt werden wird.<br />

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des FNP, welche genehmigt ist, wurde gleichsam über<br />

die landwirtschaftliche Nutzung gegenüber einer baulichen Entwicklung entschieden. Die<br />

bauliche Nutzung hat hier den Vorrang. Im Regionalplan sind weder Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft (VRG) noch Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft (VBG) dargestellt.<br />

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert<br />

dessen Rahmenbedingungen.<br />

Aus der Bedarfermittlung zum FNP ist eine städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne des §<br />

1 Abs. 3 BauGB gegeben.<br />

Dies ist auch vor dem Hintergrund des starken Wirtschaftsstandortes zu sehen. Für die<br />

berufstätige Bevölkerung an Ort und Stelle Siedlungsflächen bereitzustellen, einschließlich<br />

einer Stadt der kurzen Wege zur vermeidet regionale Pendlerverkehre (§ 1 (6) Nr. 7e<br />

BauGB, Vermeidung von Emission). Der zeitliche Aspekt ist im FNP bezogen auf den<br />

Bedarf abgehandelt.<br />

Die Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan und den<br />

entsprechenden Fachgutachten tiefgreifend dargestellt, ausgewertet und ausgeglichen.<br />

Fachgutachten:<br />

- iMA Richter & Röckle (2007): Lokalklimatische Abschätzung zu Kaltluftentstehung- und<br />

abfluss zum Erschließungsplan -„An der Breiteich“- in Schwäbisch Hall.<br />

- Nielinger, Dr. J. und W.-J. Kost, iMA Richter & Röckle (2009): „Lokalklimatische<br />

Untersuchung zur Wirkung und Reichweite einer Bebauung im Gebiet „An der Breiteich“<br />

auf die Belüftung des Stadtgebietes von Schwäbisch Hall“, Richter & Röckle GmbH Co.<br />

KG Gerlingen, Stand 16. April 2009.<br />

- Wolf, M., Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung (2008): „Untersuchung zur<br />

Fledermausfauna“, Stadt Schwäbisch Hall, Bebauungsplan „Breite Eiche“, August 2008,<br />

Schwäbisch Hall.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2008): Avifaunistisches<br />

Gutachten zum geplanten Baugebiet „An der Breiteich“, 27.09.2008, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Avifaunistisches<br />

-<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Gutachten zum geplanten Baugebeit „An der Breiteich“, 28.07.2009, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Untersuchung zur „lokalen<br />

Population“ der Feldlerche in der Schwäbisch-<strong>Haller</strong> Ebene westlich Schwäbisch Hall“,<br />

22.07.2009, Oberrot.<br />

- Zeiser, Dipl.-Ing. G., BFI (2009): Schwäbisch Hall, Erschließung Baugebiet „An der<br />

Breiteich“ Teil I: Hydrogeologisches Gutachten“, 02.12.2009, Ellwangen.<br />

Weitere Angaben sind im Umweltbericht enthalten.<br />

2.) Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Bebauungsplan genommen.<br />

3.) Abwägungsvorschlag<br />

Es ist nicht zwingend notwendig die Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen<br />

anzubringen. Dies ergibt sich lediglich aus der besseren Kontrollierbarkeit der<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Werden jedoch die Maßnahmen durch geeignete Verträge<br />

gesichert und überwacht, können die Ausgleichmaßnahmen auch auf privaten Flächen<br />

stattfinden. Hierzu werden im Umweltbericht (S. 60 Monitoring) Angaben gemacht. Im<br />

Umweltbericht wird das Thema Artenschutz tief greifend aufgearbeitet, es befinden sich,<br />

ausgenommen der Feldlerche, keine strenggeschützten planungsrelevanten Arten im<br />

Planungsraum. Durch spezielle Artenschutzmaßnahmen (CEF) ist der Verlust der<br />

Feldlerchenreviere kompensierbar. Der Ausgleich ist über Pachtverträge mit den<br />

Landwirten gesichert. Die CEF-Maßnahmen (hier Lerchenfenster) sind bereits angelegt.<br />

Im Umweltbericht werden ferner die landschaftliche Ausgangssituation, die Folgen der<br />

Bebauung und geeignete Ausgleichsmaßnahmen ausführlich beschrieben. Durch die<br />

Bebauung werden extrem artenarme Ackerflächen überbaut, es werden Hausgärten,<br />

extensive Wiesen, Feuchtbiotope und Gehölzbestände entwickelt, diese steigern die<br />

