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Gefahrstofflagerung und Handling 2009

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Absaugung von Gefahrstoffen – Information<br />

Sichere Erfassung von<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können alle Stoffe<br />

unter bestimmten Arbeitsbedingungen<br />

zu Gefahrstoffen werden. Wichtig<br />

ist, dass der Arbeitgeber vor der Aufnahme<br />

einer Tätigkeit feststellen<br />

muss, ob es sich bei den eingesetzten<br />

Stoffen um Gefahrstoffe handelt oder<br />

ob es, im Rahmen der Tätigkeit, zur<br />

Entstehung oder Freisetzung von<br />

Gefahrstoffen kommt. Die Ergebnisse<br />

dieser Gefährdungsbeurteilung führen<br />

letztendlich zu den folgenden 4<br />

Schutzstufen.<br />

Schutzstufe 1:<br />

Tätigkeiten mit geringer Gefährdung<br />

Schutzstufe 2:<br />

Tätigkeiten mit mittlerer Gefährdung<br />

Schutzstufe 3:<br />

Tätigkeiten mit hoher Gefährdung<br />

Schutzstufe 4:<br />

Tätigkeiten mit besonderer<br />

Gefährdung (Tätigkeiten mit<br />

krebserzeugenden, erbgutverändernden,fruchtbarkeitsgefährdenden<br />

Gefahrstoffen der<br />

Kategorie 1+2)<br />

Schutzstufenkonzept der Gefahrstoffverordnung<br />

geringe Menge, niedrige Exposition<br />

210<br />

Schutzstufenkonzept der GefStoffV<br />

Die in den einzelnen Schutzstufen<br />

erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

bauen aufeinander auf. Damit wird<br />

sichergestellt, dass insbesondere<br />

Dauer <strong>und</strong> Ausmaß von möglichen<br />

Gefahrstoffexpositionen minimiert<br />

werden. Ein zentrales Thema zur<br />

Minimierung möglicher Gefahrstoffexpositionen<br />

ist die sicherheitstechnische<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes<br />

nach dem Stand der Technik, die entsprechende<br />

lüftungstechnische Maßnahmen<br />

einschließt. Durch eine wirksame<br />

Be- <strong>und</strong> Entlüftung des Arbeitsplatzes<br />

oder eine effektive Absaugung<br />

der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle<br />

kann sichergestellt werden,<br />

dass der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)<br />

eingehalten wird. Er gibt an, bei welcher<br />

Konzentration eines Stoffes akute,<br />

chronische oder schädliche Auswirkungen<br />

auf die Ges<strong>und</strong>heit im<br />

Allgemeinen nicht zu erwarten sind.<br />

In Verbindung mit den verfahrens<strong>und</strong><br />

stoffspezifischen Kriterien (VSK)<br />

ist der Arbeitsplatzgrenzwert eine wesentliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Gefährdungsbeurteilung<br />

beim Umgang mit<br />

Gefahrstoffen.<br />

Technisch (Lüftung)<br />

Organisatorisch<br />

Persönlich<br />

kein Gefahrstoffverzeichnis,<br />

keine Betriebsanweisung <strong>und</strong><br />

keine Unterweisung<br />

Wirkungsweise des Frischluft-<br />

Prinzip der Luftzirkulation im Gefahrstoffarbeitsplatz<br />

GAP.95/125.xxx

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