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SBB - Sächsischer Bergsteigerbund

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Neues aus dem Böhmerland<br />

Im Sommer 2011 fand eine Besprechung<br />

zwischen Vertretern der Gipfelkommission<br />

Böhmische Schweiz und dem <strong>SBB</strong> in Niedergrund<br />

statt. Ziel dieser Zusammenkunft<br />

waren die Klärung von Problemen und die<br />

Verständigung über die zukünftige Zusammenarbeit.<br />

Jan Pleticha begrüßte als Vertreter<br />

des CHS, und Robert Leistner führte die<br />

kleine sächsische Delegation.<br />

Im Vorfeld dieses Treffens gab es auf der<br />

tschechischen Seite Missstimmung, da die<br />

gute Absicht, ein seit Jahren im <strong>SBB</strong>-Gipfelbucharchiv<br />

befindliches Gipfelbuch vom Vertreter<br />

des Gipfelbucharchives an das Archiv<br />

in Hruba Skala zu übergeben, als „Gipfelbuchdiebstahl“<br />

aufgefasst wurde. Den Insidern<br />

ist bekannt, dass bislang in Böhmen<br />

kein einziges öffentliches Gipfelbucharchiv<br />

existiert, wie wir es beim <strong>SBB</strong> haben. Die<br />

meisten ausgeschriebenen Gipfelbücher befinden<br />

sich in Privathand bzw. auch bei Klubs,<br />

sodass eine spätere Nutzung praktisch ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Erfreulicherweise ist für das Gebiet der Böhmischen<br />

Schweiz eine sehr gute Lösung gefunden<br />

worden. Das Kreisarchiv Tetschen im<br />

Schloss wird die Gipfelbücher archivieren,<br />

und Interessierte können dann auch zu den<br />

Öffnungszeiten (Montag und Mittwoch) Einsicht<br />

nehmen.<br />

Der <strong>SBB</strong> unterstützt diese Initiative des CHS<br />

und wird am 24.11.2011 bei der feierlichen<br />

Eröffnung dieses Gipfelbucharchives die Gipfelbücher<br />

aus seinem Bestand übergeben,<br />

die nach 1945 von tschechischen Bergsteigern<br />

ausgelegt wurden. In der Vergangenheit<br />

sind beim <strong>SBB</strong> auch ausgewechselte,<br />

durchnässte oder beschädigte Bücher aus<br />

der Böhmischen Schweiz abgegeben, gereinigt<br />

und teils neu eingebunden worden. Diese<br />

werden zukünftig direkt in Tetschen archiviert<br />

werden.<br />

Die tschechischen Gipfelkommissionen wünschen,<br />

dass zukünftig keine Gipfelbücher<br />

mehr von deutschen Bergsteigern ausgewechselt<br />

werden, stattdessen sollte eine<br />

20<br />

Aus dem Bereich Bergsteigen<br />

Meldung erfolgen, damit die jeweiligen Gebietsbetreuer<br />

dies erledigen können. Auch<br />

die Neubelegung von Gipfeln oder Massiven<br />

ist den Mitgliedern der jeweiligen Gipfelkommission<br />

vorbehalten. Vorschläge dazu können<br />

jedoch gern eingereicht werden. Ob diese<br />

Regelung praktisch erfolgreich ist, wird die<br />

Zukunft zeigen. Bis die tschechische Seite<br />

die Adressen der Gipfelkommissionen zur<br />

Verfügung gestellt hat, sind die Meldungen<br />

bitte an kittler@online.de zu schicken.<br />

Es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass<br />

vom 01.03. bis 30.06. jedes Jahres das Klettern<br />

in der Kernzone (Zone 1) des Nationalparkes<br />

Böhmische Schweiz nicht gestattet ist.<br />

Ausnahme sind Prebischkegel und Wentzelwand.<br />

Die Neuerschließung von Quacken<br />

oder Massiven ist nicht statthaft. Alle Erstbegehungen<br />

im Nationalpark Böhmische<br />

Schweiz bedürfen der Genehmigung. Die<br />

Beantragung von einem Projekt ist formlos<br />

möglich. Wird der Antrag von Jan Pleticha<br />

(jenik.pleticha@email.cz) weitergereicht,<br />

kann schon mit einer Entscheidung innerhalb<br />

einer Woche gerechnet werden.<br />

Im Elbtal gelten seit August 2011 folgende<br />

Regelungen:<br />

Auf der rechten Uferseite sind Erstbegehungen<br />

an Majdalena, Titanik, Hektor, Große und<br />

Kleine Bastei, Schildkröte, Wesir, Regenbogenturm,<br />

Niedergrundwächter, Karls Wand,<br />

Tyrschtürmen und Rosenturm nur nach vorheriger<br />

Zustimmung des Verantwortlichen<br />

Pavel Cerny (spider@sendme.cz) erlaubt.<br />

Erstbegehungsverbot besteht für Wotanskegel,<br />

Präsident, Thron, Spiegel und Rosenkeule.<br />

Ganzjähriges Besteigungsverbot besteht<br />

für Wachturm, Grenzscheibe, Tankwart. Kletterverbot<br />

in der Zeit vom 01.03. bis 30.06.<br />

jedes Jahres besteht für die Felsen in der<br />

Dürrkamnitzschlucht und für den Rosenkamm.<br />

Um den Wotanskegel herum kann<br />

durch Vogelbrut zeitweise ein Kletterverbot<br />

ausgerufen werden.<br />

Magnesiaverwendung ist auf der gesamten<br />

rechten Uferseite des Elbtales verboten.

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