Artenanzahl um ein vielfaches. Es werden, mit Ausnahme des Ausgleichs der Feldlerche,<br />

alle Beeinträchtigungen der Umwelt im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Die Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse dienen nicht der Vermeidung<br />

von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG sondern stellen<br />

eine Förderung des Arteninventars dar. In der Ausgleichsfläche A1 ist die Anzahl der<br />

Nisthilfen festgesetzt.<br />

4. + 5.) Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Bebauungsplan genommen.<br />

Ein abschließendes lokalklimatisches Gutachten von iMA Richter & Röckle (2009)<br />

(Gutachten, Fazit S. 36), in welchem gezielt die bodennahen Luftströme und der Einfluss<br />

des Klimas auf die Kernstadt Schwäbisch Hall untersucht wurde, ergab, dass der<br />

Bebauungsplan keine erheblich negativen Auswirkungen zur Folge hat. Die Planung<br />

beeinflusst lediglich das Kleinklima der näheren Umgebung geringfügig und unerheblich.<br />

Aus dem Gutachten (S.11) wäre folgendes zu zitieren:<br />

...Es wird zwar eine schwache west-östliche Strömung (hangauf!) berechnet, der Bereich<br />

wird aber von der sehr markanten Haupt-Kaltluftstrom von den westlich gelegenen<br />

Hängen nordwärts schwenkend umgangen. Nur im westlichen Teil sind die Einflüsse des<br />

Hauptstromes noch geringfügig wirksam, was die „Kaltluftzunge“ im Temperaturfeld (s.o.<br />

und Abb. 5.1-1) erklärt....<br />

Von Osten nach Westen ist laut Klimagutachten nicht von einer Kaltluftströmung<br />

auszugehen. In Luftschichten über 40 m Höhe hat die Bebauung keine Auswirkungen.<br />

Durch die Eingrünungsmaßnahmen wird der Eingriff in das lokale Klimagefüge gemindert.<br />

-<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Diese Aussagen sind in den Umweltbericht S. 28 übernommen worden.<br />

Die grüne Kulisse der Kernstadt bleibt erhalten.<br />

6.) Abwägungsvorschlag<br />

Eine Grundversorgung, hier mit einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnen,<br />

gehört zu einem funktionierenden und qualitativen Wohnstandort dazu. Aufgrund fehlender<br />

Spielflächen im Teurershof wurden diese in der Nähe zum Wohngebiet festgesetzt. Diese<br />

Belange eines wohnortnahen Spielplatzes, die dem Allgemeinwohl dienen werden hier<br />

höher angesetzt. Etwaige Konflikte zwischen beiden Nutzungen werden jedoch erkannt.<br />

Es wird im Textteil unter C. Örtliche Bauvorschriften Ziff. 2.2 ein Festsetzung zu<br />

Einfriedigungen des Spielplatzes getroffen. Der Ortsrand von Gottwollshausen zeigt, dass<br />

eine landwirtschaftliche Nutzung neben Wohnbebauung funktioniert.<br />

Durch entsprechende Vorkehrungen werden die Verunreinigungen durch Hunde auf ein<br />

Minimum reduziert. Dies ist jedoch umsetzungsbezogen und nicht Gegenstand der<br />

Bebauungsplanung.<br />

7.) Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Bebauungsplan genommen.<br />

8.) Abwägungsvorschlag<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Die Freiräume an sich bleiben als gliedernde Freiräume erhalten, auch wenn sich<br />

deren Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner geändert haben mögen. Die Größe der<br />

Freiflächen hat sich nicht geändert, es handelt sich lediglich um eine aus<br />

regionalplanerischen Vorgaben notwendige Verschiebung.<br />

Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs nicht<br />

bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den Darstellungen des rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplanes, der wiederum den regionalen Grünzug aus dem Regionalplan<br />

berücksichtigt.<br />

9.) Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Bebauungsplan genommen.<br />

10.) Abwägungsvorschlag<br />

Eine adäquate Anbindung der einzelnen Bauabschnitte an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur ist aus Sicht des städtebaulichen Gesamtgefüges sinnvoll und<br />

anzustreben.<br />

Eine Realisierung dieser Wegeverbindung erfolgt nur dann, wenn eine einvernehmliche<br />

Grundstücksregelung erfolgt ist.<br />

11.) Abwägungsvorschlag<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Dieser Punkt ist im Übrigen nicht abwägungsrelevant.<br />

