PDF Download - INsülz & klettenberg
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46<br />
SPRICKS STEUERTIPP<br />
Hilfe im Haushalt –<br />
Hilfe vom Finanzamt<br />
Mit einem Abzugsbetrag von 20 %<br />
der Aufwendungen (max. 4.000<br />
Euro) begünstigt das Einkommensteuergesetz<br />
die haushaltsnahen Dienstleistungen.<br />
Hierzu gehören alle nicht<br />
handwerklichen Arbeiten, die durch<br />
einen Unternehmer erbracht werden,<br />
wie z. B. Kochen, Backen, Waschen,<br />
Bügeln, Haus- und Wohnungsreinigung,<br />
Fensterputzen, Rasenmähen, Heckenschneiden,<br />
Unkrautjäten und Schneeschippen.<br />
Die Steuerermäßigung gibt<br />
es auch für die Kosten eines privaten<br />
Umzugs mittels einer Umzugsspedition.<br />
Die von Ihnen unmittelbar nach dem<br />
Umzug noch in der alten Wohnung ausgeführten<br />
Schönheitsreparaturen gelten<br />
noch als in Ihrem Haushalt erbracht. Zu<br />
den steuerbegünstigten haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen gehört die Betreuung<br />
und Versorgung von Kindern, alten und<br />
kranken Menschen in Ihrem Haushalt<br />
durch eine Tagesmutter oder Altenbetreuerin<br />
sowie deren Begleitung bei Einkäufen<br />
und Arztbesuchen einschließlich<br />
kleinerer Botengänge. Näheres, auch zu<br />
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />
in Ihrem Haushalt, erfahren Sie wie<br />
immer von Ihrem Steuerberater.<br />
Berrenrather Straße 482 b<br />
Telefon 468 68 60<br />
info@sprick-stb.de<br />
Immobilien teilen<br />
Der Erwerb eines Eigenheims ist oft<br />
der Aufbruch in eine gemeinsame<br />
Zukunft. Wenn die Partnerschaft allerdings<br />
zerbricht, gilt es, eine wirtschaftlich<br />
verträgliche und für beide Partner sinnvolle<br />
Lösung zu fi nden. Wichtig ist, dass<br />
bereits beim Erwerb eines Eigenheims<br />
beide Partner als Eigentümer im Grundbuch<br />
eingetragen werden. Es ist nämlich<br />
keineswegs so, dass die Immobilie mit<br />
dem Gang zum Standesamt automatisch<br />
beiden Eheleuten gehört. Ist ein Verkauf<br />
unabwendbar, müssen bei hälftigem Miteigentum<br />
beider Partner auch beide dem<br />
Verkauf zustimmen. Können sie sich nicht<br />
einigen, bleibt nur eine Teilungsversteigerung.<br />
„Diese ist wirtschaftlich in den<br />
allermeisten Fällen unsinnig, weil der tatsächliche<br />
Wert der Immobilie, der sogenannte<br />
Verkehrswert, nicht erzielt werden<br />
kann. Wenn die fi nanziellen Verhältnisse<br />
es zulassen, sollte man sich deshalb immer<br />
Zeit nehmen, um die Immobilie auf<br />
dem freien Markt zu ihrem Verkehrswert<br />
zu verkaufen“, rät Rechtsanwältin und<br />
Mediatorin Dorothée Linden. Man sollte<br />
berücksichtigen, dass bei einem Verkauf<br />
auch Vorfälligkeitsentschädigungen für<br />
noch laufende Kredite fällig werden können.<br />
Zudem können Nebenkosten wie<br />
Grunderwerbsteuer, Provisionen oder<br />
Grundbuchgebühren anfallen.<br />
Die Kanzlei Linden & Mosel in Sülz ist<br />
auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.<br />
Es lohnt sich immer, sich zu diesen Fragen<br />
umfassend rechtlich beraten zu lassen,<br />
um zu einer wirtschaftlich sinnvollen<br />
Lösung zu kommen.<br />
www.lindenundmosel.de<br />
Foto: Monika Nonnenmacher