08.01.2013 Aufrufe

PDF Download - INsülz & klettenberg

PDF Download - INsülz & klettenberg

PDF Download - INsülz & klettenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtssicherheit bei der Anmietung von Geschäftsräumen<br />

Damit Vermieter und Mieter nach Abschluss<br />

eines Gewerberaum-Mietvertrages<br />

ruhig schlafen können, ist es wichtig,<br />

vor Unterzeichnung alle vertraglichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen.<br />

„Anders als bei der Wohnraummiete gelten<br />

für Miet- und Pachtverträge über Geschäftsräume<br />

weder Kündigungsschutz<br />

noch Mietenspiegel. Das Gewerberaum-<br />

Mietrecht ist zum großen Teil Richterrecht,<br />

da sich im Bürgerlichen Gesetzbuch nur<br />

wenige Vorschriften mit Gewerberäumen<br />

beschäftigen“, erklärt die Rechtsanwältin<br />

Barbara Kosch. „So waren Betriebskostenabrechnungen,Kündigungsvoraussetzungen<br />

und Schönheitsreparaturen in den<br />

vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher<br />

wegweisender BGH-Urteile, die eine<br />

grundlegende Änderung der Rechtslage<br />

herbeigeführt haben“, so die Fachanwältin<br />

für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

in der Kanzlei Mohr, Kosch & Kollegen<br />

weiter. Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu<br />

vermeiden, empfehle es sich, schon bei<br />

48<br />

Vertragsschluss unwirksameformularvertraglicheBestimmungen<br />

durch rechtlich<br />

korrekte Individualvereinbarungen<br />

zu ersetzen.<br />

Insbesondere die<br />

Regelungen zu Laufzeit<br />

und Kündbarkeit<br />

des Mietverhältnisses,<br />

der Verteilung von Instandhaltungspflichten,<br />

Mieterhöhungen,<br />

Umlage von Nebenkosten,Nutzungsänderungen,<br />

Untermiete<br />

sowie Rückbaupfl ichten bei Vertragsende<br />

sollte man einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.<br />

Da Gewerberaummietverhältnisse oft<br />

langfristig sind, ist eine Sichtung des<br />

Mietvertrages vorab durch einen erfahrenen<br />

Rechtsanwalt für beide Parteien<br />

ratsam. Mohr, Kosch & Kollegen überneh-<br />

men die Prüfung sowie<br />

eine rechtssichere<br />

und interessengerechte<br />

Gestaltung solcher<br />

Verträge gerne. Sollten<br />

während der Laufzeit<br />

Probleme auftauchen,<br />

steht die Kanzlei mit<br />

Sitz auf der Zülpicher<br />

Straße Vermietern<br />

und Mietern beratend<br />

zur Seite und übernimmt<br />

bei Bedarf die<br />

außergerichtliche und<br />

gerichtliche Durchsetzung<br />

oder Abwehr aller<br />

aus dem Vertrag ableitbaren Ansprüche<br />

wie Mietminderung, Mängelbeseitigung,<br />

Nebenkostenabrechnung, Sanierungsmaßnahmen,<br />

Kündigung oder Räumungsansprüche.<br />

Aber dazu sollte es im Idealfall<br />

ja nicht kommen.<br />

www.kanzlei-mmohr.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!