Der Baubeginn im Osten ist deshalb sinnvoll, weil so die übrigen Bauabschnitte nicht vom<br />

Baustellenlärm und den Baufahrzeugen beeinträchtigt werden.<br />

Durch den vollständigen Bau der Haupterschließung lassen sich die übrigen<br />

Bauabschnitte effektiv und zügig anbinden, dies bringt eine zusätzliche Steigerung der<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

Attraktivität. Die Erschließungsabschlussbildung entspricht der Beschlusslage des<br />

Gemeinderats.<br />

12.) Abwägungsvorschlag<br />

Aus dem hydrogeologische Gutachten (Zeiser, Dipl.-Ing. G., BFI (2009): Schwäbisch Hall,<br />

Erschließung Baugebiet „An der Breiteich“ Teil I: Hydrogeologisches Gutachten“,<br />

02.12.2009, Ellwangen) ist zu entnehmen, dass die Quelle erhalten werden kann. Dies<br />

wurde in den Umweltbericht S.28 übernommen.<br />

Daraufhin wurde im Umweltbericht S.43 die Maßnahme A7 „Entwicklung und Sicherung<br />

der Röhrrichtvegetation“ formuliert und in den Bebauungsplan übernommen. Damit ist der<br />

Ausgleich gesichert und entspricht den rechtlichen Anforderungen.<br />

13.) Abwägungsvorschlag<br />

Um einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden,<br />

sind vorgezogene Maßnahmen, den sog. CEF-Maßnahmen, erforderlich. Aus den<br />

Gutachten:<br />

- Wolf, M., Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung (2008): „Untersuchung zur<br />

Fledermausfauna“, Stadt Schwäbisch Hall, Bebauungsplan „Breite Eiche“, August 2008,<br />

Schwäbisch Hall.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2008): Avifaunistisches<br />

Gutachten zum geplanten Baugebiet „An der Breiteich“, 27.09.2008, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Avifaunistisches<br />

Gutachten zum geplanten Baugebeit „An der Breiteich“, 28.07.2009, Oberrot.<br />

- Stuiber, H-U., GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Untersuchung zur „lokalen<br />

Population“ der Feldlerche in der Schwäbisch-<strong>Haller</strong> Ebene westlich Schwäbisch Hall“,<br />

22.07.2009, Oberrot.<br />

geht hervor, dass ausschließlich für die Feldlerche vorgezogene Maßnahmen zu ergreifen<br />

sind. Diese Maßnahmen unterliegen den Bestimmungen der Guidance Documents (S. 48<br />

ff.). Diese Maßnahmen sind bereits zwischen der HGE Schwäbisch Hall und den Pächter<br />

vertraglich gesichert und angelegt. Eine wichtige Bestimmung ist, dass zu keinem<br />

Zeitpunkt eine Reduktion oder gar ein Verlust der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in ihrer<br />

ökologischen Funktion beeinträchtigt werden darf (qualitativ und quantitativ). Die<br />

Maßnahmen müssen einer behördlichen Kontrolle zugänglich sein. Wird der<br />

Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ausgelöst und liegen keine Voraussetzungen für<br />

eine Ausnahmeprüfung gem. § 45 (7) BNatSchG vor, so ist das Vorhaben unzulässig.<br />

Hierzu werden im Umweltbericht S. 45 und in den oben genannten Fachgutachten weitere<br />

Aussagen getätigt.<br />

Alle anderen Vermeidung-, Minimierung-, und Ausgleichsmaßnahmen sind bei der<br />

Umsetzung der Festsetzung des Bebauungsplanes unter Einbezug des Umweltberichts<br />

durchzuführen oder durch öffentlich-rechtliche Verträge zu sichern. Der Abschluss von<br />

öffentlich-rechtlichen Verträgen wird außerhalb des Bebauungsplanes geregelt.<br />

14.) Abwägungsvorschlag<br />

Durch die Voruntersuchung (GEKOPLAN vom 27.09.2009) wurden zahlreiche Vogelarten<br />

gesichtet. Darunter auch einige Bodenbrüter. Bei den gesichteten Vögeln ist keine Art im<br />

Anhang I EG-Vogelschutzrichtlinie geführt. Der Baumpieper und die Feldlerche werden in<br />

der Roten Liste als gefährdet gelistet. Der Baumpieper wurde am östlichen Rand des<br />

