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PDF Download - INsülz & klettenberg

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46<br />

SPRICKS STEUERTIPP<br />

Hilfe im Haushalt –<br />

Hilfe vom Finanzamt<br />

Mit einem Abzugsbetrag von 20 %<br />

der Aufwendungen (max. 4.000<br />

Euro) begünstigt das Einkommensteuergesetz<br />

die haushaltsnahen Dienstleistungen.<br />

Hierzu gehören alle nicht<br />

handwerklichen Arbeiten, die durch<br />

einen Unternehmer erbracht werden,<br />

wie z. B. Kochen, Backen, Waschen,<br />

Bügeln, Haus- und Wohnungsreinigung,<br />

Fensterputzen, Rasenmähen, Heckenschneiden,<br />

Unkrautjäten und Schneeschippen.<br />

Die Steuerermäßigung gibt<br />

es auch für die Kosten eines privaten<br />

Umzugs mittels einer Umzugsspedition.<br />

Die von Ihnen unmittelbar nach dem<br />

Umzug noch in der alten Wohnung ausgeführten<br />

Schönheitsreparaturen gelten<br />

noch als in Ihrem Haushalt erbracht. Zu<br />

den steuerbegünstigten haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen gehört die Betreuung<br />

und Versorgung von Kindern, alten und<br />

kranken Menschen in Ihrem Haushalt<br />

durch eine Tagesmutter oder Altenbetreuerin<br />

sowie deren Begleitung bei Einkäufen<br />

und Arztbesuchen einschließlich<br />

kleinerer Botengänge. Näheres, auch zu<br />

geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />

in Ihrem Haushalt, erfahren Sie wie<br />

immer von Ihrem Steuerberater.<br />

Berrenrather Straße 482 b<br />

Telefon 468 68 60<br />

info@sprick-stb.de<br />

Immobilien teilen<br />

Der Erwerb eines Eigenheims ist oft<br />

der Aufbruch in eine gemeinsame<br />

Zukunft. Wenn die Partnerschaft allerdings<br />

zerbricht, gilt es, eine wirtschaftlich<br />

verträgliche und für beide Partner sinnvolle<br />

Lösung zu fi nden. Wichtig ist, dass<br />

bereits beim Erwerb eines Eigenheims<br />

beide Partner als Eigentümer im Grundbuch<br />

eingetragen werden. Es ist nämlich<br />

keineswegs so, dass die Immobilie mit<br />

dem Gang zum Standesamt automatisch<br />

beiden Eheleuten gehört. Ist ein Verkauf<br />

unabwendbar, müssen bei hälftigem Miteigentum<br />

beider Partner auch beide dem<br />

Verkauf zustimmen. Können sie sich nicht<br />

einigen, bleibt nur eine Teilungsversteigerung.<br />

„Diese ist wirtschaftlich in den<br />

allermeisten Fällen unsinnig, weil der tatsächliche<br />

Wert der Immobilie, der sogenannte<br />

Verkehrswert, nicht erzielt werden<br />

kann. Wenn die fi nanziellen Verhältnisse<br />

es zulassen, sollte man sich deshalb immer<br />

Zeit nehmen, um die Immobilie auf<br />

dem freien Markt zu ihrem Verkehrswert<br />

zu verkaufen“, rät Rechtsanwältin und<br />

Mediatorin Dorothée Linden. Man sollte<br />

berücksichtigen, dass bei einem Verkauf<br />

auch Vorfälligkeitsentschädigungen für<br />

noch laufende Kredite fällig werden können.<br />

Zudem können Nebenkosten wie<br />

Grunderwerbsteuer, Provisionen oder<br />

Grundbuchgebühren anfallen.<br />

Die Kanzlei Linden & Mosel in Sülz ist<br />

auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.<br />

Es lohnt sich immer, sich zu diesen Fragen<br />

umfassend rechtlich beraten zu lassen,<br />

um zu einer wirtschaftlich sinnvollen<br />

Lösung zu kommen.<br />

www.lindenundmosel.de<br />

Foto: Monika Nonnenmacher

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