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Lyoner ohne Zusatzstoffe mit E-Nummern - Agroscope - admin.ch

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Diplomarbeit Suter Mi<strong>ch</strong>ael<br />

Re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundlagen in der S<strong>ch</strong>weiz<br />

Die in der Lebens<strong>mit</strong>telte<strong>ch</strong>nologie eingesetzten Nitrate bzw. Nitrite sind Kaliumnitrat (E 252) und<br />

Natriumnitrat (E 251) bzw. Kaliumnitrit (E 249) und Natriumnitrit (E 250). Sie gehören laut<br />

Zusatzstoffverordnung zu den Konservierungs- und Antioxidations<strong>mit</strong>teln und dürfen ledigli<strong>ch</strong> zur<br />

Farbstabilisation eingesetzt werden. Die Zusatzstoffverordnung gibt ni<strong>ch</strong>t eine maximale<br />

Zugabemenge sondern eine maximale Restmenge bei der Abgabe an den Endverbrau<strong>ch</strong>er vor. In<br />

Tabelle 3 sind die zulässigen Hö<strong>ch</strong>stmengen an Nitrat gemäss Zusatzstoffverordnung aufgeführt<br />

[17,24].<br />

Tabelle 3: Zulässige Restmengen an Nitrat in Fleis<strong>ch</strong>erzeugnissen bei der Abgabe an den Konsumenten<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel Hö<strong>ch</strong>tmengen<br />

gepökelte Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse und<br />

Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse in Dosen<br />

300 mg/kg als Zugabe (Ri<strong>ch</strong>twert); 250 mg/kg als<br />

Restmenge bei Abgabe an den Letztverbrau<strong>ch</strong>er,<br />

ausgedrückt als NaNO3<br />

fois gras, fois gras entier, bloc de fois gras 50 mg/kg als Restmenge bei Abgabe an den<br />

Letztverbrau<strong>ch</strong>er, ausgedrückt als NaNO3<br />

In Tabelle 4 sind die zulässigen Hö<strong>ch</strong>stmengen an Nitrit gemäss Zusatzstoffverordnung aufgeführt<br />

[17]. Hitzebehandelte Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse dürfen eine doppelt so hohen Restnitratkonzentration<br />

aufweisen, wie ni<strong>ch</strong>t hitzebehandelte.<br />

Tabelle 4: Zulässige Restmengen an Nitrit in Fleis<strong>ch</strong>erzeugnissen bei der Abgabe an den Konsumenten<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel Hö<strong>ch</strong>stmenge<br />

ni<strong>ch</strong>t hitzebehandelte, gepökelte und getrocknete<br />

Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse<br />

andere gepökelte Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse,<br />

Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse in Dosen und fois gras, fois<br />

gras entier, bloc de fois gras<br />

150 mg/kg als Zugabe (Ri<strong>ch</strong>twert); 50 mg/kg als<br />

Restmenge bei Abgabe an den Letztverbrau<strong>ch</strong>er,<br />

ausgedrückt als NaNO2<br />

150 mg/kg als Zugabe (Ri<strong>ch</strong>twert); 100 mg/kg als<br />

Restmenge bei Abgabe an den Letztverbrau<strong>ch</strong>er,<br />

ausgedrückt als NaNO2<br />

gepökelter Speck 175 mg/kg als Restmenge bei Abgabe an den<br />

Letztverbrau<strong>ch</strong>er, ausgedrückt als NaNO2<br />

Natriumnitrat (E251) und Kaliumnitrat (E252) sind für die Erzeugung biologis<strong>ch</strong> hergestellter<br />

Rohpökel- und Rohwurstwaren zugelassen. Ebenfalls zugelassen ist der Gebrau<strong>ch</strong> von Natriumnitrit<br />

(E 250) für die Erzeugung biologis<strong>ch</strong> hergestellter Fleis<strong>ch</strong>erzeugnisse (ausser Bratwürste,<br />

Hackfleis<strong>ch</strong>waren und Erzeugnissen aus Fis<strong>ch</strong>, Krebs- und Wei<strong>ch</strong>tieren) [33]. Nitrat und Nitrit müssen<br />

unter der Gattungsbezei<strong>ch</strong>nung “Konservierungs<strong>mit</strong>tel“ deklariert werden [17].<br />

2.4.2 Ascorbinsäure<br />

Chemis<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

Ascorbinsäure (C6H8O6) ist die <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>e Bezei<strong>ch</strong>nung für Vitamin<br />

C, ein wasserlösli<strong>ch</strong>es, lei<strong>ch</strong>t oxidierbares Vitamin [16]. Der<br />

offizielle Name lautet: L-threo-Hex-2-enonsäure-γ -lacton [18]. Die<br />

Strukturformeln von L-Ascorbinsäure ist in Abbildung 5 dargestellt.<br />

Abbildung 5: Strukturformel von<br />

L-Ascorbinsäure<br />

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