Hauptsatzung der Gemeinde Blaustein (pdf)
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VIII. Schlussbestimmungen<br />
§ 18<br />
Wertgrenzen<br />
Soweit in dieser Satzung Wertgrenzen genannt sind, gelten diese Werte ohne Umsatzsteuer.<br />
§ 19<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die seitherige <strong>Hauptsatzung</strong> außer Kraft<br />
<strong>Blaustein</strong>, den 21.09.2004<br />
Bürgermeisteramt<br />
Gerald Schikorr<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für<br />
Baden-Württemberg (GemO) o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Blaustein</strong> schriftlich geltend gemacht worden ist; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung<br />
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die<br />
Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />
worden sind.<br />
<strong>Blaustein</strong>, 21.09.2004 Ausgefertigt!<br />
Bürgermeisteramt <strong>Blaustein</strong>, 22.09.2004<br />
Bürgermeisteramt<br />
Gerald Schikorr Gerald Schikorr<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
__________________________________________________________________________<br />
Öffentliche Bekanntmachung:<br />
<strong>Blaustein</strong>er Nachrichten Nr. 40 vom 01.10.2004