Geltungsbereichs gesichtet, dieser Bereich ist durch die Bebauung nicht betroffen.<br />

Aus diesem Grund wurde im nächsten Schritt der Lebensraum der Feldlerche genauer<br />

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Bebauungsplan An der Breiteich<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauBG<br />

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach Offenlage Stand 10.05.2010<br />

Wick + Partner, <strong>Stuttgart</strong><br />

untersucht. Der abschließende 2-teilige Artenschutzbericht, ist in den Umweltbericht<br />

eingearbeitet. Dabei wurden die Belange der Feldlerche explizit untersucht (Stuiber, H-U.,<br />

GEKOPLAN M. Hofmann & U. Blessing (2009): Untersuchung zur „lokalen Population“ der<br />

Feldlerche in der Schwäbisch-<strong>Haller</strong> Ebene westlich Schwäbisch Hall“, 22.07.2009,<br />

Oberrot).<br />

Bei den Untersuchungen wurden auch die Lebensräume in den Bäumen untersucht. Die<br />

wegfallenden Habitate werden innerhalb des Geltungsbereichs ersetzt.<br />

Durch spezielle Artenschutzmaßnahmen (CEF) ist der Verlust der Feldlerchenreviere<br />

kompensierbar. Der Ausgleich ist über Pachtverträge mit den Landwirten gesichert. Die<br />

CEF-Maßnahmen (hier Lerchenfenster) sind bereits angelegt.<br />

Nummer 55<br />

Stellungnahmen aus Bürgerbeteiligung<br />

Die geplante Bebauung entspricht nicht den Empfehlungen des Wettbewerbs.<br />

Durch die Verschiebung des Baugebiets wird der Dorfcharakter von Gottwollshausen stark<br />

beeinträchtigt.<br />

Mit der geplanten Bebauungsdichte besteht die Gefahr der Entwicklung „sozialer<br />

Problemgebiete“, wie Schwurm.<br />

Das Hochhaus mit einer zulässigen Höhe von 60 m überragt alles andere in der Gegend<br />

und widerspricht den Empfehlungen des Wettbewerbs. Es ist ein Fremdkörper, welcher<br />

den vorhandenen Gesamteindruck zerstört. Das Hochhaus ist nicht vertretbar.<br />

Abwägungsvorschlag<br />

Das Hochhaus wird aus dem Bebauungsplan genommen.<br />

Ein Wettbewerb stellt keine endgültige Planung dar und entwickelt sich im Laufe der Zeit<br />

fort. Dabei muss sich eine Vielzahl von Fachplanungen abstimmen und es können auch<br />

bestimmte Zwänge entstehen, die ein Abweichen der ursprünglichen Planung zur Folge<br />

haben. Durch die breiten Grünflächen im Norden (ca. 80-150m) und Süden (ca. 130m)<br />

wird der Zusammenschluss der Wohngebiete verhindert. Durch festgesetzte<br />

Eingrünungsmaßnahmen werden die Ländlichkeit und eine hohe Wohnqualität bewahrt.<br />

Eine breitere Freifläche zwischen Baugebiet und Gottwollshausen ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht nicht möglich. Die Lage des Baugebiets orientiert sich an den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die zukünftigen öffentlichen Grünflächen, welche die Bebauung gliedert, dienen der<br />

Versorgung des Baugebiets mit der Möglichkeit der individuellen Freizeitgestaltung.<br />

Innerhalb der ca. 3,2 ha großen Fläche sind Spielflächen, Spielplätze und Liegebereiche<br />

möglich. Außerdem werden die großzügigen Freiräume mit Freizeitwegen erschlossen.<br />

Dadurch wird der Kriminalitätsvorsorge auf Ebene der Bauleitplanung genüge getan. Ein<br />

detaillierter Umgang mit der Kriminalität ist nicht Inhalt der Bebauungsplanung. Die<br />

Verschiebung des Baugebiets in Richtung Norden ergibt sich aus regionalplanerischen<br />

Vorgaben. Die Freifläche im Süden des Gebiets darf aufgrund eines regionalen Grünzugs<br />

nicht bebaut oder verschmälert werden.<br />

Die dichtere Bebauung ergibt sich aus der übergeordneten Regionalplanung, daran sind<br />

Zielvorgaben geknüpft an welchen sich der Bebauungsplan in Bezug auf die<br />

Bebauungsdichte zu orientieren hat.<br />

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